Rechtliches

Die Hochschule Worms ist an verschiedene rechtliche Vorgaben gebunden und besitzt in bestimmten Bereichen ein eigenes Rechtsetzungsrecht.

Das Publikationsorgan der Hochschule Worms ist der Wormser Hochschulanzeiger.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zu ausgewählten Bestimmungen, insbesondere für den Bereich Immatrikulation und Abwicklung des Prüfungsverfahrens, die wir im unteren Teil dieser Seite für Sie zusammengestellt haben. 

Zusätzlich finden Sie auf der rechten Seite einen Downloadbereich zu aktuellen Gesetzen, sonstigen Regelungen und Informationen.


Wormser Hochschulanzeiger

Das Publikationsorgan der Hochschule Worms ist der Wormser Hochschulanzeiger. Hier werden alle Satzungen und Ordnungen der Hochschule Worms veröffentlicht.


Hochschulauswahlsatzung

Für die Studienplatzvergabe an der Hochschule Worms sind die Regularien der Studienplatzvergabeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz einschlägig. Zur konkreten Ausgestaltung des Auswahlverfahrens hat die Hochschule Worms - basierend auf der Studienplatzvergabeverordnung - eine Hochschulauswahlsatzung erlassen, die weitere Details bzgl. der Vergabe von Studienplätzen (z.B. hinsichtlich der Auswahlquoten oder besonderer Verfahrensregelungen) erlassen. 

Die Hochschulauswahlsatzung vom 14.01.2020, in der jeweils aktuellen Fassung, steht Ihnen über die Sidebar auf dieser Seite zur Verfügung. 


Einschreibeordnung

Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren für einen Studienplatz, werden die BewerberInnen in einen Studiengang, nach der derzeit gültigen Einschreibeordnung der Hochschule Worms, immatrikuliert.

Die Einschreibeordnung regelt unter anderem die

  • allgemeinen Zugangsvoraussetzungen
  • Zulassung, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung
  • Gasthörerschaft, Einschreibung für Frühstudierende
  • Exmatrikulation

Rahmenprüfungsordnung und korrespondierende fachspezifische Prüfungsordnungen

Seit dem Sommersemester 2016 ist an der Hochschule Worms die Rahmenprüfungsordnung (RPO) für Bachelor- und Masterstudiengänge in Kraft. Die Rahmenprüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit den aktuell gültigen fachspezifischen Prüfungsordnungen (FPO) der jeweiligen Studiengänge.

Im Januar 2022 wurde die 1. Ordnung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung im Hochschulanzeiger veröffentlicht. 

Diese Änderungen gelten ab dem Sommersemester 2022.

Am 03.Mai 2023 wurde die 2. Ordnung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung im Hochschulanzeiger veröffentlicht und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zur besseren Lesbarkeit haben wir eine harmonisierte Fassung der Rahmenprüfungsordnung aus dem Sommersemester 2016 und der aller bisherigen Änderungsordnungen zusammengestellt.
Sie können diese nicht amtliche Lesefassung in der Sidebar einsehen. 

Die rechtsgültigen Prüfungsordnungen sowie die dazugehörigen fachspezifischen Bestimmungen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.


Sonstige Rechtsthemen