Unterstützende Begleitung

Pflegebedürftig sind Menschen, welche aufgrund von Krankheit oder Behinderung, Hilfe und Unterstützung für mindestens sechs Monate benötigen. Abhängig vom Pflegegrad gewährt die Pflegekasse unterschiedliche Unterstützungsleistungen. Sowohl Pflegebedürftigkeit als auch Pflegegrad werden bei der Pflegekasse beantragt.

Pflege ist leider schwer planbar und oftmals zunehmend belastender für Angehörige. Sie stellt insbesondere für berufstätige und studierende Pflegende eine hohe psychische und physische Belastung dar. Wir haben hier für Sie erste wichtige Anlaufstellen und Beratungsangebote zusammengestellt: