Der Zugang zum Hochschulstudium ist gesetzlich geregelt. Gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung, um ein Bachelor- oder Masterstudium aufnehmen zu können. Ggf. sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erbringen, über die wir Sie im weiteren Verlauf gerne informieren möchten.
Hochschulzugangsberechtigung
Wer sich für ein Bachelorstudium oder Masterstudium interessiert, benötigt als Hochschulzugangsberechtigung entweder die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Alternativ ist der Zugang zu einem Bachelorstudium auch durch die sogenannte berufliche Qualifikation möglich. Was das genau bedeutet, erläutern wir Ihnen nachfolgend:
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife befähigt zum fächerunabhgängigen Studium an Fachochschulen und Universitäten.
Fachgebundene Hochschulreife
Sie berechtigt in Verbindung mit dem Nachweis über eine einschlägige praktische Vorbildung (Vorpraktikum) nur für den Fachbereich/Studiengang, der dem Fach oder den Fächern entspricht, die gemäß Zeugnis an einer Hochschule studiert werden können.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (schulischer Teil + praktische Vorbildung; i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung) berechtigt grundsätzlich zum Studium aller Fachrichtungen der Hochschule Worms. Bewerberinnen und Bewerber, die über eine praktische Vorbildung verfügen, die nicht der gewünschten Studienrichtung entspricht, müssen zusätzlich eine einschlägige praktische Vorbildung erbringen, die entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Fachbereiche unterschiedlich lange dauert. Berechtigung, die der Fachhochschulreife gleichwertig ist: An Gymnasien, Kollegs oder Abendgymnasien erworben.
Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen
Die Studienberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.
Nach genauer Bewertung und Überprüfung Ihrer Studienberechtigung Ihres Heimatlandes erfolgt die Entscheidung, ob Sie direkt zum gewünschten Fachstudium zugelassen werden können. Dies hängt davon ab, ob Ihre Studienberechtigung genau wie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewertet wird. Sie haben die Möglichkeit, sich vorab unter Angabe Ihres Herkunftslandes bzw. des Landes, in dem Sie Ihr Abitur gemacht haben, beim Deutschen Akademischen Austauschdienst/ DAAD darüber zu informieren, ob Sie einen direkten Hochschulzugang haben oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie zuerst die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland", kurz Feststellungsprüfung, an einem sogenannten Studienkolleg ablegen. Bitte informieren Sie sich direkt über die Feststellungsprüfung, bzw. Aufnahme in einem Studienkolleg in dem für uns zuständige Studienkolleg in Kaiserslautern.Zugang beruflich Qualifizierter zum Studium an der Hochschule Worms
Seit dem Sommersemester 1997 können sich qualifizierte Berufstätige ohne Fachhochschulreife an der Hochschule Worms um einen Studienplatz bewerben. Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 ((Prüfungszeugnis + Berufsschulzeugnis) / 2). Weitere Informationen haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.Abgang nach der 12. Klasse Gymnasium
Um die Fachhochschulreife zu erwerben, müssen Sie eine erfolgreich abgeschlossene fachpraktische Vorbildung von 1 Jahr nachweisen (z.B. Praktikum, Berufsausbildung).
Wenn das Praktikum zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie derzeit ein Praktikum absolvieren und dieses bis zum Vorlesungsbeginn abschließen werden. (Siehe u.s. Hinweis)Berufskolleg II - Fachhochschulreife BaWü
Um die Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz zu erwerben, benötigen Sie neben Ihrem Zeugnis der Fachhochschulreife des Berufskollegs Baden-Württemberg zusätzlich entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Fachbindung), erworben außerhalb des Berufskollegs oder den Nachweis einer halbjährigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (Vollzeit) z.B. Berufstätigkeit/ Praktikum / Dienst / FSJ im Anschluss an das Berufskolleg.
Wenn die o.g. praktische Tätigkeit zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, benötigen wir einen Nachweis, dass Sie dieses bis zum Ende der Bewerbungsfrist abschließen werden.
DDR Zeugnisse
Die Studienberechtigung ergibt sich aus dem Beschluss der KMK vom 10.05.1990 (Amtsblatt Seite 381) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 25.06.1991 (Gemeinsames Amtsblatt S. 24).
Hinweis:
Fehlt für den vollständigen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Teil einer Prüfung oder ein Teil einer praktischen Tätigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung, so ist der Hochschule gemäß §25 (3) StPVLVO,
innerhalb der Bewerbungsfrist durch eine Bescheinigung oder geeignete Nachweise glaubhaft zu machen, dass der vollständige Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden kann. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester gilt zudem §27 (4) i.V.m. §24 (3) Satz 2 StPVLVO.
Bei Rückfragen zu dieser Regelung wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns. Wir beraten Sie gerne!
Voraussetzungen für Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Deutschkenntnisse
Gemäß der derzeit gültigen Einschreibeordnung der Hochschule Worms müssen Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gemäß der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) in ihrer aktuell gültigen Fassung nachweisen. Anderenfalls kann Ihre Bewerbung nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Eine Übersicht der anerkennungsfähigen Sprachnachweise finden Sie hier.
Weitere Informationen entnehmen Sie auch gerne der Seite des Deutschen Akademischen Austausdienstes/ DAAD
**Achtung: Der Nachweis der deutschen Sprache muss immer bis zur Bewerbungsfrist eingereicht (in unserem Bewerberportal hochgeladen) werden, anderenfalls können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Eine bedingte Zulassung oder Vorabzulassung bei Fehlen eines Deutschnachweises kann nicht erstellt werden**
Hinweis: Bei einer Bewerbung für einen englischsprachigen Studiengang ist der Nachweis der deutschen Sprache nicht erforderlich.
Zeugnisbearbeitungsgebühr
Alle Bewerber mit einem ausländischem Bildungsabschluss sind gemäß der Landesgebührenverordnung verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung erst bearbeitet wird, wenn der Einzahlungsbeleg mit der Bewerbung eingereicht wurde. Die Gebühr ist innerhalb der Bewerbungsphase zu entrichten, anderenfalls kann Ihre Bewerbung nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Bankverbindung:
Empfänger: Hochschule Worms
Bank: Rheinhessen Sparkasse
(wenn Adresse benötigt: Bahnhofstr. 1 | 55116 Mainz |Telefon: +49 6241 851-0)
IBAN: DE59553500100021726875
SWIFT-BIC: MALADE 51 WOR
Verwendungszweck: Name,Vorname,Geburtstdatum, Bewerbernummer
Tipp: Laden Sie uns den Zahlungsbeleg direkt innerhalb der Onlinbewerbung hoch, dann kann Ihr Antrag schneller bearbeitet werden.
Akademische Prüfstelle (APS)
Was ist ein Zertikat der APS?
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Serviceeinrichtung der Kulturabteilungen der deutschen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie prüft die Unterlagen von Bewerber:innen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen echt sind und die Studienleistungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Wer benötigt ein Zertifikat der APS?
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben möchten. Dies gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge .
Bewerberinnen und Bewerber mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein Zertifikat der APS.
Wie beantrage ich ein Zertifkates der APS?
Das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle wird in China vom Kulturreferat der Deutschen Botschaft in Peking und Shanghai ausgestellt. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Vietnam ist die APS in Hanoi zuständig, für solche aus Indien die in Neu-Delhi.
Sie registrieren sich online auf der Website der APS in Peking, Shanghai, Hanoi oder Neu-Delhi.
Bis wann muss ich das Zertifikat eingereichen?
Für die Bewerbung laden Sie bitte Ihr digital signiertes APS Zertifikat im Bewerberportal hoch, ohne ein gültiges APS Zertifikat können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!
Erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister)
Wer sich für ein Masterstudium bewerben möchte, muss neben der Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich den Abschluss eines Bachelorstudiums (oder eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses wie z.B. ein Diplomstuidum) nachweisen können. Dieser Abschluss muss fachlich-inhaltlich zu dem Master passen, für den man sich interessiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Masterstudiengänge.
Hinweis für ausländische Zeugnisse: Bewerber mit einem ausländischem Abschluss sind gemäß der Landesgebührenverordnung verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung erst bearbeitet wird, wenn der Einzahlungsbeleg mit der Bewerbung eingereicht wurde. Die Gebühr ist innerhalb der Bewerbungsphase zu entrichten, anderenfalls kann Ihre Bewerbung nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Einige Studiengänge verfügen neben den auf dieser Seite gelisteten allgemeinen Zugangsvoraussetzungen über fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: So kann es durchaus sein, dass Sie z.B. Kenntnisse in einer Fremdsprache auf einem bestimmten Niveau, ein Praktikum oder einen Fragebogen beantworten müssen. Wenn Sie sich für ein duales Studium interessieren, ist in aller Regel ein abgeschlossener Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der Hochschule eine Zugangsvoraussetzung.
Die Auflistung aller Zugangsvoraussetzungen für jeden Studiengang würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Wenn Sie sich unser Studienangebot ansehen, prüfen Sie einfach, ob es über die oben genannten allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus, weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen gibt.