Aufgaben des Personalrats

Was macht der Personalrat?

Welche Aufgaben ein Personalrat hat, steht in den Personalvertretungsgesetzen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Personalvertretungsgesetz, das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Personalratsarbeit.

Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt, ist ein Teil von ihnen und ihr Vertreter. Er trifft sich regelmäßig, um eingebrachte Anträge oder die aktuelle Situation an der Hochschule zu besprechen und Beschlüsse zu fassen.

Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Interessensgegensätze werden vermittelt und z. B. in den Personalversammlungen besprochen.

Der Personalrat achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Er ist Sprecher aller Beschäftigten, Vermittler, Helfer, Mitentscheider, teils Kontrolleur und Ansprechpartner für alle dienstlichen Angelegenheiten. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.