Bachelor Steuerlehre

Wirtschaftswissenschaften

Wer sich für unseren Bachelorstudiengang entscheidet, strebt ganz klar eine spätere Tätigkeit im steuerberatenden Bereich an. Betriebswirtschaftliche Studiengänge mit steuerlichen Modulen und vielleicht auch Spezialisierungsfächern gibt es viele - bei uns liegt der Fokus von Anfang an auf der betrieblichen Steuerlehre. Natürlich sind auch allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagen notwendig, um diese steuerlich würdigen zu können. Doch auch diese Grundlagen haben immer einen Bezug zur steuerlichen Praxis und Anwendung.

Die Besonderheiten eines Studiums bei uns: Frisch gebackene Abiturienten ohne steuerliche Vorkenntnisse werden im Orientierungssemester auf den Stand der Studienanfänger mit Steuerfachangestelltenausbildung gebracht.

Für diejenigen, die in die große, weite Welt hinaus wollen, bieten wir das Mobilitätsfenster im 5. Semester an. Module dieses Semesters können auch als Auslandssemester absolviert und an unserer Hochschule angerechnet werden. Weiterer Pluspunkt: Unser Bachelorstudiengang Steuerlehre ist auch dual mit einem Praxispartner möglich!

Interesse?

Dann testen Sie gleich Sie hier,  ob der Bachelorstudiengang Steuerlehre der richtige für Sie ist und/oder kommen Sie einfach auf uns zu!


  • Voraussetzungen & Bewerbung

    Die formale Voraussetzung besteht in der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Darüberhinaus sollten Sie eine hohe persönliche Affinität zu steuerlichen Themen und auch die Freude an der Arbeit mit Gesetzen mitbringen.

    Das Zulassungsverfahren zu den steuerlichen Studiengängen erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.

    Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 31. August. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  • Orientierungssemester

    Eigentlich sind Sie sich sicher, dass Sie im Bereich Steuern studieren wollen. Aber Sie fragen sich,

    • ob die Ausrichtung des Bachelorstudienganges Steuerlehre Ihnen liegt und Sie auch wirklich Interesse und Spaß an steuerlichen Fragestellungen finden?
    • ob Sie durch fehlende Vorkenntnisse Nachteile gegenüber Mitstudenten mit einer vorangegangen Berufsausbildung haben?
    • oder ganz im Gegenteil: ob Sie sich durch Ihre Vorkenntnisse aus einer abgeschlossenen, fachspezifischen Berufsausbildung zu Beginn unterfordert fühlen?

    Derartige Bedenken können wir Ihnen nehmen!

    Um die verschiedenen Einstiegsvoraussetzungen beim Studienbeginn aneinander anzugleichen haben wir das sogenannte Orientierungssemester konzipiert. Dieses erste Semester des Bachelorstudienganges Steuerlehre ist bewusst nur für Studienanfänger ohne steuerliche Berufsausbildung relevant.

    Bringen Sie bereits eine abgeschlossene, fachspezifische Berufsausbildung mit, entfällt das Orientierungssemester. Sie können direkt ins zweite Semester einsteigen, wodurch sich Ihr Bachelor-Studium auf 6 Semester verkürzt. Die Noten aus dem Steuerfachangestelltenbrief werden auf die Module des 1. Semesters angerechnet.

    Wie sieht das Orientierungssemester aus?

    In den einführenden Vorlesungen zu steuerlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Themen schaffen Sie sich erste theoretsiche Grundlagen, u.a. anhand von praxisorientierten Fallbeispielen. Im zweiten Teil des Semesters vertiefen und wenden Sie Ihre bereits erworbenen Kenntnisse in einem 8-wöchigen Praktikum in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftskanzlei an. Danach sind Sie gefragt: Überlegen Sie noch einmal zeitnah zum Studienbeginn - aber mit mit den gewonnenen, fundierten Eindrücken, ob eine berufliche Zukunft in einem steuerberatenden Beruf für Sie die richtige ist. Wenn Sie sich für ein Weiterstudieren bei uns entscheiden, kommen Sie ins zweite Semester und treffen dort auf die Studienanfänger mit qualifizierter Ausbildung.

    Als qualifizierte Ausbildung gilt:

    • eine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (im Sinne des anerkannten Ausbildungsberufs gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder gleichwertige Ausbildung)
    • eine Ausbildung zur/zum Finanzwirt/in (mittlerer Dienst) der Finanzverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung
    • eine Fortbildung zur/zum Steuerfachwirt/in
    • eine Weiterbildung zur/zum Bilanzbuchhalter/in (IHK)
  • Auslandssemester

    „Sei schlau – verlass auch mal Deinen Bau!“

    Schlaue Steuerfüchse wissen, dass zu einer herausragenden Profilbildung auch die internationale Kompetenz gehört. Daher haben Sie im Bachelorstudium im 5. Semester ein Mobilitätsfenster, um auch in diesem Bereich ihr Profil zu schärfen.

    Die hochschulweite Bewerbungsfrist endet immer Anfang Dezember – deshalb kommen Sie bitte direkt auf uns zu, wenn Sie diese tolle Chance ergreifen wollen und beachten Sie zusätzlich die E-Mails des International Centers.

    Ihr Kontakt in der Studienrichtung Steuern:

    Susanna Ripp
    +49 6241 509 234
    Gebäude N, Raum 032

     

  • FAQs

    Wie hoch sind die Studiengebühren für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“? 

    In den steuerlichen Bachelor-Studiengängen fallen für das Erststudium keine Studiengebühren an.  

    Gibt es einen NC für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“? 

    Die Studienplatzvergabe erfolgt nach einer Kapazitätsplanung, d.h., pro Studiensemester wird eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Den Zuschlag erhalten die jeweils besten Bewerber. Einen NC in Form einer Mindestnote gibt es in den steuerlichen Studiengängen nicht. 

    Wie sieht es mit Englischkenntnissen oder einem vorgelagerten Praktikum für den Bachelorstudiengang „B.A. Steuerlehre“ aus? 

    Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus, eine Mindestnote gibt es nicht. Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig.  

    Kann ich im Bachelor vom "normalen" Studium in ein duales Studium wechseln? 

    Ja, das kommt sogar häufig, insbesondere nach dem Praktikum im ersten Semester, vor. Ein Wechsel in ein duales Studium muss spätestens zum 4. Semester erfolgen und die Semesterferien vor dem 4. Semester müssen als Praxisphase absolviert werden. Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem dualen Studium haben, klicken Sie bitte.

    Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre und Studierenden im Bachelor-Studiengang Steuerlehre dual? 

    Im klassischen Vorlesungsbetrieb zunächst einmal keine, da die Studiengänge einen nahezu identischen Studienverlauf haben. Die Studierenden beider Parallel-Studiengänge absolvieren ein Vollzeitstudium, besuchen identische Veranstaltungen und legen die gleichen Prüfungen ab. Den Dozenten ist im Normalfall nicht bekannt, wer dual studiert und wer nicht. 

    Ausnahmen bildet das Modul „Steuerliche Praxisfälle“, in denen die dual Studierenden als Prüfungsform eine Hausarbeit beim Kooperationspartner erarbeiten. Der „eigentliche“ Unterschied zwischen den „klassischen“ Studiengängen und den „dualen“ Studiengängen liegt in den vorlesungsfreien Zeiten, in denen die dual Studierenden bei ihren Arbeitgebern einer berufspraktischen Tätigkeit nachgehen und ihre theoretischen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsumfeld anwenden und verknüpfen. Sie fertigen zu jeder Praxisphase einen kurzen Beitrag zu ihrem Lerntagebuch an, durch den die erworbenen Kenntnisse reflektiert, vertieft und gefestigt werden. 

  • Downloadbereich der Fachspezifischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

    Downloadbereich der Fachspezifischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)

    Die Formalia bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung sind ausführlich auf der Seite des Studierendenservices beschrieben.

    Die fachspezfische Prüfungsordnung (FPO) für den Bachelorstudiengang Steuerlehre vom Jahre 2022 der Hochschule Worms tritt für Studierende, die in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden, zum Wintersemester 2022/23 in Kraft.

    Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 direkt in das 2. Fachsemester immatrikuliert werden, studieren nach der Ordnung vom Jahre 2020.

    Für Studierende, die direkt in das zweite Fachsemester immatrikuliert werden, tritt die neue Prüfungsordnung von 2022 somit für Immatrikulationen zum Sommersemester 2023 in Kraft.

    Sind Sie bereits Studierender des Studienganges Steuerlehre, finden Sie den aktuellen Status Quo Ihrer Prüfungsordnung in der jeweiligen nichtamtlichen Lesefassung, welche alle Änderungen seit der Inkraftsetzung der jeweiligen Prüfungsordnung beinhaltet.

    Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

    Hier finden Sie die aktuellen Fassungen der Ordnungen:

  • Nichtamtliche Lesefassung der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms

Semesterübersicht

Die Semesterübersicht gibt einen ersten Überblick über den Aufbau und Zeitplan des Bachelorstudienganges Steuerlehre. Genaue Beschreibungen der Studiengangskonzeption finden sich im Curriculum, den Modulbeschreibungen sowie der entsprechenden Prüfungsordnung.