Bachelor Steuerlehre - dual

Wirtschaftswissenschaften

Bachelorstudium mit Gehalt? Sie wollen

  • ein Studium und eine berufliche Ausbildung optimal verbinden?
  • qualifizierte berufliche Erfahrungen bereits während des Studiums sammeln?
  • ein duales Studium, mit stark steuerlich fokussierten Studieninhalten, das sich klar am Berufsziel orientiert?
  • sich beruflich (weiter-) bilden und gleichzeitig ein normales Studentenleben führen?
  • eine finanzielle Absicherung während Ihres Studiums?

Dann sollten Sie sich unseren Studiengang Steuerlehre - dual (B.A.), der den Fokus von Anfang an auf die betriebliche Steuerlehre legt, näher ansehen bzw. weiterlesen.

Mit der Wahl des dualen Studiengangs entscheiden Sie sich für eine umfassende Ausbildung in zwei Welten: Sie verknüpfen ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Praxisphasen in einem Unternehmen. Dabei sind die theoretischen Studieninhalte der Parallel-Studiengänge Steuerlehre - dual (B.A.) und Steuerlehre (B.A.) nahezu identisch. Dual Studierende besuchen identische Veranstaltungen wie die Kommilitonen im „klassischen“ Studiengang, legen weitgehend die gleichen Prüfungen ab und absolvieren während der Vorlesungszeiten ein Vollzeitstudium.

Der eigentliche Unterschied entsteht in den vorlesungsfreien Zeiten: Dual Studierende gehen bei ihren Arbeitgebern einer intensiven berufspraktischen Tätigkeit nach und können ihre theoretischen Kenntnisse direkt im beruflichen Arbeitsfeld anwenden. Ein flexibler Ausbildungsrahmenplan sorgt für die bestmögliche Verzahnung zwischen Theorie und Praxis, damit sich das theoretisch Erlernte durch die Praxiseinsätze optimal verfestigen und ergänzen kann.

Interesse?

Dann testen Sie gleich Sie hier,  ob der Bachelorstudiengang Steuerlehe  - dual der richtige für Sie ist und/oder kommen Sie einfach auf uns zu!


  • Voraussetzungen & Bewerbung

    Die formale Voraussetzung besteht in der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Darüberhinaus sollten Sie eine hohe persönliche Affinität zu steuerlichen Themen und auch die Freude an der Arbeit mit Gesetzen mitbringen.

    Das Zulassungsverfahren zu den steuerlichen Studiengängen erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich. Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 31. August. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

    Darüberhinaus muss ein Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Praxispartner 4 Wochen vor Bewerbungsdeadline geschlossen sein bzw. schon vorliegen.

  • Besonderheiten

    Frisch gebackene Abiturientinnen und Abiturienten ohne steuerliche Vorkenntnisse werden im Orientierungssemester auf den Stand der Studienanfänger mit absolvierter Steuerfachangestelltenausbildung gebracht. Zusätzlich ist für genau diese Zielgruppe unser nächstes Angebot gemacht: Die bisher fehlende Berufsausbildung können Sie als dual Studierender, Dank einer Kooperation mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz durch die Teilnahme an der Externenprüfung in Ihr Studium integrieren.

    Bringen Sie bereits eine abgeschlossene, fachspezifische Berufsausbildung mit, entfällt das Orientierungssemester. Sie können direkt ins zweite Semester einsteigen, und dadurch Ihr Bachelor-Studium auf 6 Semester verkürzen. Die Noten aus dem Steuerfachangestelltenbrief werden auf die Module des 1. Semesters angerechnet.

    Für diejenigen, die in die große, weite Welt hinaus wollen, beinhaltet unser Curriculum im 5. Semester das sogenannte Mobilitätsfenster. Module dieses Semesters können auch im Rahmen eines Auslandssemesters absolviert und an unserer Hochschule angerechnet werden – nach Absprache mit dem Praxispartner selbstverständlich auch von unseren dualen Studierenden.

  • Orientierungssemester

    Eigentlich sind Sie sich sicher, dass Sie im Bereich Steuern studieren wollen. Aber Sie fragen sich,

    • ob die Ausrichtung des Bachelorstudienganges Steuerlehre Ihnen liegt und Sie auch wirklich Interesse und Spaß an steuerlichen Fragestellungen finden?
    • ob Sie durch fehlende Vorkenntnisse Nachteile gegenüber Mitstudenten mit einer vorangegangen Berufsausbildung haben?
    • oder ganz im Gegenteil: ob Sie sich durch Ihre Vorkenntnisse aus einer abgeschlossenen, fachspezifischen Berufsausbildung zu Beginn unterfordert fühlen?

    Derartige Bedenken können wir Ihnen nehmen!

    Um die verschiedenen Einstiegsvoraussetzungen beim Studienbeginn aneinander anzugleichen haben wir das sogenannte Orientierungssemester konzipiert. Dieses erste Semester des Bachelorstudienganges Steuerlehre ist bewusst nur für Studienanfänger ohne steuerliche Berufsausbildung relevant.

    Bringen Sie bereits eine abgeschlossene, fachspezifische Berufsausbildung mit, entfällt das Orientierungssemester. Sie können direkt ins zweite Semester einsteigen, wodurch sich Ihr Bachelor-Studium auf 6 Semester verkürzt. Die Noten aus dem Steuerfachangestelltenbrief werden auf die Module des 1. Semesters angerechnet.

    Wie sieht das Orientierungssemester aus?

    In den einführenden Vorlesungen zu steuerlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Themen schaffen Sie sich erste theoretsiche Grundlagen, u.a. anhand von praxisorientierten Fallbeispielen. Im zweiten Teil des Semesters vertiefen und wenden Sie Ihre bereits erworbenen Kenntnisse in einem 8-wöchigen Praktikum in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftskanzlei an. Danach sind Sie gefragt: Überlegen Sie noch einmal zeitnah zum Studienbeginn - aber mit mit den gewonnenen, fundierten Eindrücken, ob eine berufliche Zukunft in einem steuerberatenden Beruf für Sie die richtige ist. Wenn Sie sich für ein Weiterstudieren bei uns entscheiden, kommen Sie ins zweite Semester und treffen dort auf die Studienanfänger mit qualifizierter Ausbildung.

    Als qualifizierte Ausbildung gilt:

    • eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (im Sinne des anerkannten Ausbildungsberufs gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gleichwertige Ausbildung)
    • eine Ausbildung zur/zum Finanzwirt/in (mittlerer Dienst) der Finanzverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung
    • eine Fortbildung zur/zum Steuerfachwirt/in
    • eine Weiterbildung zur/zum Bilanzbuchhalter/in (IHK)
  • Auslandssemester

    „Sei schlau – verlass auch mal Deinen Bau!“

    Schlaue Steuerfüchse wissen, dass zu einer herausragenden Profilbildung auch die internationale Kompetenz gehört. Daher haben Sie im Bachelorstudium im 5. Semester ein Mobilitätsfenster, um auch in diesem Bereich ihr Profil zu schärfen.

    Die hochschulweite Bewerbungsfrist endet immer Anfang Dezember – deshalb kommen Sie bitte direkt auf uns zu, wenn Sie diese tolle Chance ergreifen wollen und beachten Sie zusätzlich die E-Mails des International Centers.

    Ihr Kontakt in der Studienrichtung Steuern:

    Susanna Ripp
    +49 6241 509 234
    Gebäude N, Raum 032

  • Externenprüfung

    Wir bieten unseren dual Studierenden, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, ein interessantes Zusatzangebot an: Die Externenprüfung in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer RLP.

  • FAQs

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den „B.A. Steuerlehre dual“? 

    In den steuerlichen Bachelor-Studiengängen fallen für das Erststudium keine Studiengebühren an.  

    Gibt es einen NC für den „B.A. Steuerlehre dual“? 

    Die Studienplatzvergabe erfolgt nach einer Kapazitätsplanung, d.h., pro Studiensemester wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Den Zuschlag erhalten die jeweils besten Bewerber. Einen NC in Form einer Mindestnote gibt es in den steuerlichen Studiengängen nicht. 

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den „B.A. Steuerlehre dual“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig.  

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre und Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. 

    Ausnahmen bildet das Modul „Steuerliche Praxisfälle“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

    In welchen Zeiten sind die dual Studierenden in der Kanzlei? Wann und wie lange sind die Praxisphasen? 

    Als Praxisphasen sind die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten zu sehen, die sich grob über die folgenden Zeiträume erstrecken: 

    • Anfang Februar bis Mitte März (i. d. R. 7 Wochen) 
    • Mitte Juli bis Anfang Oktober (i. d. R. 10 Wochen) 

    Die genauen Semestertermine werden hochschulweit für ein Semester im Voraus festgelegt und können auf der Homepage der Hochschule Worms nachgelesen werden. 

    Gibt es Empfehlungen zur Gestaltung der Praktikaverträge oder zur Entlohnung der Studierenden?  

    Die mit Ihren Arbeitsgebern unterzeichneten Praktikaverträge müssen dual Studierende bei der Bewerbung an der Hochschule Worms vorlegen, um für den Studiengang Steuerlehre dual überhaupt zugelassen zu werden. Wir als Hochschule nehmen jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Ausgestaltung.  

    Wie hoch ist die Vergütung, die der dual Studierenden von dem Kooperationspartner erhält?  

    Das Entgelt wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten. Bezüglich der Höhe des Entgelts gibt es seitens des Studiengangs keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines (angemessenen) Entgelts ist alleine zwischen dem Kooperationspartner und dem Studierenden zu regeln. 

    Was ist unter dem Rahmenplan, der Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag ist, zu verstehen?  

    Der Rahmenplan für den Verlauf des Studiums „Steuerlehre – dual“ regelt die Zusammenarbeit in den Modulen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner absolviert werden sollen sowie die Gestaltung der Praxisphasen. Er listet einen Katalog von Tätigkeiten auf, die die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Die empfohlenen Tätigkeiten orientieren sich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters. Sollten die Tätigkeiten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besser in ihren betrieblichen Zeitablauf passen, können sie auch vorgezogen oder nachgeholt werden. Der Rahmenplan dient als Grundlage für das Lerntagebuch, das Voraussetzung zur Erlangung des dualen Studienabschlusses ist. 

    Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte? 

    Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen im Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag geregelt werden. Von Seiten der Hochschule kann ein bisher dual Studierender nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den „klassischen“ Studiengang wechseln und damit sein Studium dort abschließen. Der Kooperationspartner hat nach dem Kooperationsrahmenvertrag die Verpflichtung, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

  • Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

    Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

    Die Formalia bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung sind ausführlich auf der Seite des Studierendenservices beschrieben.

    Die fachspezfische Prüfungsordnung (FPO) für den Bachelorstudiengang Steuerlehre - dual vom Jahre 2022 der Hochschule Worms tritt für Studierende, die in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden, zum Wintersemester 2022/23 in Kraft.

    Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 direkt in das 2. Fachsemester immatrikuliert werden, studieren nach der Ordnung vom Jahre 2020.

    Für Studierende, die direkt in das zweite Fachsemester immatrikuliert werden, tritt die neue Prüfungsordnung von 2022 somit für Immatrikulationen zum Sommersemester 2023 in Kraft.

    Sind Sie bereits Studierender des Studienganges Steuerlehre - dual, finden Sie den aktuellen Status Quo Ihrer Prüfungsordnung in der jeweiligen nichtamtlichen Lesefassung, welche alle Änderungen seit der Inkraftsetzung der jeweiligen Prüfungsordnung beinhaltet.

    Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

  • Nichtamtliche Lesefassung der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms

Semesterübersicht

Die Semesterübersicht gibt einen ersten Überblick über den Aufbau und den Zeitplan des Bachelorstudienganges Steuerlere - dual. Genaue Beschreibungen der Studiengangkonzeption finden sich im Curriculum, dem Modulhandbuch sowie der entsprechenden Prüfungsordnung.