Schwangerschaft und Elternzeit

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Sie sind schwanger oder sind bereits Eltern, dann haben wir hier für Sie kompakt wichtige Informationen zusammengestellt. Sie finden nachfolgend hilfreiche und interessante Links und Beratungsangebote rund um das Thema Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.

Wenn Sie an der Hochschule Worms arbeiten, denken Sie bitte immer daran im Fall einer Schwangerschaft auch die Personalabteilung (SG 1) zu informieren.

Sie wollen von zu Hause aus auf Hochschuldienste zugreifen, dann finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums und der Bibliothek weitere Informationen.

Sie denken bereits an den Wiedereinstieg? Mitarbeitende der Hochschule haben zudem die Möglichkeit teilweise mobil zu arbeiten. Bitte informieren Sie sich im Intranet über die Möglichkeiten, hier finden Sie die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung (SG 1).
 

  • Mutterschutz

    Sie finden hier wichtige Informationen rund um den Mutterschutz.

  • Mutterschaftsleistungen

    Auf dem Familienportal des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) können Sie sich umfassend über die verschiedenen Mutteschaftsleistungen informieren. Ihre Krankenkasse ist hier ebenfalls ein guter Ansprechpartner.

  • Elternzeit

    Wichtige Informationen zur Elternzeit finden Sie hier.

  • Elterngeld

    Informationen rund ums Thema Elterngeld finden Sie hier auf der Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Die Elterngeldstelle der Stadt Worms finden Sie hier.

    Sie wollen ein Gefühl dafür bekommen, mit wie viel Elterngeld Sie ungefähr rechnen könnten, dann nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Elterngeldrechner des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

    Sie können (abhängig von Ihrem Wohnort) digital nach der Geburt Ihres Kindes hier Ihr Elterngeld beantragen. Tipp: Der Antrag kann zwischengespeichert werden, so können Sie bereits vor der Geburt damit starten.

  • Kindergeld und Kinderzuschlag

    Wichtige Informationen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie hier:

    Sie wollen das Kindergeld nach der Geburt Ihres Kindes bequem online beantragen, dann finden Sie hier die entsprechende Seite der Bundesagentur für Arbeit.

  • Wichtige Informationen für Geburten bis 31. August 2021

    Ist Ihr Kind(er) vor dem 31. August 2021 geboren, finden Sie hier wichtige Informationen.

  • Einelternfamilien

    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V., kurz VAMV, bietet auf seinen Seiten hilfreiche Informationen und Informationsbroschüren.

    Wenn Sie in Rheinland-Pfalz wohnen, können Sie sich hier online kostenlos und auf Wunsch anonym vom VAMV beraten lassen.

  • Für Studierende: Schwangerschaft und Elternzeit (DE l EN)

    Sie studieren an der Hochschule Worms und sind schwanger, dann können Sie sich auf den Seiten unseres Studierendenservice informieren.

    Please find here important information by our student service office in case you are student of Hochschule Worms and you are pregnant. Please change language in the upper right corner by clicking on "EN".

    Weitere interessante Links:

  • Familienbüro der Stadt Worms

    Das Familienbüro der Stadt Worms lotst Familien durch das große Angebot in der Stadt. Dazu wird während der Familienberatung im Rathaus die individuellen Bedarfe geklärt und die verschiedenen Angebote erläutert. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Angebot der Stadt Worms.

  • Familienberatung des CaritasCentrum St. Vinzenz

    Das CaritasCentrum St. Vinzenz bietet kostenlose Ehe- und Familienberatung in der Kriemhildenstraße 6 in Worms an. Hier finden Sie weitere Informationen hierzu.

  • Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

    Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre* und krank und Sie können deshalb nicht arbeiten? Dann können Sie sich "Kind-krank" bei der Personalabteilung melden. Bitte melden Sie die (voraussichtlichen) Ausfalltage und reichen den Krankenschein Ihres Kindes in Kopie ein. Das SG 1 meldet Ihren Ausfall an das Landesamt für Finanzen. Die Beschäftigten erhalten dann für diese Tage keine Gehaltszahlung, sondern bekommen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach Beantragung des Kinderkrankengeldes einen Anteil des Ausfalls erstattet, in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei der Krankenkasse muss die sogenannte 'ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes' eingereicht werden.

    Bitte beachten Sie, dass für privat versicherte Kinder je nach Versicherungsumfang kein Kinderkrankengeld gezahlt wird bzw. andere Regelungen greifen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung über Ihre individuellen Konditionen.

    Auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit sind die wichtigsten Fragen zu Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld beantwortet.

    *Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

  • Wichtige Gesetze

  • Weitere interessante Links