Gemäß §74 Hochschulgesetz in der Fassung vom 23. Septemberr 2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021, berät und unterstützt der Hochschulrat die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusammensetzung
Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus dem Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben sowie fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Die Berufung der erstgenannten fünf Personen erfolgt durch das fachlich zuständige Ministerium; diese Mitglieder dürfen nicht Mitglieder der Hochschule oder Angehörige des zuständigen Ministeriums sein. Die Mitglieder der Hochschule werden vom Senat gewählt. Die Präsidentin ist beratendes Mitglied und kann Anträge stellen.
Die Amtszeit des Hochschulrates beträgt 5 Jahre.
Mitglieder
Die aktuelle Amtszeit geht vom 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2028.
| Vorsitzender | Dr. Thomas Grünewald | Präsident der Hochschule Niederrhein |
| Stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Benno Feldmann | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms |
| Stellv. Vorsitzende | Dominique Döttling | Döttling & Partner Beratungsgesellschaft mbH |
| Mitglied | Prof. Dr. Nicole Graf | Rektorin der DHBW Heilbronn |
| Mitglied | Ulrike Michel | Group Controlling, Deutsche Telekom AG |
| Mitglied | Paul Neufeld | Studium Informatik, Hochschule Worms |
| Mitglied | Angela Petermöller | Leiterin des Rechenzentrums, Hochschule Worms |
| Mitglied | Prof. Dr. Carlo Simon | Fachbereich Informatik, Hochschule Worms |
Mitglied | Michael Suden | Executive Director Germany South |
| Mitglied | Prof. Dr. Andreas Wilbers | Fachbereich Touristik/Verkehrswesen, Hochschule Worms |
Aufgaben
Aufgaben und Leitbild des Hochschulrats
I.
Gemäß §74 Hochschulgesetz RP berät und unterstützt der Hochschulrat die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Das Hochschulgesetz hat dem Hochschulrat insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:
- der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
- der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen
- den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen
- die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten
- Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten
- dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen
- dem Qualitätssicherungssystem nach § 5 zuzustimmen Darüber hinaus macht der Hochschulrat Vorschläge zur Wahl:
- der Präsidentin, des Präsidenten
- zur Wahl der Vizepräsidentin, des Vizepräsidenten (sofern der Präsident von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht) und
- bei der Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers
II.
Im Bewusstsein der ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllt der Hochschulrat seine Mission mit einer kritischen und hochschulfreundlichen Perspektive. Er versteht sich als verantwortungs- volles und unabhängiges Gremium, das die Hochschule konstruktiv kritisch, beratend und strategisch begleitet. Sein Engagement trägt bei zum Dialog der Hochschule Worms über Qualität, Innovation und Ver- antwortung – regional verwurzelt und global vernetzt.
In enger Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung unterstützt der Hochschulrat die Weiterentwick- lung der Hochschule zu einer praxisnahen, innovativen und zukunftsfähigen Institution von Bildung und Forschung. Er unterstützt die Hochschule bei ihrer Verbesserung der Qualität in Lehre, For- schung und Transfer. Der Hochschulrat verpflichtet sich dem Erhalt und der Förderung der Wissen- schaftsfreiheit und der Hochschulautonomie. Er stärkt die internationale Ausrichtung und achtet zugleich auf eine tiefe regionale Verankerung. Sein Handeln ist getragen von einem wertebasierten Verständnis von Verantwortung gegenüber Studierenden, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesell- schaft. Der Hochschulrat verpflichtet sich auf eine Kultur und eine Kommunikation im Geist von Wertschätzung und unter Einbeziehung aller Hochschulbeteiligten.
III.
In Achtung der beschriebenen Werte hat sich der Hochschulrat auf seiner Sitzung am 02.10.2025 den folgenden Grundsätzen verpflichtet:
- Nach außen zeigt der Hochschulrat seine Loyalität und Solidarität zur Hochschule.
- Nach innen verhält der Hochschulrat sich respektvoll und kritisch-konstruktiv zur Hochschule und ihren Organen.
- Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt der Hochschulrat die Interessen der Hochschule als Ganze in den Blick, seine Mitglieder handeln ausschließlich in diesem Sinne.
- Er gibt strategische Impulse und begleitet die strategischen Entscheidungen der Hochschulleitung auf konstruktiv-kritische Weise.
- Der Hochschulrat enthält sich jeglicher Eingriffe in die operativen Kompetenzen der Hochschulleitung.
- Der Hochschulrat wahrt entschlossen seine Rolle als strategisches Gremium und entzieht sich jeder Instrumentalisierung.
- Der Hochschulrat versteht sich im Sinne seiner gesetzlichen Aufgaben als Beratungsorgan der Hochschulleitung mit einer überwiegend externen Perspektive.
- Das Votum des Hochschulrates tritt neben das beratende Votum des Senats als Organ mit hochschulinterner Perspektive.
- Der Hochschulrat unterstützt den Dialog zwischen der Hochschule, der Gesellschaft und der Wirtschaft im regionalen Umfeld.
- Der Hochschulrat versteht sich als Botschafter der Hochschule in ihrer Region und stimmt sich dabei mit dem Kuratorium ab.