Ausleihe/Verlängerung

Ausleihregelungen

  • Anmeldung

    • Sie müssen sich in der Bibliothek persönlich anmelden, um Medien ausleihen zu können.
    • Dafür füllen alle Nutzergruppen das Anmeldeformular aus.
    • Hochschulangehörige legen ihren Studierenden- oder Mitarbeiterausweis vor.
    • Nicht-Hochschulangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Der Externen-Leseausweis gilt 1 Jahr (Verlängung möglich). Es wird dafür eine einmalige Gebühr erhoben.
    • Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
    • Außerhalb der Kernöffnungszeiten werden Ausweisanträge angenommen, Entleihungen können dann frühestens am darauffolgenden Tag getätigt werden.

     

  • Ausleihe

    Zur Medienausleihe benötigen Studierende ihren Studierendenausweis, Hochschulmitarbeiter und sonstige Nutzer einen Bibliohtheksausweis.
    Dieser Ausweis ist bei einer Ausleihe immer vorzulegen.
    Die Anzahl der Ausleihen ist auf 40 Medien begrenzt. Loseblatt-Sammlungen und Zeitungen sind nicht ausleihbar.

  • Leihfristen

    Bücher3 Wochen
    CD-ROM/DVD    3 Wochen
    gebundene Zeitschriften    5 Tage
    Einzelhefte einer Zeitschrift    3 Tage
    Präsenzexemplare (rotes Band)    über Nacht oder übers Wochenende
    Semesterapparatei.d.R. wie Präsenz, z.T. Sonderfristen

     

  • Verlängerung und Vormerkung

    Eine Verlängerung der Leihfrist ist 3x möglich, danach müssen die Medien abgegeben werden, können aber, sofern keine Vormerkung vorliegt, sofort erneut ausgeliehen werden.

    Entliehene Medien können vorgemerkt werden. Sie werden automatisch benachrichtigt, sobald das gewünschte Buch abholbereit ist. Die Bereitstellungszeit beträgt 7 Kalendertage.

    Verlängerungen und Vormerkungen

    persönlichunsere Öffnungszeiten
    telefonisch    06241/509-440 (während der Kernöffnungszeiten)
    per E-Mail    bibliothek@hs-worms.de
    über den Online-Katalog (Benutzerkonto)https://www-opac.hs-worms.de
    Eine Verlängerung ist frühestens 1 Woche vor Fristende möglich