Master Taxation

Wirtschaftswissenschaften

Der Masterstudiengang Taxation ist die logische Fortführung der akademischen Ausbildung im steuerlichen Bereich. Er setzt als konsekutiver Studiengang auf den Bachelor auf und bereitet auf eine berufspraktische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des (internationalen) Steuerrechts vor. Das steuerliche Masterstudium ermöglicht eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen bzw. internationalen Konzerns. Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Masterstudiengang die Voraussetzung zur Promotion. Außerdem eröffnet er den Zugang zum höheren Dienst.

Bei uns können Sie:

  • praxisrelevant studieren bei anschließender zeitoptimierter Absolvierung des Steuerberaterexamen
  • während Ihres Masterstudiums die Zulassung zum Steuerberaterexamen erwerben, indem Sie eine zweijährigen beruflichen Tätigkeit von 16 Wochenstunden mit Ihrem Masterstudium verbinden ("Studienkonzept in 5 Jahren zum Steuerberater")
  • auf verlässlich hohem Niveau diskutieren
  • dieses Masterstudium auch zusammen mit einem Praxispartner dual studieren.

  • Anforderungen, Voraussetzungen & Bewerbung

    Bewerber für den Masterstudiengang Taxation müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) vorweisen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:

    • ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
    • ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln. Zusätzlich muss ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschafts-prüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschluss-abteilung nachgewiesen werden.
    • ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 18 absolvierte Leistungspunkten im steuerrechtlichen Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben – ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahres-abschlussabteilung absolviert hat.
    • ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung; wobei mindestens 18 Leistungspunkte in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.

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    Das Zulassungsverfahren zu den steuerlichen Studiengängen erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.

    Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 31. August. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  • Bewerbung mit 180 Leistungspunkten

    Bewerbung mit 180 Leistungspunkten

    Das Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Taxation erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 Leistungspunkten (LP) haben die Möglichkeit, die fehlenden 30 LP durch eine mindestens 6-monatige Praxiszeit auszugleichen.

    Die Bewerber müssen während dieser Praxiszeit Tätigkeiten im Umfang von 30 LP aus folgendem Leistungskatalog anhand eines Praktikumszeugnisses nachweise

    Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen (5 LP)
    Erstellung von privaten Steuererklärungen (3 LP)
    Buchhaltungstätigkeiten (5 LP)
    Erstellung von Jahresabschlüssen (10 LP)
    Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen (5 LP)
    Prüfen von Steuerbescheiden (2 LP)
    Bearbeitung von internationalen Steuersachverhalten (10 LP)
    Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen (5 LP)
    Unterstützung bei einer Betriebsprüfung (10 LP)
    Gutachten zu Steuergestaltungen ( 5 LP)


    Das Praktikum muss spätestens am 1. Vorlesungstag abgeschlossen sein, da die Studierenden durch das Praktikum das gleiche Ausgangsniveau erreichen sollen wie diejenigen Studierenden mit einem Abschluss von 210 Leistungspunkten. Bei einer Bewerbung muss eine Bescheinigung der Tätigkeiten vorliegen, damit diese überprüft werden können, auch wenn das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist.

  • Was Sie im Masterstudiengang Taxation erwartet

    Das erwartet Sie als Studierende/r des Masterstudienganges Taxation:

    • Aufgreifen und Ausbau von bereits vorhandenem Fachwissen bei gleichzeitigem Verfestigen mittels der Anwendung in Fallbeispielen aus der Berufspraxis
    • Optimale berufspraktische Vorbereitung durch Dozenten aus der steuerrechtlichen Praxis
    • Ausbau auch der internationalen Kompetenz mittels eines internationalen Fallstudienseminars und Austausch mit internationalen Studierenden
    • Individuelle Profilbildung und Profilschärfung.
  • Studienkonzept: In nur 5 Jahren zum Steuerberater

    Studienkonzept: In nur 5 Jahren zum Steuerberater

    Durch unsere zeitoptimierte Studienverlaufsplanung haben Sie die Möglichkeit im Masterstudiengang Taxation innerhalb von  nur 5 Jahren den Berufsstand des Steuerberaters zu erlangen. Hier finden Sie weitere Informationen.

  • FAQs

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    In aller Regel fallen keine Studiengebühren an. Ausnahmen gelten u.U. zum Beispiel für Diplomabsolventen, die den konsekutiven Master absolvieren wollen. Details dazu erfahren Sie im Studierendenservice. 

    Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    Gibt es einen NC für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“? 

    Die Studienplatzvergabe erfolgt nach einer Kapazitätsplanung, d.h., pro Studiensemester wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Den Zuschlag erhalten die jeweils besten Bewerber. Einen NC in Form einer Mindestnote gibt es in den steuerlichen Studiengängen nicht. 

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Masterstudiengang „M.A. Taxation“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Bachelorniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig. Ausnahmen siehe Zulassungsvoraussetzungen Master. 

    Kann ich im Master vom "normalen" Studium in ein duales Studium wechseln? 

    Ein Wechsel in ein duales Studium muss spätestens zum 2. Semester erfolgen und die Semesterferien vor dem 2. Semester müssen als Praxisphase absolviert werden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem dualen Studium haben, klicken Sie bitte hier. 

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Master-Studiengang Taxation und Studierenden im Master-Studiengang Taxation dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. Ausnahme bildet das Modul „Praxisfälle Internationales Steuerrecht“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. 

    Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

     

  • Aktuelles Merkblatt der StB Kammer RLP

  • Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) vom 15.11.2023 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

  • Nichtamtliche Lesefassung der Rahmenprüfungsodnung der Hochschule Worms

Semesterübersicht

Die Semesterübersicht gibt einen ersten Überblick über den Aufbau und Zeitplan des Masterstudienganges Taxation. Genaue Beschreibungen der Studiengangskonzeption finden sich im Curriculum, dem Modulhandbuch sowie der entsprechenden Prüfungsordnung. Mit der Prüfungsordnung, die ab dem Sommersemester 2024 gültig ist, unterscheidet sich das Angebot und somit der Studienverlauf, je nachdem ob man zum Wintersemester oder zum Sommersemester startet, wie folgt: