29. BAföG-Änderungsgesetz ab WiSe 2024/25

Die 29. BAföG-Novelle greift für Studierende zum Wintersemester 2024/25.

Die Änderungen werden von uns von Amts wegen berücksichtigt. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden zunächst Bescheide nach der „alten“ Rechtslage erlassen und voraussichtlich zum Oktober abgeändert. Der gegebenenfalls fehlende Differenzbetrag wird nachgezahlt.