FAQs

Wirtschaftswissenschaften

Sehr geehrte Studieninteressierte, sehr geehrter Studieninteressierte, liebe Studierenden,

uns erreichen häufig Anfragen, die wir hier zusammentragen und versuchen, in eingängigen Formulierungen zu beantworten.

Achtung: dies sind keine prüfungsrechtlich relevanten Aussagen, sondern lediglich Hilfestellungen bei der Informationsbeschaffung über die Studienrichtung Steuern.

Lesen Sie hier unsere FAQs, die wir natürlich sukzessiv erweitern. Sollten Ihre Fragen hier dennoch unbeantwortet bleiben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Studienrichtung Steuern

  • FAQ Bachelor Steuerlehre

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“? 

    In den steuerlichen Bachelor-Studiengängen fallen für das Erststudium keine Studiengebühren an.  

    Gibt es einen NC für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“? 

    Aktuell unterliegt der Studiengang dem dezentralen Bewerbungsverfahren und ist zulassungsfrei,  d.h. die Studienplätze werden nicht nach dem Durchschnitt der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen bzw. der Bachelornote bei Masterstudiengängen vergeben.

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig.  

    Kann ich im Bachelor vom "normalen" Studium in ein duales Studium wechseln? 

    Ja, das kommt sogar häufig, insbesondere nach dem Praktikum im ersten Semester, vor. Ein Wechsel in ein duales Studium muss spätestens zum 4. Semester erfolgen und die Semesterferien vor dem 4. Semester müssen als Praxisphase absolviert werden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem dualen Studium haben, klicken Sie bitte.

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre und Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. 

    Ausnahmen bildet das Modul „Steuerliche Praxisfälle“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 
     

  • FAQ Bachelor Steuerlehre dual

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den „B.A. Steuerlehre dual“? 

    In den steuerlichen Bachelor-Studiengängen fallen für das Erststudium keine Studiengebühren an.  

    Gibt es einen NC für den „B.A. Steuerlehre dual“? 

    Aktuell unterliegt der Studiengang dem dezentralen Bewerbungsverfahren und ist zulassungsfrei,  d.h. die Studienplätze werden nicht nach dem Durchschnitt der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen bzw. der Bachelornote bei Masterstudiengängen vergeben.

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den „B.A. Steuerlehre dual“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig.  

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre und Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. 

    Ausnahmen bildet das Modul „Steuerliche Praxisfälle“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

    In welchen Zeiten sind die dual Studierenden in der Kanzlei? Wann und wie lange sind die Praxisphasen? 

    Als Praxisphasen sind die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten zu sehen, die sich grob über die folgenden Zeiträume erstrecken: 

    • Anfang Februar bis Mitte März (i. d. R. 7 Wochen) 
    • Mitte Juli bis Anfang Oktober (i. d. R. 10 Wochen) 

    Die genauen Semestertermine werden hochschulweit für ein Semester im Voraus festgelegt und können auf der Homepage der Hochschule Worms nachgelesen werden. 

    Gibt es Empfehlungen zur Gestaltung der Praktikaverträge oder zur Entlohnung der Studierenden?  

    Die mit Ihren Arbeitsgebern unterzeichneten Praktikaverträge müssen dual Studierende bei der Bewerbung an der Hochschule Worms vorlegen, um für den Studiengang Steuerlehre dual überhaupt zugelassen zu werden. Wir als Hochschule nehmen jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Ausgestaltung.  

    Wie hoch ist die Vergütung, die der dual Studierenden von dem Kooperationspartner erhält?  

    Das Entgelt wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten. Bezüglich der Höhe des Entgelts gibt es seitens des Studiengangs keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines (angemessenen) Entgelts ist alleine zwischen dem Kooperationspartner und dem Studierenden zu regeln. 

    Was ist unter dem Rahmenplan, der Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag ist, zu verstehen?  

    Der Rahmenplan für den Verlauf des Studiums „Steuerlehre – dual“ regelt die Zusammenarbeit in den Modulen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner absolviert werden sollen sowie die Gestaltung der Praxisphasen. Er listet einen Katalog von Tätigkeiten auf, die die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Die empfohlenen Tätigkeiten orientieren sich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters. Sollten die Tätigkeiten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besser in ihren betrieblichen Zeitablauf passen, können sie auch vorgezogen oder nachgeholt werden. Der Rahmenplan dient als Grundlage für das Lerntagebuch, das Voraussetzung zur Erlangung des dualen Studienabschlusses ist. 

    Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte? 

    Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen im Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag geregelt werden. Von Seiten der Hochschule kann ein bisher dual Studierender nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den „klassischen“ Studiengang wechseln und damit sein Studium dort abschließen. Der Kooperationspartner hat nach dem Kooperationsrahmenvertrag die Verpflichtung, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

  • FAQ Master Taxation

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    In aller Regel fallen keine Studiengebühren an. Ausnahmen gelten u.U. zum Beispiel für Diplomabsolventen, die den konsekutiven Master absolvieren wollen. Details dazu erfahren Sie im Studierendenservice. 

    Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    Gibt es einen NC für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    Aktuell unterliegt der Studiengang dem dezentralen Bewerbungsverfahren und ist zulassungsfrei,  d.h. die Studienplätze werden nicht nach dem Durchschnitt der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen bzw. der Bachelornote bei Masterstudiengängen vergeben.

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Bachelorniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig. Ausnahmen siehe Zulassungsvoraussetzungen Master. 

    Kann ich im Master vom "normalen" Studium in ein duales Studium wechseln? 

    Ein Wechsel in ein duales Studium muss spätestens zum 2. Semester erfolgen und die Semesterferien vor dem 2. Semester müssen als Praxisphase absolviert werden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem dualen Studium haben, klicken Sie bitte hier. 

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Master-Studiengang Taxation und Studierenden im Master-Studiengang Taxation dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. Ausnahme bildet das Modul „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. 

    Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

  • FAQ Master Taxation dual

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    In aller Regel fallen keine Studiengebühren an. Ausnahmen gelten u.U. zum Beispiel für Diplomabsolventen, die den konsekutiven Master absolvieren wollen. Details dazu erfahren Sie im Studierendenservice. 

    Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Gibt es einen NC für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Aktuell unterliegt der Studiengang dem dezentralen Bewerbungsverfahren und ist zulassungsfrei,  d.h. die Studienplätze werden nicht nach dem Durchschnitt der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen bzw. der Bachelornote bei Masterstudiengängen vergeben.

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Bachelorniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig. Ausnahmen siehe Zulassungsvoraussetzungen Master. 

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Master-Studiengang Taxation und Studierenden im Master-Studiengang Taxation dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. Ausnahme bildet das Modul „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. 

    Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

    In welchen Zeiten sind die dual Studierenden in der Kanzlei? Wann und wie lange sind die Praxisphasen? 

    Als Praxisphasen sind die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten zu sehen, die sich grob über die folgenden Zeiträume erstrecken: 

    Anfang Februar bis Mitte März (i. d. R. 7 Wochen)  Mitte Juli bis Anfang Oktober (i. d. R. 10 Wochen) 

    Die genauen Semestertermine werden hochschulweit für ein Semester im Voraus festgelegt und können auf der Homepage der Hochschule Worms nachgelesen werden. 

    Gibt es Empfehlungen zur Gestaltung der Praktikaverträge oder zur Entlohnung der Studierenden?  

    Die mit Ihren Arbeitsgebern unterzeichneten Praktikaverträge müssen dual Studierende bei der Bewerbung an der Hochschule Worms vorlegen, um für den Studiengang Taxation – dual überhaupt zugelassen zu werden. Wir als Hochschule nehmen jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Ausgestaltung.  

    Wie hoch ist die Vergütung, die der dual Studierenden von dem Kooperationspartner erhält?  

    Das Entgelt wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten. Bezüglich der Höhe des Entgelts gibt es seitens des Studiengangs keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines (angemessenen) Entgelts ist alleine zwischen dem Kooperationspartner und dem Studierenden zu regeln. 

    Was ist unter dem Rahmenplan, der Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag ist, zu verstehen?  

    Der Rahmenplan für den Verlauf des Studiums „Steuerlehre – dual“ regelt die Zusammenarbeit in den Modulen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner absolviert werden sollen sowie die Gestaltung der Praxisphasen. Er listet einen Katalog von Tätigkeiten auf, die die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Die empfohlenen Tätigkeiten orientieren sich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters. Sollten die Tätigkeiten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besser in ihren betrieblichen Zeitablauf passen, können sie auch vorgezogen oder nachgeholt werden. 

    Der Rahmenplan dient als Grundlage für das Lerntagebuch, das Voraussetzung zur Erlangung des dualen Studienabschlusses ist. 

    Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte? 

    Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen im Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag geregelt werden. Von Seiten der Hochschule kann ein bisher dual Studierender nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den „klassischen“ Studiengang wechseln und damit sein Studium dort abschließen. Der Kooperationspartner hat nach dem Kooperationsrahmenvertrag die Verpflichtung, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.