Exmatrikulation

Wenn Sie sich von der Hochschule Worms exmatrikulieren möchten, füllen Sie bitte den Exmatrikulationsantrag vollständig aus. Erst nachdem Sie den Exmatrikulationsantrag ausgefüllt und eingereicht haben, erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Rentenbescheinigung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erfolgt eine Meldung an die Krankenkasse über das Datum der Exmatrikulation.

Exmatrikulation wegen erfolgreicher Beendigung des Studiums

Ihnen wird automatisch ein Antrag auf Exmatrikulation und Erstellung eines Abschlusszeugnisses mit der Post zugesandt.

Exmatrikulation ohne Beendigung des Studiums

Bei Abbruch, Hochschulwechsel, Verlust des Prüfungsanspruchs oder sonstiger Gründe, steht Ihnen der Antrag auf Exmatrikulation nebenstehend zum Download zur Verfügung. 

Exmatrikulation nachdem alle Prüfungsleistungen abgelegt wurden, aber die Bewertungen noch ausstehen

Sie können sich auf Antrag exmatrikulieren. Der Grund der Exmatrikulation -Beendigung des Studiums; Prüfung noch nicht abgeschlossen- wird nach abschließender Bewertung aller Prüfungsleistungen entsprechend geändert.

Hinweis zu allen Exmatrikulationsanträgen

Wenn Sie sich exmatrikulieren, haben Sie die Entlastung von der Bibliothek selbstständig einzuholen. Bitte legen Sie hierzu den Exmatrikulationsantrag dort vor.

Restguthaben auf Studierendenausweis

Für die Auszahlung des Restguthabens ist das Studierendenwerk Vorderpfalz zuständig.

Um die Auszahlung nach der Exmatrikulation in die Wege zu leiten sind folgende Schritte erfoderlich:

  1. Der Restbetrag muss mindestens 5,00€ betragen - ggf. müss vorher noch Geld aufgeladen werden, damit der Mindestbetrag erreicht ist
  2. Senden Sie eine E-Mail an studieren@hs-worms.de und fordern Sie Ihre Börsennummer an. Geben Sie bitte hierzu Ihre Matrikelnummer an!
  3. Senden Sie anschließend diese Börsennummer per E-Mail an das Studierendenwerk
  4. Nach Prüfung Ihres Guthabens erhalten Sie vom Studierendenwerk ein Formular
  5. Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung zurück an das Studierendenwerk

Sofern Sie noch vor Ort sind, ist eine Auszahlung zu den Öffnungszeiten der Cafetaria an der Kasse jeder Zeit möglich.