Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Studiengang Steuerlehre bzw. Taxation und Studierenden im Studiengang Steuerlehre bzw. Taxation im Praxisverbund?
Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine. Die Studiengänge haben einen nahezu identischen Studienverlauf und die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer im Praxisverbund studiert und wer nicht.
Ausnahmen bilden die Module „Steuerliche Praxisfälle“ im Bachelor-Studiengang und „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“ im Master-Studiengang, in denen die Studierenden im Praxisverbund als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten.
Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „normalen“ Studiengängen und den Studiengängen im Praxisverbund liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die Studierenden im Praxisverbund bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden.
Studierende mit oder ohne vorangegangene Berufsausbildung – welche Gruppe ist für ein Studium Steuerlehre B.A. geeignet?
Grundsätzlich beide. Oft bestehen Bedenken oder Zweifel, ob das Studium aufgrund verschiedener Einstiegsvoraussetzungen tatsächlich für beide Gruppen geeignet ist. Diese können wir Dank des sogenannten Orientierungssemesters meist schnell ausräumen.
Das erste Semester des Bachelorstudienganges Steuerlehre - Orientierungssemester genannt - ist bewusst nur für Studienanfänger ohne steuerliche Berufsausbildung konzipiert und relevant. Mit den einführenden Vorlesungen zu steuerlichen und rechtlichen Themen werden erste theoretische Grundlagen geschaffen, die anschließend in einem 8 wöchigen Praktikum in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei vertieft und angewendet werden. Studierende im Praxisverbund verbringen diese Zeit üblicherweise beim Kooperationspartner.
Bringt der Studienbewerber bereits eine abgeschlossene, fachspezifische Berufsausbildung mit, entfällt das Orientierungssemester. Das Studium beginnt dann mit dem Einstieg ins zweite Semester, wodurch sich die Studienzeit auf sechs Semester verkürzt. Die Noten aus dem Steuerfachangestelltenbrief werden auf die Module des 1. Semesters angerechnet.
Welche Vorteile ergeben sich für Studierende aus der Kooperation mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz bezüglich der Externenprüfung?
Studierende, die noch keine fachspezifische Ausbildung (i.d.R. zum Steuerfachangestellten) absolviert haben und im Praxisverbund studieren, können als sogenannte Externe zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ zugelassen werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass
- · der Praxispartner der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz angeschlossen ist,
- · der Studierende das dritte Semester mit 90 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen hat,
- · mindestens drei Praxisphasen beim Kooperationspartner absolviert wurden.
Die Anmeldung zur Externenprüfung erfolgt über den Studiengang. Die Kooperation ermöglicht damit einen zusätzlichen Berufsabschluss parallel zum Studium.
In welchen Zeiten sind die Studierenden im Praxisverbund in der Kanzlei? Wann und wie lange sind die Praxisphasen?
Als Praxisphasen sind die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten zu sehen, die sich grob über die folgenden Zeiträume erstrecken:
Anfang Februar bis Mitte März (i. d. R. 7 Wochen)
Mitte Juli bis Anfang Oktober (i. d. R. 10 Wochen)Die genauen Semestertermine werden hochschulweit für ein Semester im Voraus festgelegt und können auf der Homepage der Hochschule Worms nachgelesen werden.
Welche Studiengebühren fallen an?
In den steuerlichen Studiengängen der Hochschule Worms fallen in der Regel keine Studiengebühren an. Lediglich Einschreibe- und Semestergebühren sind zu entrichten, deren Höhe Sie der Homepage der Hochschule Worms entnehmen können. Hier gibt es keine Unterschiede zwischen den „normalen“ Studiengängen und den Studiengängen im Praxisverbund.
Ausnahmen gelten u.U. zum Beispiel für Diplomabsolventen, die den konsekutiven Master absolvieren wollen. Details dazu erfahren Sie im Studierendenservice.
Für die individuelle Betreuung der Studierenden im Praxisverbund wird also - im Gegensatz zu anderen Studienformen – i. d. R. keine zusätzliche Studiengebühr erhoben. Der Förderverein der steuerlichen Studiengänge der Hochschule Worms würde sich aber über eine Spende sehr freuen.
Gibt es Muster-Arbeitsverträge oder Empfehlungen zur Entlohnung der Studierenden?
Den mit Ihnen unterzeichneten Arbeitsvertrag muss Ihr Studierender bei der Bewerbung an der Hochschule Worms vorlegen, um für die Studiengänge Steuerlehre im Praxisverbund bzw. Taxation im Praxisverbund überhaupt zugelassen zu werden. Wir als Hochschule nehmen jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Ausgestaltung.
Reine Muster-Arbeitsverträge können wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Wie hoch ist die Vergütung, die der dual Studierenden von dem Kooperationspartner erhält?
Das Entgelt wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten. Bezüglich der Höhe des Entgelts gibt es seitens des Studiengangs keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines (angemessenen) Entgelts ist alleine zwischen dem Kooperationspartner und dem Studierenden zu regeln.
Wie werde ich Praxispartner?
Die umfassenden Informationen auf der Homepage der steuerlichen Studiengänge haben Sie von unserem Studienkonzept überzeugt und Sie möchten Kooperationspartner werden?
Dann nehmen Sie zunächst bitte telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf. Die Rahmenbedingungen und offenen Fragen klären wir im Anschluss gerne in einem Telefonat, bevor wir Ihnen Musterverträge zur Verfügung stellen. Haben Sie diese in Ruhe geprüft, sind mit den Inhalten einverstanden und wollen Praxispartner werden, senden wir Ihnen Ihre personalisierten Verträge auf dem Postweg zu. Nachdem Sie uns diese unterschrieben retourniert haben, werden sie von Seiten der Hochschule gegengezeichnet und Sie erhalten ein Exemplar zurück.Die Verträge sind im Übrigen nicht an einen Studierenden gebunden. Es können gleichzeitig oder aufeinanderfolgend mehrere Studierende eines Kooperationspartners studieren. Für den Bachelor- und Masterstudiengang sind jeweils getrennte Verträge abzuschließen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie weiteren Studierenden ein Studium im Praxisverbund anbieten möchten.
Wie finde ich geeignete Studierende?
Zusammenfassend lassen sich zwei Wege charakterisieren:
- Sie haben bereits einen Studierenden ausgewählt, der im Vorfeld ein Praktikum oder eine Ausbildung in Ihrem Haus gemacht hat und ein Studium im Praxisverbund anstrebt. In diesem Fall wird der Kooperationsvertrag abgeschlossen und der Studierende bewirbt sich im Anschluss bei der Hochschule Worms unter Angabe seines Kooperationspartners im Studiengang im Praxisverbund.
- Sie nutzen die Hochschule Worms zur gezielten Suche nach Nachwuchs. In diesem Fall können wir Ihnen eine sogenannte offene Partnerschaft anbieten, bei der folgende Vorgehensweise denkbar ist: Curricularer Bestandteil der Studiengänge Steuerlehre bzw. Steuerlehre im Praxisverbund ist ein achtwöchiges Praktikum, das die Studierenden ohne vorangegangene Berufsausbildung im ersten Semester absolvieren. Sie könnten daher eine Praktikantenstelle ausschreiben, die wir in unserer studienganginternen Stellenbörse veröffentlichen und auf die sich interessierte, bereits immatrikulierten Studierende des ersten Semesters bewerben können. Sie wählen Ihre Praktikanten aus, lernen sie während des Praktikums kennen und entscheiden danach, ob Sie eine längerfristige Zusammenarbeit in Form eines Studiums im Praxisverbund eingehen möchten. Wenn ja, haben die Studierenden bis zum dritten Semester die Möglichkeit, in den Studiengang im Praxisverbund zu wechseln.
Ein ähnliches Angebot können wir Ihnen auch für den Master-Studiengang machen. Viele unserer Bachelor-Absolventen streben ein konsekutives Masterstudium an der Hochschule Worms an, das gezielt auf ihren Kenntnissen aus dem Bachelorstudium aufbaut.
- Sollten Sie die erfolgreiche Kooperation mit Ihrem bisherigen Master-Studierenden auch im Master fortsetzen wollen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Für die Weiterführung der Kooperation müssen trotzdem separate Verträge für den Master-Studiengang abgeschlossen werden.
- Sollten Sie gezielt nach einem – Ihnen bisher noch nicht bekannten – Bachelorabsolventen suchen, bietet sich auch hier wieder unsere interne Stellenbörse an. In dieser können Sie mit Ihrer Stellenanzeige gezielt Studierende in den höheren Semestern des Bachelorstudiengangs ansprechen.
Weiterhin besteht sowohl für den Bachelor- als auch für den Masterstudiengang die Möglichkeit, auf der Homepage der Hochschule Worms als sogenannter „offener Partner“ aufzutreten. Auf der Homepage der Hochschule erscheint dann ein Link zur Homepage des Praxispartner mit dem Hinweis, dass sich interessierte Bewerber direkt bei diesem melden bzw. bewerben können. Die Praxispartner suchen sich selbst passende Studierende aus, informieren uns und die Studierenden bewerben sich dann mit Hinweis auf die bestehende Kooperation bei der Hochschule Worms um einen Studienplatz.
Was ist unter dem Rahmenplan, der Anlage der zum Kooperationsvertrag ist, zu verstehen?
Der Rahmenplan ist Teil des Kooperationsvertrages und regelt die Zusammenarbeit in den Modulen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner absolviert werden sollen sowie die Gestaltung der Praxisphasen. Er listet einen Katalog von Tätigkeiten auf, die die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Die empfohlenen Tätigkeiten orientieren sich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters. Sollten die Tätigkeiten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besser in ihren betrieblichen Zeitablauf passen, können sie auch vorgezogen oder nachgeholt werden.
Der Rahmenplan dient als Grundlage für das Lerntagebuch und ist Voraussetzung zur Erlangung des Studienabschlusses im Praxisverbund.
Welcher Hintergrund bzw. welcher Arbeitsaufwand steckt hinter dem Lerntagebuch?
Das Lerntagebuch schafft die Verbindung zwischen den im Studium erworbenen theoretischen Inhalten und ihrer Umsetzung in der berufspraktischen Tätigkeit. Das Lerntagebuch fungiert gleichzeitig als wichtiger Baustein der studienganginternen Qualitätssicherung und des Frühwarnsystems.
Als ergänzendes Dokument ist der Rahmenplan zu sehen. Aus dem Rahmenplan wurden Module als Pflichtmodule für die Praxisphasen definiert, die bei allen Kooperationspartnern umsetzbar sind. Das bedeutet in der Praxis, dass die Studierenden in ihrem Lerntagebuch bis zum Ende des Studiums nachweisen müssen, dass sie mindestens drei der im Rahmenplan aufgeführten Tätigkeiten dieser Pflichtmodule in der Praxis ausgeführt haben.
Die Studienrichtung Steuern stellt den Studierenden im Praxisverbund eine Worddatei zur Verfügung, in der die Studierenden zu jeder Praxisphase ihre wichtigsten Tätigkeiten, Eindrücke und Erfahrungen auf 1 bis 2 Seiten zusammenfassen (Kurzprosa). Der so entstandene Praxisbericht wird zum Ende jeder Praxisphase beim jeweiligen Betreuer / Arbeitgeber zur Information und Unterschrift vorgelegt und zu Beginn des nachfolgenden Semesters im Studiengang zur Sichtung abgegeben.
Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte?
Arbeitsrechtliche Möglichkeiten für die Beendigung des Arbeitverhältnisses müssen im Anstellungsvertrag geregelt werden. Studiumstechnisch kann ein bisher im Praxisverbund Studierender nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den „normalen“ Studiengang wechseln und damit sein Studium dort abschließen.
Für den Kooperationspartner besteht nach dem Kooperationsvertrag die Verpflichtung, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.