Amt für Ausbildungsförderung


Unser Auftrag ist es, denjenigen zu helfen, die aufgrund finanzieller Situation nicht in der Lage sind, eine entsprechende Ausbildung zu erhalten.

Finanzielle Hilfe vom Staat gibt es nur auf Antrag. Die Antragstellung ist abhängig von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller (und den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern). Förderungsfähig sind in der Regel deutsche aber auch ausländische Studierende.

Ausländische Studierende werden diesbezüglich explizit auf § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit) verwiesen.