Rückmeldung und Gebühren

Semesterbeitrag für die Rückmeldung

Für die Rückmeldung in das nachfolgende Semester sind die nachfolgenden Zeiträume vorgesehen: 

Rückmeldung in ein Sommersemester: 15. Januar - 15. März eines Jahres

Rückmeldung in ein Wintersemester: 15. Juli - 15. September eines Jahres

Um die Rückmeldung durchzuführen, überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag in Höhe von zurzeit 143,50 Euro innerhalb des oben genannten Zeitraums

auf das Konto der Postbank Ludwigshafen mit Angabe Ihrer Matrikelnummer im Verwendungszweck.

Der Semesterbeitrag muss spätestens am 15. März eines Jahres bei einer Rückmeldung in das Sommersemester bzw. spätestens am 15. September eines Jahres bei einer Rückmeldung in das Wintersemester auf dem Konto der Postbank Ludwigshafen eingegangen sein. Andernfalls müssen Sie zusätzlich eine Säumnisgebühr von 25,00 Euro überweisen.

Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf und beachten Sie, dass es bis zu 5 Werktage dauern kann, bis der Geldeingang verbucht ist .

Bankverbindung (nur zum Zweck der Einschreibung/Rückmeldung nutzen!)

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz

IBAN: DE39 5451 0067 0010 1766 79
BIC: PBNKDEFF
Kreditinstitut: Postbank NL Ludwigshafen
Betrag: 143,50 €
Verwendungszweck: 6681 1567 38921 Stud.-Beitr
Verwendungszweck: Ihre sechsstellige Matrikelnummer (beginnt mit einer 6 _ _ _ _ _ ) bitte Zahlendreher vermeiden, ansonsten kann die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.

Wichtig:
  • Die Matrikelnummer nicht als Kundenreferenz angeben, da hiermit keine automatische Zuordnung erfolgen kann!
  • Überweisen Sie das Geld nicht per Sofort- bwz. Eilüberweisung,da hiermit die Zuordnung länger dauert, als bei einer regulären Überweisung

Wer sich nicht zurückmeldet und wer keine Beurlaubung beantragt, sollte sich bis zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikulieren.

Die Abgabe der Abschlussarbeit sowie eine eventuelle mündliche Verteidigung (Kolloquium) stellt eine Prüfungsleistung dar, für die Sie in das aktuelle Semester eingeschrieben sein müssen.

Gebühren an der Hochschule Worms

  • Gebühr für ein Zweitstudium gemäß § 70 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz ist das Erststudium, unabhängig von der Studiendauer, gebührenfrei.

    Diese Gebührenbefreiung gilt bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss.

    Für die o.g. Studierenden ist also lediglich ein Semesterbeitrag für jedes Semester zu zahlen.
    Dieser beträgt derzeit an der Hochschule Worms für die Ersteinschreibung 163,50 Euro und für jedes weitere Semester 143,50 Euro.

    Dahingegen ist ein Zweitstudium gebührenpflichtig. Zusätzlich zum Semesterbeitrag fällt eine Gebühr pro Semester an.
    Dies betrifft alle Studierenden, die nach erfolgreichem erstem berufsqualifizierendem Abschluss ein weiteres Hochschulstudium beginnen. Die Gebührenpflicht gilt auch für internationale Studienabschlüsse.

    Beispiele für ein Zweitstudium:

    • Ein zweites Studium in einem Bachelorstudiengang nach bereits erfolgreichem Bachelor-, Diplom- oder Magisterabschluss
    • Ein zweites Studium in einem Masterstudiengang nach bereits erfolgreichem Diplom-, Magister- oder Masterabschluss
    • Ein erstes Studium in einem Masterstudiengang nach bereits erfolgreichem Diplom- oder Magisterabschluss

    Die Gebühr für ein Zweitstudium richtet sich nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) für Rheinland-Pfalz und beträgt derzeit 700,- Euro pro Semester.

    Studierende, die gebührenpflichtig sind, erhalten mit dem Zulassungsbescheid ebenfalls einen Gebührenbescheid für ein Zweitstudium mit einer Zahlungsaufforderung. Dieser Bescheid hat Dauerwirkung und gilt bis zur Beendigung des Studiums an der Hochschule Worms.

     

  • Gebühren ab der Vollendung des 60. Lebensjahres

    Die Gebühr für die Teilnahme an einem Hochschulstudium (Haupthörerstatus) von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ab dem Semester, das sich an die Vollendung des 60. Lebensjahres anschließt
    richtet sich nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) für Rheinland-Pfalz und
    beträgt derzeit 700,- Euro pro Semester.

    Studierende die bereits bei der Studienplatzbewerbung das 60. Lebensjahr vollendet haben und somit gebührenpflichtig sind, erhalten mit dem Zulassungsbescheid einen Gebührenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung. Dieser Bescheid hat Dauerwirkung und gilt bis zur Beendigung des Studiums an der Hochschule Worms.

    Sofern das 60.Lebensjahr während dem Studium vollendet wird, erhalten Studierende für das sich daran anschließende Semester einen Bescheid mit Dauerwirkung. Diese gilt dann ebenfalls bis zur Beendigung des Studiums.

    Diese Gebühr entfällt, wenn bereits eine Gebührenpflicht durch ein Zweitstudium besteht.

  • Sonstige Gebühren

    Die Gebühr für die Zweitausstellung eines Studierendenausweises beträgt zurzeit 20,00 Euro. Diesen können Sie jederzeit bei den Kolleginnen und Kollegen im Studierendenservice beantragen. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an studieren@hs-worms.de

Rückmeldung aufgrund ausstehender Bewertungen von Prüfungsleistungen

Wenn Sie alle Leistungen zur Beendigung Ihres Studiums erbracht haben, aber noch die Bewertungen ausstehen, müssen Sie sich nicht ein weiteres Semester immatrikulieren. Sie dürfen sich aber freiwillig, so lange die Bewertungen der Leistungen zur Beendigung des Studiums ausstehen, immatrikulieren.

Neue Bescheinigung nicht über LSF abrufbar?

Sie haben den Semesterbeitrag vor mehreren Tagen überwiesen und ggf. die für die Rückmeldung erforderlichen Unterlagen eingereicht?

Bitte setzen Sie sich mit uns per Mail in Verbindung, damit überprüft werden kann, weshalb die Rückmeldung noch nicht erfolgen konnte:

rueckmeldung@hs-worms.de

Bitte fügen Sie der Mail den Zahlungsbeleg vom Semesterbeitrag bei.