Öffentliche Zustellung

Gemäß §1 Landesverwaltungszustellungsgesetz i. V. m. §10 Verwaltungszustellungsgesetz liegt für nachfolgende Person(en) ein Schriftstück der Hochschule Worms - Sachgebiet Studentische Angelegenheiten zur Einsicht / Abholung bereit:

- Das Schriftstück gilt 14 Tage nach dem Tag der Bekanntmachung als zugestellt. -