Erst-, Zweit- oder Drittmittel?
Als Drittmittel bezeichnet man allgemein im Wissenschaftsbetrieb jene Anteile an der Finanzierung von konkreten Forschungsvorhaben, die nicht aus dem eigenen Etat der Hochschule (Erstmittel) oder vom zuständigen Ministerium (Zweitmittel) stammen.
Forschung mit Drittmitteln
Forschung mit Mitteln Dritter liegt vor, wenn Mitglieder der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter Verwendung von Drittmitteln durchführen.
Soweit die Hochschulmitglieder ihr Recht zur Drittmittelforschung wahrnehmen, gehören auch die Einwerbung, die ordnungsgemäße Verwendung und - falls auf Antrag von der Mittelverwaltung durch die Hochschule abgesehen wird (Nr. 4.7) - die Verwaltung der Drittmittel zu ihrem Hauptamt. Nebentätigkeiten sind keine Drittmittelforschung; Regelungen über die Ausübung von Nebentätigkeiten bleiben unberührt.
(Nummer 2, Drittmittelvorschrift RLP 2005, zuletzt geändert 2010)