Master Taxation - dual

Wirtschaftswissenschaften

Der Masterstudiengang Taxation - dual versteht sich als akademische Vertiefung und Weiterentwicklung bereits fundierter Kenntnisse und Kompetenzen. Er hat das Ziel, die akademischen Grundlagen für Führungsrollen in den steuerberatenden Berufen zu legen.

Der Masterstudiengang Taxation - dual wird in Kooperation mit einem Verbundpartner absolviert. So regelt der Kooperationsvertrag in Kombination mit dem Kooperationsrahmenplan, welche Module in Zusammenarbeit mit dem Praxispartner absolviert werden und dadurch auch noch verstärkter die erlernte Theorie durch direkte Anwendung in der Praxis verinnerlicht werden kann.

Durch diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird sowohl die berufliche als auch die wissenschaftliche Befähigung der Studierenden ausgebaut und gefestigt.


  • Anforderungen, Voraussetzungen & Bewerbung

    Bewerber für den Masterstudiengang Taxation - dual müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) vorweisen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:

    • ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
    • ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln. Zusätzlich muss ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschafts-prüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschluss-abteilung nachgewiesen werden.
    • ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 18 absolvierte Leistungspunkten im steuerrechtlichen Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben – ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahres-abschlussabteilung absolviert hat.
    • ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung; wobei mindestens 18 Leistungspunkte in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.

    Außerdem muss der Abschluss einer Kooperationsvertrages zwischen Hochschule und Praxispartner spätestens 4 Wochen vor Bewerbungsdeadline vorliegen.

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    Das Zulassungsverfahren zu den steuerlichen Studiengängen erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.

    Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 31. Augsut. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  • Bewerbung mit 180 Leistungspunkten

    Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 Leistungspunkten (LP) haben die Möglichkeit, die fehlenden 30 LP durch eine mindestens 6-monatige Praxiszeit auszugleichen.

    Die Bewerber müssen während dieser Praxiszeit Tätigkeiten im Umfang von 30 LP aus folgendem Leistungskatalog anhand eines Praktikumszeugnisses nachweise

    Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen (5 LP)
    Erstellung von privaten Steuererklärungen (3 LP)
    Buchhaltungstätigkeiten (5 LP)
    Erstellung von Jahresabschlüssen (10 LP)
    Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen (5 LP)
    Prüfen von Steuerbescheiden (2 LP)
    Bearbeitung von internationalen Steuersachverhalten (10 LP)
    Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen (5 LP)
    Unterstützung bei einer Betriebsprüfung (10 LP)
    Gutachten zu Steuergestaltungen ( 5 LP)


    Das Praktikum muss spätestens am 1. Vorlesungstag abgeschlossen sein, da die Studierenden durch das Praktikum das gleiche Ausgangsniveau erreichen sollen wie diejenigen Studierenden mit einem Abschluss von 210 Leistungspunkten. Bei einer Bewerbung muss eine Bescheinigung der Tätigkeiten vorliegen, damit diese überprüft werden können, auch wenn das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist.

  • Was Sie im Masterstudiengang Taxation - dual erwartet

    Das erwartet Sie als Studierender des Masterstudienganges Taxation - dual:

    • Aufgreifen und Ausbau von bereits vorhandenem Fachwissen bei gleichzeitigem Verfestigen mittels der Anwendung in der Berufspraxis
    • Optimale berufspraktische Vorbereitung durch Dozenten aus der steuerrechtlichen Praxis
    • Erlernen von Theorie anhand von Fallbeispielen aus der Berufspraxis
    • Ausbau auch der internationalen Kompetenz mittels eines internationalen Fallstudienseminars und Austausch mit internationalen Studierenden
    • Individuelle Profilbildung aufgrund von Wahlmöglichkeiten bei den berufsprakltischen Tätigkeiten beim Verbundpartner.
  • Studienkonzept: in 5 Jahren zum Steuerberater

    Durch unsere zeitoptimierte Studienverlaufsplanung haben Sie die Möglichkeit im Masterstudiengang Taxation - dual innerhalb von  nur 5 Jahren den Berufsstand des Steuerberaters zu erlangen. Hier finden Sie weitere Informationen.

  • FAQs

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    In aller Regel fallen keine Studiengebühren an. Ausnahmen gelten u.U. zum Beispiel für Diplomabsolventen, die den konsekutiven Master absolvieren wollen. Details dazu erfahren Sie im Studierendenservice. 

    Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Gibt es einen NC für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Die Studienplatzvergabe erfolgt nach einer Kapazitätsplanung, d.h., pro Studiensemester wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Den Zuschlag erhalten die jeweils besten Bewerber. Einen NC in Form einer Mindestnote gibt es in den steuerlichen Studiengängen nicht. 

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Masterstudiengang „M.A. Taxation dual“? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Bachelorniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig. Ausnahmen siehe Zulassungsvoraussetzungen Master. 

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Master-Studiengang Taxation und Studierenden im Master-Studiengang Taxation dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. Ausnahme bildet das Modul „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. 

    Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

    In welchen Zeiten sind die dual Studierenden in der Kanzlei? Wann und wie lange sind die Praxisphasen? 

    Als Praxisphasen sind die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten zu sehen, die sich grob über die folgenden Zeiträume erstrecken: 

    Anfang Februar bis Mitte März (i. d. R. 7 Wochen)  Mitte Juli bis Anfang Oktober (i. d. R. 10 Wochen) 

    Die genauen Semestertermine werden hochschulweit für ein Semester im Voraus festgelegt und können auf der Homepage der Hochschule Worms nachgelesen werden. 

    Gibt es Empfehlungen zur Gestaltung der Praktikaverträge oder zur Entlohnung der Studierenden?  

    Die mit Ihren Arbeitsgebern unterzeichneten Praktikaverträge müssen dual Studierende bei der Bewerbung an der Hochschule Worms vorlegen, um für den Studiengang Taxation – dual überhaupt zugelassen zu werden. Wir als Hochschule nehmen jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Ausgestaltung.  

    Wie hoch ist die Vergütung, die der dual Studierenden von dem Kooperationspartner erhält?  

    Das Entgelt wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten. Bezüglich der Höhe des Entgelts gibt es seitens des Studiengangs keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines (angemessenen) Entgelts ist alleine zwischen dem Kooperationspartner und dem Studierenden zu regeln. 

    Was ist unter dem Rahmenplan, der Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag ist, zu verstehen?  

    Der Rahmenplan für den Verlauf des Studiums „Steuerlehre – dual“ regelt die Zusammenarbeit in den Modulen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner absolviert werden sollen sowie die Gestaltung der Praxisphasen. Er listet einen Katalog von Tätigkeiten auf, die die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Die empfohlenen Tätigkeiten orientieren sich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters. Sollten die Tätigkeiten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besser in ihren betrieblichen Zeitablauf passen, können sie auch vorgezogen oder nachgeholt werden. 

    Der Rahmenplan dient als Grundlage für das Lerntagebuch, das Voraussetzung zur Erlangung des dualen Studienabschlusses ist. 

    Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte? 
    Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen im Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag geregelt werden. Von Seiten der Hochschule kann ein bisher dual Studierender nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den „klassischen“ Studiengang wechseln und damit sein Studium dort abschließen. Der Kooperationspartner hat nach dem Kooperationsrahmenvertrag die Verpflichtung, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

     

  • Aktuelles Merkblatt der StB Kammer RLP

  • Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) vom 15.11.2023 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

  • Nichtamtliche Lesefassung der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms


Semesterübersicht

Die Semesterübersicht gibt einen ersten Überblick über den Aufbau und den Zeitplan des Masterstudienganges Taxation - dual. Genaue Beschreibungen der Studiengangkonzeption finden sich im Curriculum, dem Modulhandbuch sowie der entsprechenden Prüfungsordnung. Mit der Prüfungsordnung vom 15.11.2023, die ab dem Sommersemester 2024 gültig ist, unterscheidet sich das Angebot und somit der Studienverlauf, je nachdem ob man zum Wintersemester oder zum Sommersemester startet, wie folgt: