Informationen zur Studienplatzvergabe

Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen

Für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge führt die Hochschule Worms ein Vergabeverfahren durch. Die rechtlichen Bedingungen dafür werden in der Studienplatzvergabeverordnung geregelt. Dort ist ein bestimmtes Vergabeschema festgeschrieben, nach denen wir die Plätze zu vergeben haben. Die Zahl der Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen selbst wird durch die Kapazitätsverordnung bestimmt. Diese wird im Hochschulanzeiger veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über das Vergabeschema. 

A) Vorabquoten: Diese Quoten sind vorab von den zur Verfügung stehenden Plätzen gemäß Kapazitätsverordnung abzuziehen. 

  • 5% der Studienplätze entfallen auf die Ausländerquote
  • 2% der Studienplätze entfallen auf Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3% der Studienplätze entfallen auf Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber
  • 1% der Studienplätze entfällt auf die Quote für Spitzensportler

B) Vergabequoten für die restlichen Studienplätze: Die übrigen Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) werden wie folgt vergeben: 

  • 80% der Studienplätze werden nach Leistung (d.h. nach dem Durchschnitt der Abiturnote bei Bachelorstudiengängen bzw. der Bachelornote bei Masterstudiengängen) vergeben
  • 20% der Studienplätze werden nach Wartesemestern vergeben (Wartesemester sind diejenigen Semester, die Sie nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Falle einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang bzw. nach Erwerb des Bachelorabschlusses im Falle einer Bewerbung für einen Masterstudiengang nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren)

Die Hochschule wird nach Eingang und Bearbeitung aller Bewerbungen eine Rangliste bilden und basierend auf dieser Rangliste die besten der Besten auswählen und Ihnen ein Zulassungsangebot aussprechen. Sofern Bewerberinnen und Bewerber dieses Angebot nicht annehmen, rücken andere Kandidaten auf der Rangliste nach. Zur Koordination dieses Verfahrens nimmt die Hochschule Worms am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), oder kurz: Hochschulstart, teil. Diese Stiftung koordiniert das zentrale Verfahren für alle Hochschulen, die sich am Verfahren beteiligen. Zum DoSV haben wir nachfolgend einige allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt.

Nach Abschluss des Verfahrens noch freie Plätze können über ein Losverfahren vergeben werden.  

Das zentrale Verfahren von Hochschulstart

  • Bewerbungsphase (bis 15.01. / 15.07.)

    Innerhalb dieser Phase können Sie Bewerbungsanträge bei Hochschulstart und
    im Portal der Hochschule Worms abgeben. Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.

  • Priorisierung aller Anträge bei Hochschulstart (bis 22.01. / 22.07.)

    Sie sollten Ihre Bewerbungsanträge möglichst bis zum 22.01. (für ein Sommersemester) bzw. 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.

  • Koodinierungsphase (bis 24.02. / 24.08.)

    Innerhalb dieser Phase spricht die Hochschule Worms den Bewerberinnen und Bewerben Zulassungsangebote aus.

  • Koodiniertes Nachrücken (wenn ja, dann ab 25.02. / 25.08)

    Noch  freie  oder  freigewordene  Studiengangsplätze,  für  die  in  der  vorangehenden  Koordinierungsphase  nicht  alle Studienplätze  besetzt  wurden,  können  vergeben  werden.  Es  können  ausschließlich
    Studieninteressierte teilnehmen, die in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben. Abgelehnte Bewerber erhalten eine E-Mail mit Link, über den die Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt werden kann (72h befristet) Auch Studieninteressierte, die noch nicht am aktuellen Verfahren teilgenommen haben, können sich für Studienangebote im Koordinierten Nachrücken bewerben, sofern diese Angebote an dieser Extra-Phase teilnehmen. Hierbei wird eine erneute Rangliste erstellt, die dann Berücksichtigung findet, wenn die bereits bestehenden Ranglisten wie zuvor dargestellt abgearbeitet wurden. Die Vergabe von Studienplätzen geschieht in diesem Fall über das Los.


Studienplatzvergabe bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen

Das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge funktioniert fast analog zum Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge. Es gibt einige Ausnahmen bzw. Besonderheiten: So kann hinsichtlich der Quotierung von den o.g. Quoten abgewichen bzw. es können weitere Vergabeparameter berücksichtigt werden.

Besondere Vergabeverfahren bei ausgewählten Masterstudiengängen sind nachfolgend aufgeführt: 

A) Global Trade Management (M.A.) / Entrepreneurship (M.A.)

  • 50% Ausländerquote
  • Vergabe der Studienplätze erfolgt über die Kombination der Quote Leistung (= Bachelornote) und über einer Messzahl, die sich durch die Bewertung eines Fragebogens ergibt, der bei der Bewerbung ausgefüllt mitabzugeben ist
  • Vorgezone Bewerbungsfristen

Ein weiterer Unterschied bei dem Vergabeverfahren der Masterstudiengänge ist, dass diese nicht über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, sondern über das dezentrale Vergabeverfahren der Hochschule Worms. 

Nach Abschluss des Verfahrens noch freie Plätze können über ein Losverfahren vergeben werden. 


Studienplatzvergabe bei zulassungsfreien Bachelor- und Masterstudiengängen

Wenn ein Studiengang über keine Zulassungsbeschränkung verfügt, führt die Hochschule kein Vergabeverfahren nach Rangliste durch. Sofern Sie eine Bewerbung einreichen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Zulassung für den Studiengang und können sich einschreiben. Die oben aufgeführten Vergabeparameter greifen dann nicht. Für diese Studiengänge bewerben Sie sich ebenfalls nicht über Hochschulstart, sondern direkt über das dezentrale Verfahren an der Hochschule Worms.