Praktikum im Studiengang Tourism and Travel Management

Informationen rund um die Praxisphase im Bachelor-Studiengang

Touristik/Verkehrswesen

Der Studienplan sieht eine verpflichtende Praxisphase im 4. Semester vor. Das Praktikum soll es Ihnen ermöglichen, die während des Studiums erworbene Qualifikationen durch die Bearbeitung geeigneter Projekte oder die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben in einem Unternehmen, einer Kammer oder einem Verband anzuwenden und in Ergänzung zur wissenschaftlichen Ausbildung zu vertiefen. Vorzugsweise sollte das Praktikum in einem Unternehmen der Branchen Touristik oder Verkehrswesen abgeleistet werden, damit ein erkennbarer Studienbezug hergestellt werden kann. 

Die schematische Darstellung zeigt die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte für das Absolvieren eines Praktikums im Studiengang International Tourism Management (M.A.).

Praktikumssuche

Studierende müssen sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen. Dabei können Sie die fachbereichsinterne Stellenbörse nutzen. Zusätzlich stehen im Moodle-Kurs „Praxisphase“ Erfahrungsberichte anderer Studierender zur Verfügung, die bereits eine Praxisphase absolviert haben.

Genehmigung

Die Praxisphase muss vor Beginn vom Fachbereich Touristik genehmigt werden. Hierfür muss der Praktikantenvertrag sowie ggf. eine Tätigkeitsbeschreibung vorgelegt werden. Aufgrund dieser Tätigkeitsbeschreibung wird der Studienbezug bereits hergestellt und die Entscheidung zur Genehmigung oder Ablehnung fällt. Es wird dringend empfohlen den Vertrag erst nach der Genehmigung durch den Fachbereich unterschreiben zu lassen.

Anmeldung

Nach der Genehmigung müssen sich Studierende im Moodle-Kurs Praxisphase in die entsprechende Datenbank anmelden, je nachdem in welchem Semester das Praktikum hauptsächlich stattfindet. Wichtig ist dabei, dass der offizielle Name des Unternehmens inkl. Rechtsform eingetragen wird.

Praktikum

Die Prüfungsordnungen 2016 & 2021 sehen einen Praktikumszeitraum von 20 Wochen Vollzeit vor. Zulassungsvoraussetzung zum Praktikum ist das Erreichen von mindestens 60 CP.

Anerkennung

Nach Beendigung des Praktikums müssen die folgenden Unterlagen im Fachbereich Touristik/Verkehrswesen  eingereicht werden:

1. Durchführungsbestätigung oder Arbeitszeugnis
2. Qualifizierter Bericht über das Praktikum (genaue Informationen über Aufbau, Inhalt und Form finden Sie im Leitfaden zum Praktikumsbericht im Moodle-Kurs Praxisphase)
3. Kurzbericht (hochzuladen im Moodle-Kurs Praxisphase)
4. Umfrage über die Praxisphase

Die Frist zur Abgabe der Unterlagen beträgt zwei Wochen nach Ende des Praktikums.