Willkommen in der Studienrichtung Steuern
Viermal Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz
Die Studienrichtung Steuern wurde bereits viermal mit dem Landeslehrpreis Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. 2014 erhielt ihn Prof. Dr. Sebastian Düll, 2016 Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos und 2022 Prof. Dr. Jens Kollmar. 2026 wurde Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos zum zweiten Mal ausgezeichnet.
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Kontakt zu uns
Claudia Maaß
Studiengangsmanagement- Studiengangsmanagement
- N 031
- claudia.maass@hs-worms.de
- +49 6241 509-360
Susanna Ripp
Studiengangsmanagement- Studiengangsmanagement
- N 032
- susanna.ripp@hs-worms.de
- +49 6241 509-234
Christian Flach
Studiengangsmanagement- Studiengangsmanagement
- Christian.Flach@hs-worms.de
- +49 6241 509-138
Häufige Fragen (FAQs)
Antworten rund um das Studium in der Studienrichtung Steuern
Bachelor
Nein. Für ein Erststudium in Steuerlehre (B.A.) und Digital Accounting (B.A.), klassisch oder dual, fallen keine Studiengebühren an. Sie zahlen nur den Semesterbeitrag.
Nein. Steuerlehre (B.A.) und Digital Accounting (B.A.) sind zulassungsfrei, klassisch und dual. Die Hochschule vergibt die Studienplätze nicht nach Abiturnote.
Sie brauchen Englischkenntnisse auf Abiturniveau, eine Mindestnote gibt es nicht. In Digital Accounting ist ein Auslandssemester Pflicht. Einzelne Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt. Ein Praktikum vor dem Studium ist nicht nötig.
Ja. Melden Sie sich dafür innerhalb des ersten Semesters bei Ihrer Ansprechperson: in Steuerlehre bei Claudia Maaß, in Digital Accounting bei Christian Flach. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter „Kontakt zu uns“.
Im regulären Vorlesungsbetrieb gibt es keine Unterschiede. Beide Gruppen besuchen dieselben Lehrveranstaltungen und legen dieselben Prüfungen ab. Der Hauptunterschied liegt in der Praxis:
- Steuerlehre: Dual Studierende arbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten in ihrem Partnerunternehmen und dokumentieren das in einem Lerntagebuch. Im Modul „Steuerliche Praxisfälle“ schreiben sie ihre Hausarbeit im Partnerunternehmen.
- Digital Accounting: Dual Studierende absolvieren vier Praxisphasen und das Praxissemester in ihrem Partnerunternehmen. Sie erwerben dadurch in sechs Semestern 210 statt 180 ECTS.
Die Praxisphasen liegen in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten: Anfang Februar bis Mitte März, etwa 7 Wochen, und Mitte Juli bis Anfang Oktober, etwa 10 Wochen. Die genauen Termine legt die Hochschule semesterweise fest. In Digital Accounting kommt das Praxissemester im 4. oder 5. Semester hinzu.
Sie brauchen einen gültigen Vertrag mit Ihrem Partnerunternehmen. Den Vertrag laden Sie bei der Bewerbung hoch. Auf Inhalt und Ausgestaltung nimmt die Hochschule keinen Einfluss.
Das Partnerunternehmen zahlt die Vergütung in der Regel monatlich, auch während der Vorlesungszeit. Die Hochschule macht dazu keine Vorgaben. Partnerunternehmen und Studierende vereinbaren die Höhe individuell.
Der Rahmenplan ist Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag. Er regelt die Zusammenarbeit in den praxisnahen Modulen und die Gestaltung der Praxisphasen.
Er listet empfohlene Tätigkeiten für jede Praxisphase auf, orientiert sich an früheren Semestern und lässt sich zeitlich flexibel anpassen. Er bildet die Grundlage für das Lerntagebuch.
Ihr Vertrag regelt, wie er vorzeitig beendet werden kann. Das Partnerunternehmen muss die Hochschule über die Beendigung informieren. Sie können dann in das klassische Studium wechseln.
Master
In der Regel fallen für die Masterstudiengänge Taxation und Taxation dual keine Studiengebühren an. Für Diplomabsolventinnen und Diplomabsolventen im konsekutiven Master gelten möglicherweise Ausnahmen. Details erhalten Sie im Studierendenservice.
Sie brauchen einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) mit mindestens 18 ECTS in Steuerrecht und Betriebswirtschaft. Davon müssen mindestens 12 ECTS aus dem Steuerrecht stammen.
- Abschluss mit 210 ECTS: Sie erfüllen die Voraussetzungen.
- Abschluss mit 180 ECTS: Sie brauchen zusätzlich sechs Monate Praktikum oder Berufserfahrung im Steuerbereich oder eine passende Berufsausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter.
Für das duale Studium brauchen Sie außerdem einen Vertrag mit einem Partnerunternehmen. Alle Details stehen in der Prüfungsordnung für Taxation (M.A.) (PDF) und Taxation (M.A.) – dual (PDF).
Nein. Die Masterstudiengänge Taxation klassisch und dual sind zulassungsfrei. Es gibt keinen NC und keine Mindestnote.
Sie benötigen Englischkenntnisse auf Bachelorniveau, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein vorheriges Praktikum ist in der Regel nicht erforderlich. Ausnahmen regeln die Zulassungsvoraussetzungen.
Ein Wechsel muss spätestens zum 2. Semester erfolgen. Die Semesterferien vor dem 2. Semester gelten dann als Praxisphase.
Im regulären Vorlesungsbetrieb gibt es keine Unterschiede. Beide Gruppen besuchen dieselben Veranstaltungen und legen dieselben Prüfungen ab.
Eine Ausnahme ist das Modul „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“: Dort schreiben dual Studierende eine Hausarbeit in ihrem Partnerunternehmen. Der Hauptunterschied liegt in den vorlesungsfreien Zeiten: Dual Studierende arbeiten dann in ihrem Partnerunternehmen, wenden ihr Wissen praktisch an und reflektieren es.
Die Praxisphasen liegen in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten: Anfang Februar bis Mitte März, etwa 7 Wochen, und Mitte Juli bis Anfang Oktober, etwa 10 Wochen. Die genauen Termine legt die Hochschule semesterweise fest.
Sie brauchen einen gültigen Vertrag mit Ihrem Partnerunternehmen. Den Vertrag laden Sie bei der Bewerbung hoch. Auf Inhalt und Ausgestaltung nimmt die Hochschule keinen Einfluss.
Das Partnerunternehmen zahlt die Vergütung in der Regel monatlich, auch während der Vorlesungszeit. Die Hochschule macht dazu keine Vorgaben. Partnerunternehmen und Studierende vereinbaren die Höhe individuell.
Der Rahmenplan ist Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag. Er regelt die Zusammenarbeit in den praxisnahen Modulen und die Gestaltung der Praxisphasen.
Er listet empfohlene Tätigkeiten für jede Praxisphase auf, orientiert sich an früheren Semestern und lässt sich zeitlich flexibel anpassen. Er bildet die Grundlage für das Lerntagebuch.
Ihr Vertrag regelt, wie er vorzeitig beendet werden kann. Das Partnerunternehmen muss die Hochschule über die Beendigung informieren. Sie können dann in das klassische Studium wechseln.