Es bleibt spannend!
Die Vorbereitungen zur Neuwahl gehen in die „heiße Phase“.
Aktuell erörtert der Hochschulrat einen Personenvorschlag für den Senat, für dessen noch anstehende Anhörung(en) und anschließende Wahl*, siehe auch § 80 Absatz 7 Hochschulgesetz:
„Der Hochschulrat prüft die Bewerbungen und macht dem Senat im Einvernehmen mit dem […] Ministerium einen Vorschlag, der eine Person oder bis zu drei Personen umfassen soll; er kann auch Personen vorschlagen, die sich nicht beworben haben. Die Wahl erfolgt aus dem vorgeschlagenen Personenkreis.“
Zuvor haben entsandte Mitglieder aus Senat und Hochschulrat gemeinsam als Findungskommission, Unterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern, unterstützt durch eine spezialisierte Agentur, gesichtet.
Hieraus wurde eine Auswahl zu Vorstellungsgesprächen mit thematischem Vortrag sowie Vorstellung der Person und Visionen geladen.
Der Hochschulrat als Gremium** bildet sich nun einen Eindruck, ausgehend von dem der Findungskommission.
Das Ministerium begleitet dieses Verfahren.
Wenn sich in der Zwischenzeit bis zum nächsten Update noch Fragen ergeben, dann können diese an die Geschäftsstelle des Hochschulrats oder an das Justiziariat, Frau Ohler, gerichtet werden.
* Termine folgen: https://www.hs-worms.de/service/veranstaltungen-auf-dem-campus
** § 75 Absatz 1 Hochschulgesetz:
„Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben sowie weitere fünf der Hochschule angehören; […]
Die Mitglieder des Präsidiums sind beratende Mitglieder des Hochschulrats und können Anträge stellen.“