Neue Inklusionsvereinbarung tritt am 1. März 2025 in Kraft
Zum 1. März 2025 ersetzt eine modernisierte Inklusionsvereinbarung die bisherige Regelung aus dem Jahr 2004. Die neue Vereinbarung, die sich an § 166 SGB IX orientiert, wurde von der Hochschulleitung, dem Personalrat und der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen gemeinsam erarbeitet – unter aktiver Beteiligung betroffener Beschäftigter.
Ziel ist es, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Mitarbeitenden die bestmöglichen Rahmenbedingungen bietet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird kontinuierlich begleitet und evaluiert.
Die neue Inklusionsvereinbarung finden Sie im hier Intranet oder zusammen mit weiteren Informationen zum Thema Schwerbehinderung auf der Webseite der Vertrauensperson.