Bestimmungen für externe Veranstaltungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für externe Veranstaltungen (Exkursionen), die das Career Center der Hochschule Worms außerhalb vom Campus der Hochschule duchführt.

Teilnahme am Gesamtprogramm, Platzvergabe, Warteliste

Wenn Sie sich zu einer externen Veranstaltung anmelden, verpflichten Sie sich, am gesamten Veranstaltungsprogramm teilzunehmen. Die Teilnahme lediglich an einzelnen Veranstaltungsteilen ist nicht möglich. 

Die Vergabe der Teilnehmerplätze für die Teilnahme an einer externen Veranstaltung erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Das Career Center behält sich jedoch vor, von dieser Regel abzuweichen, um für eine bestimmte Exkursion ein ausgewogenes Verhältnis von Teilnehmern unterschiedlicher Studiengänge oder Fachbereiche zu erreichen. Dies ist zum Beispiel für die "Seminar- und Kulturreise ´Bewerbung und Karriere in Deutschland´" der Fall. Sie können nur dann an der Veranstaltung teilnehmen, wenn Sie nach Ihrer Anmeldung vom Career Center eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten haben. Melden sich mehr Personen an als die maximal zugelassene Teilnehmerzahl, so führt das Career Center eine Warteliste für die Veranstaltung.

Als Teilnehmer/in einer externen Veranstaltung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Gebühren oder Kaution

Für die Teilnahme an einer externen Veranstaltung kann die Zahlung einer Teilnehmergebühr oder einer Kaution verlangt werden. Die Höhe der Gebühr oder Kaution deckt bei Weitem nicht die Kosten, die die Hochschule Worms für die Veranstaltung mit Übernachtungen, Verpflegung, Fahrten und Programm bestreitet.

Sofern für eine externe Veranstaltung eine Teilnahmegebühr oder eine Kaution verlangt wird, verpflichten Sie sich mit Ihrer Anmeldung über das Online-Anmeldeformular der betreffenden Veranstaltung zur Zahlung der Teilnahmegebühr beziehungsweise der Kaution. Zahlen Sie jedoch Ihre Teilnahmegebühr oder die Kaution erst dann und nur dann, wenn Sie vom Career Center dazu per Mail oder per Telefon aufgefordert wurden, und zahlen Sie die Gebühr/Kaution innerhalb der vom Career Center mitgeteilten Frist.

Die fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühr oder Kaution ist Voraussetzung dafür, dass Sie an der externen Veranstaltung teilnehmen können. Geben Sie bei Ihrer Überweisung als „Verwendungszweck“ unbedingt den Veranstaltungscode und Ihren Familiennamen an, sonst kann Ihre Zahlung nicht der Veranstaltung zugeordnet werden.

Wenn Sie innerhalb der vom Career Center mitgeteilten Frist Ihre Gebühr oder Kaution nicht zahlen, ist die Reservierung des Platzes automatisch für Sie aufgehoben, ohne dass es einer eigenen Mitteilung des Career Centers dazu an Sie bedarf. Sie bleiben jedoch weiterhin zur Zahlung der Teilnahmegebühr oder der Kaution verpflichtet.

Wird für eine externe Veranstaltung eine Kaution verlangt, so erhalten Sie diese per Überweisung zurück, nachdem Sie an der kompletten Veranstaltung teilgenommen haben.

Stornierung Ihrer Anmeldung und Nichterscheinen

Eine Stornierung Ihrer Teilnahme ist nur schriftlich möglich. Als Teilnehmer sind Sie aufgefordert, uns eine Teilnahmeverhinderung sofort mitzuteilen, sobald diese absehbar ist. Wie schon oben geschrieben, trägt die Hochschule hohe Kosten für die Veranstaltung, die von einer Teilnahmegebühr oder einer Kaution bei Weitem nicht gedeckt werden. Desto wichtiger ist, dass alle Plätze einer Veranstaltung tatsächlich genutzt werden können.

Sagen Sie innerhalb von 90 Tagen vor dem Starttag einer gebührenpflichtigen oder kautionspflichtigen externen Veranstaltung Ihre Teilnahme ab oder erscheinen Sie nicht zur Veranstaltung, so bleiben Sie zur Zahlung verpflichtet. Ihre Zahlungsverpflichtung wird in diesen Fällen nur dann aufgehoben und eine eventuell bereits gezahlte Gebühr oder Kaution wird Ihnen nur dann zurückgezahlt, wenn eine Person von der Warteliste an Ihre Stelle nachrücken konnte.

Eine Person, für die eine Zahlungspflicht besteht, die dieser jedoch nicht fristgerecht nachkommt, kann in der Folgezeit so lange nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die das Career Center auf seiner Webseite kommuniziert, bis sie ihre ausstehende Zahlung geleistet hat. Dies schließt auch ein, dass sie in dieser Zeit keine individuelle Beratung erhalten kann.

Abbrechen der Veranstaltung

Sind Sie zur Veranstaltung gekommen und müssen Sie Ihre Teilnahme während des Veranstaltungsverlaufs wegen persönlicher Gründe abbrechen, so tragen Sie selbst die Kosten für Ihre frühzeitige individuelle Rückreise. in diesem Fall wird auch eine Teilnahmegebühr oder eine Kaution nicht zurückgezahlt.

Absage von Reiseveranstaltungen

Das Career Center kann eine externe Veranstaltung wegen einer zu geringen Zahl angemeldeter Teilnehmer oder aus sonstigen wichtigen Gründen absagen (z. B. wegen plötzlicher Krankheit von Seminarreferenten oder höherer Gewalt). Eine Teilnahmegebühr oder Kaution, die Sie bereits gezahlt haben, erhalten Sie dann per Überweisung von der Hochschule Worms zurück.