Steuerlehre (B.A.) - dual
Next-Gen-Tax: praxisnah • chancenreich • zukunftssicher
Next-Gen-Tax: praxisnah • chancenreich • zukunftssicher
Wer Steuern versteht, gestaltet Zukunft.
Der duale Bachelorstudiengang Steuerlehre (B.A.) verbindet fundierte Kenntnisse im Steuerrecht mit Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Recht und bereitet gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben in der Steuerberatung und im steuerlichen Unternehmensbereich vor. Statt einer breit angelegten betriebswirtschaftlichen Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf einer praxisorientierten Spezialisierung im Steuerwesen.
Die dual Studierenden besuchen dieselben Lehrveranstaltungen wie in der klassischen Studienvariante und übertragen ihr erworbenes Wissen in mehreren integrierten Praxisphasen unmittelbar auf die berufliche Praxis. Durch die enge Verzahnung von Hochschule und Praxispartner entsteht ein Studium, das wissenschaftliche Fundierung und berufliche Erfahrung miteinander verbindet.
Der Studiengang vermittelt ein breites Verständnis für steuerliche Zusammenhänge und deren betriebswirtschaftliche Auswirkungen und schafft damit eine solide Grundlage für den weiteren beruflichen Weg. Der Abschluss eröffnet vielfältige Karriereperspektiven – insbesondere in Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmen sowie in Finanz- und Steuerabteilungen.
Effizient studieren: Die integrierten Praxisphasen ersetzen ein klassisches Studiensemester. So erreichen Sie in nur 6 Semestern die vollen 210 ECTS und können direkt den Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Worms anschließen.
Die Bewerbung beim dualen Bachelorstudiengang Steuerlehre läuft in Kooperation mit Ihrem Praxispartner.
Diese Schritte sind erforderlich:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen die notwendigen Verträge vor, erhalten Sie einen garantierten Studienplatz.
Bei Fragen zum Ablauf oder näheren Informationen hilft Ihnen Claudia Maaß gerne weiter.
Die Studiengänge der Studienrichtung Steuern sind zulassungsfrei. Es sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
Für einen gelungenen Studienstart bietet die Seite Für Erstsemester alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Im Bereich Für Studierende finden Sie alle wichtigen Informationen und Downloads zu Ihrem Studium – von Stundenplänen und Prüfungen bis hin zu Auslandssemester, Praxissemester und Abschlussarbeit (Thesis).
Für ein Erststudium fallen in den steuerlichen Bachelorstudiengängen keine Studiengebühren an.
Nein. Der Bachelorstudiengang Steuerlehre dual ist aktuell nicht zulassungsbeschränkt. Es gibt keinen NC und keine Mindestnote.
Sie brauchen Englischkenntnisse auf Abitur-Niveau, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht nötig.
Im Studium selbst kaum etwas: Beide Varianten haben fast denselben Studienverlauf, Sie besuchen dieselben Veranstaltungen und legen dieselben Prüfungen ab. Der Unterschied liegt in der Praxis: Im dualen Studium arbeiten Sie in den vorlesungsfreien Zeiten in mindestens vier Praxisphasen bei Ihrem Kooperationspartner. Dadurch verkürzt sich Ihr Studium auf 6 Semester, Sie erreichen aber trotzdem 210 ECTS. Im klassischen Studiengang gibt es stattdessen ein optionales Praxissemester im 5. Semester (mindestens 20 Wochen, 30 ECTS). Absolvieren Sie dieses nicht, dauert Ihr Studium 6 Semester mit 180 ECTS.
Die Praxisphasen liegen in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten: in der Regel Anfang Februar bis Mitte März (etwa 7 Wochen) und Mitte Juli bis Anfang Oktober (etwa 10 Wochen). Die genauen Termine legt die Hochschule jeweils im Voraus fest.
Sie reichen bei der Bewerbung eine Kopie Ihres mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags ein – das ist Voraussetzung für die Zulassung. Inhalt und Vergütung vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber; die Hochschule macht dazu keine Vorgaben.
Das Entgelt zahlt Ihr Kooperationspartner in der Regel monatlich, auch während der Vorlesungszeit. Die Höhe vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Kooperationspartner; die Hochschule macht dazu keine Vorgaben.
Der Rahmenplan legt fest, wie Hochschule, dual Studierende und Praxispartner zusammenarbeiten, und listet passende Tätigkeiten für die jeweiligen Praxisphasen auf, die sich an den Modulen des vorangegangenen Semesters orientieren. Passt eine Tätigkeit besser in einen anderen Zeitraum, können Sie sie vorziehen oder nachholen. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für Ihr Lerntagebuch, das Sie für den erfolgreichen Abschluss brauchen.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen dazu stehen in Ihrem Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag. Sie können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den klassischen Studiengang wechseln und dort Ihr Studium abschließen. Ihr Kooperationspartner muss den Studiengang über die Beendigung informieren.
Ja, über die sogenannte Externenprüfung. Voraussetzung ist, dass Ihre Kanzlei Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz ist und Sie die Module der ersten drei Semester erfolgreich abgeschlossen haben. Über eine Kooperation mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz können Sie sich dann auf Antrag als externe Person zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter zulassen lassen. So erreichen Sie mit einem Studium zwei anerkannte Abschlüsse: den akademischen Grad und einen vollwertigen Berufsabschluss.
Start Tax. Shape Your Future.
Starten Sie Ihre Karriere mit fundiertem Steuerwissen, digitalen Kompetenzen und vielfältigen Perspektiven. Schaffen Sie die Basis für einen zukunftssicheren, gut bezahlten Beruf – mit flexiblen Arbeitsmöglichkeiten und besten Chancen, dort zu arbeiten, wo Sie leben möchten.
Ein Auslandssemester ermöglicht es Ihnen nicht nur, fachliches Wissen zu vertiefen, sondern auch interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und wertvolle persönliche Erfahrungen zu sammeln. Ihnen stehen an der Hochschule Worms mehr als 180 Partnerhochschulen weltweit zur Auswahl.