FAQs International Business Administration (IBA)

Wirtschaftswissenschaften
  • Welche Zulassungsvoraussetzungen (Bachelorstudiengänge) gibt es?

  • Bis wann muss ich mich beworben haben?


    Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet zum 15.07. / für das Sommersemester zum 15.01.

  • Über welches Online-Portal bewerbe ich mich?


    Zentrale Bewerbung (für klassische Studiengänge)

    1. Registrierung über das Portal von Hochschulstart.de

    2. Elektronische Bewerbung über das Portal der HS Worms

    3. Postalische Zusendung der Bewerbungsunterlagen an die HS Worms (fristgerecht!)

    4. Priorisierung aller gestellten Zulassungsanträge bei Hochschulstart.de

    Bewerbungsablauf Klassisch

    Dezentrale Bewerbung (für duale Studiengänge)

    1. Elektronische Bewerbung über das Portal der HS Worms

    2. Bewerbungsunterlagen zusammenstellen und fristgerecht an die HS Worms senden über das Portal der Hochschule Worms

    Bewerbungsablauf Dual

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?


    Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

    Postalisch sind die Unterlagen an folgende Adresse einzureichen:
    Hochschule Worms
    Studiensekretariat 
    Erenburgerstr. 19
    67549 Worms

    Für Nicht EU-Bewerber folgen Sie bitte dem Link.

  • Wo kann ich mich beraten lassen?


    Bei allgemeinen Fragen zu Bewerbung und Zulassung, z.B. zu Bewerbungsunterlagen oder zum Bewerbungsprozess, zum 10-wöchiges Vorpraktikum und zu den Studiengebühren wenden Sie sich bitte an studieren@hs-worms.de.

    Bei studiengangsspezifischenFragen weden Sie sich bitte an Britta Behr oder Anja Kundel.

  • Wie hoch ist der "NC" für IBA Bachelorstudiengänge?


    Die klassischen Bachelorstudiengänge der HS Worms verlangen i.d.R. keinen zulassungsrelevanten Numerus Clausus (NC).
    Für weitere Informationen klicken Sie hier.

    Für duale Bachelorstudiengänge gilt folgendes: Die Auswahl der dual Studierenden erfolgt über den Kooperationspartner. Daher sind alle dualen IBA-Studiengänge zulassungsfrei und fordern keinen NC. Der Kooperationspartner überprüft auch das Vorliegen der notwendigen Hochschulzugangsberechtigung. Für Informationen zu Anforderungen der Kooperationspartner, wenden Sie sich bitte dorthin. Die Liste der aktuellen Kooperationsunternehmen finden Sie hier.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?


    Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Semestertermine.

  • Ich beabsichtige die Hochschule zu wechseln. Werden meine bisherigen Studienzeiten angerechnet?


    Gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule Worms werden innerhalb des Hochschulbereichs, also an einer Hochschule erbrachte Leistungen bei vorliegender Äquivalenz grundsätzlich anerkannt. Laut Hochschulgesetzes RLP erfolgt somit in fachlich verwandten Studiengängen die Anerkennung von Amts wegen. Sollten Sie also vor Ihrem Studium in der Studienrichtung IBA bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben, so müssen diese bei Vergleichbarkeit von uns (positiv sowie auch negativ) anerkannt werden. Die hierfür notwendigen Unterlagen werden im Regelfall von der Zulassungsstelle (Studierendenservice der Hochschule Worms) an die Studienrichtung weitergeleitet und dort bearbeitet.

    Ihr Ansprechpartner in der Studienrichtung ist Frau Lara Behr

  • Was sind Leistungspunkte (Credit Points)?


    Leistungspunkte geben Auskunft darüber, wie viel Lern-, Vor- und Nachbereitungsaufwand durchschnittlich mit einer Veranstaltung verbunden ist. 1CP = 1 ECTS = 25-30 Stunden.

    Hierzu zählt auch die Vorlesungszeit. Die Noten werden nach ECTS gewichtet. Je höher die ausgewiesene ECTS-Anzahl, desto stärker die Gewichtung der Note. 

  • Was sind Semesterwochenstunden (SWS)?


    Die Semesterwochenstunden (SWS) geben die Zeit an, die eine Vorlesung pro Woche in Anspruch nimmt. Eine SWS entspricht 45 min.
    Die Zeit, die Sie für die Vor- und Nachbereitung der Vorlesung investieren, wird in den SWS nicht berücksichtigt!

  • Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?


    Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können zweimal wiederholt werden. Das bedeutet jeder Studierende hat drei maximal drei Prüfungsversuche.

  • An wen kann ich mich bzgl. Wohnungssuche in Worms wenden?


    Hier gehts zu Studierendenwerk für Informationen zu Wohnungen im Studentenwohnheim. Den Flyer "Studieren und Wohnen in Worms" finden Sie hier.
    Nutzen Sie darüber hinaus die vielfältigen Möglichkeiten der sozialen Medien, unter anderem die HS Facebookgruppe.

  • Kann ich die Studienvariante (klassisch/dual) wechseln?


    Ja, Sie können sowohl von klassisch zu dual und umgekehrt in die jeweils andere Studienvariante wechseln.
    Hier ist aber Einiges zu beachten. Wir empfehlen daher eine Studienberatung wahrzunehmen. Britta Behr

  • Wie finde ich ein Kooperationsunternehmen?


    Aktuelle Stellenausschreibungen an der Hochschule Worms finden Sie in der Online Stellenbörse.
    Die Liste der aktuellen Kooperationspartner der Sudienrichtung IBA finden Sie unter IBA Dual  - für Studieninteressierte auf unserer Homepage.
     

  • Kann ich mein Kooperationsunternehmen selbst akquirieren?


    Ja, gerne können Sie selbst ein Unternehmen akquirieren und sich dann zusammen mit dem Unternehmen bei uns bewerben.
    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Bewerbe ich mich für ein duales Studium beim Unternehmen oder bei der Hochschule?


    Sie müssen sich zuerst auf die dualen Stellenaussuchreibungen der Unternehmen bewerben. Für das duale Studium an der Hochschule Worms benötigen Sie zuerst einen Studienvertrag mit einem Unternehmen, das Sie an die Hochschule Worms entsendet.

    Ausgeschriebene Stellenangebote finden Sie auf den Webauftritten der einzelnen Kooperationsunternehmen oder in der Online Stellenbörse der Hochschule Worms. Die Liste der aktuellen Kooperationspartner der Sudienrichtung IBA finden Sie unter IBA Dual  - für Studieninteressierte auf unserer Homepage.

  • Gibt es einen NC für das duale Studium? Welche Noten werden verlangt?


    Die Auswahl der dual Studierenden erfolgt über den Kooperationspartner. Daher sind alle dualen IBA-Studiengänge zulassungsfrei und fordern keinen NC. Der Kooperationspartner überprüft auch das Vorliegen der notwendigen Hochschulzugangsberechtigung. Für Informationen zu Anforderungen der Kooperationspartner, wenden Sie sich bitte dorthin. Die Liste der aktuellen Kooperationsunternehmen finden Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zwischen ausbildungsintegrierend und praxisintegrierend?


    Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studium wird neben dem Bachelorabschluss noch ein staatlich anerkannter Berufsausbildungsabschluss erworben. Dies ist beim praxisintegrierenden Modell nicht der Fall. 

  • Kann ich während des dualen Studiums ein Auslandspraktikum machen?


    Die Studienzeit beim dualen Studium ist in der Regel vorgegeben. Ein Auslandspraktikum, wie es viele Studierende bei Vollzeitstudiengängen machen, ist dabei nicht immer vorgesehen. Allerdings ist es bei großen Unternehmen, die Niederlassungen im Ausland haben, durchaus üblich ein Praxissemester oder einen Teil der Praxisphase in einer ausländischen Niederlassung zu verbringen. Einige Firmen bieten sogar an, einen Teil der Theoriephase an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren (Auslandsstudium). Je nach Größe und Bereitschaft des Unternehmens können Sie also auch im dualen Studium Erfahrungen im Ausland sammeln. Allerdings sollten Sie dieses Anliegen vor Beginn des dualen Studiums bei Ihrem Kooperationspartner ansprechen .

  • Hat man im dualen Studium Semesterferien bzw. Urlaub?


    Ein duales Studium verbringen die Studierenden im Wechsel an der Hochschule und im Unternehmen (Praxisphasen). Somit haben dual Studierende keine Semesterferien, wie der klassisch Studierende.
    Es bestehtaber gesetzlicher Urlaubsanspruch. Die Urlaubstage können Sie in Absprache mit dem Unternehmen, innerhalb der Praxisphasen, beanspruchen. Die Anzahl der Urlaubstage wird vom Kooperationsunternehmen nach gesetzlichen und tariflichen Bedingungen festgelegt.

  • Habe ich Anspruch auf BaföG?


    Um dies prüfen zu können, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.

  • Habe ich Anspruch auf Kindergeld?


    Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr genehmigt und gezahlt werden. Zu diesen Voraussetzungen zählt u.a., dass Sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Für weitere Informationen finden Sie hier.

  • Muss ich während des Studiums ein Praxissemester absolvieren?


    Dies hängt davon ab, ob Sie die 7-semestrige Studienverlaufsvariante (inkl. Praxissemester/210 CP) studieren oder, ob Sie sich für die 6-semestrige Studienverlaufsvariante (ohne Praxissemester/180 CP) entscheiden.

  • Bis wann muss ich die Entscheidung für die 6- oder 7-semestrige Studienverlaufsvariante treffen und wem teile ich dieses mit?


    Wenn Sie Ihr Studium nach 6 Semestern (180 CP) abschließen möchten, teilen Sie dies bitte per Exmatrikulationsantrag nach Erreichen der 180 CP der Prüfungsverwaltung mit.
    Durch das Anmelden eines Praxissemesters (bei Frau Anja Kundel), entscheiden Sie sich für ein 7-semestriges Bachelorstudium (210 CP).

  • Muss das Praxissemester im Ausland absolviert werden?


    Gemäß der Prüfungsordnung muss das Praxissemester im Ausland absolviert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Praktikum auch im Inland absolvieren. Hierfür ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Das Antragsformular finden Sie in Moodle.

  • Muss ich während des Studiums ein Auslandssemester an einer anderen Hochschule absolvieren?


    Neben dem Auslandspraktikum haben Sie die Möglichkeit an einer der vielen Partnerhochschulen ein Auslandsstudium zu absolvieren. Die dort erbrachten Leistungen werden nach vorheriger Absprache i.d.R. anerkannt, wodurch bei guter Studienorganisation eine Verlängerung der Studiendauer ausgeschlossen werden kann. Außerdem können Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Auslandssemesters das Praxissemester auf Antrag im Inland erbringen. Das Antragsformular finden Sie in Moodle.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Lara Behr.