Gebührenübersicht ab 1.9.2023

Gemäß „Bibliotheksordnung der Fachhochschule Worms vom 7. Mai 2003“, § 10, Abs. 2 und § 17, Abs. 2 und „Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung / Besonderes Gebührenverzeichnis“ vom 27. November 2014, sowie Leihverkehrsordnung (LVO vom 8. Juli 2004), sowie der Anordnung zur Anwendung der „Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)“, in der Fassung vom 08. November 2007 (GVBl. 2007, S. 277), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.03.2019 (GVBl. S. 31) und der „Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)“ vom 27. November 2014 (GVBl. 2014, S. 279), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.02.2022 (GVBl. S.57), für den Bereich der Hochschule Worms.

Gebührenarten

  • Fernleihgebühren

    Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner1,50 Euro pro Bestellung/TAN
    Übrige Hochschulangehörige, Gäste3,00 Euro pro Bestellung/TAN

     

  • Gastausweise

    Pro Gastausweis€   16,00 (einmalig)
  • Medienverlust durch Entleiherin oder Entleiher

    Medium ist noch lieferbarEntleiherin oder Entleiher beschaffen ein Ersatzexemplar in der jeweils neuesten Auflage
    Medium ist nicht mehr lieferbarDie Bibliothek entscheidet, ob ein Ersatzexemplar antiquarisch, per Fernleihe + Kopie + Bindung oder ein entsprechender Restwert durch die Entleiherin oder den Entleiher zu erstatten ist.
  • Säumnisgebühren

    Gilt einheitlich für alle Nutzerinnen- und Nutzergruppen
     Kosten
    Präsenzliteratur
    (täglich)
    3 Euro
    pro Band
    Schließfachschlüssel
    Korb
    (täglich)
    3 Euro
    Zeitschriftenhefte
    (täglich)
    3 Euro
    pro Heft
    Standardausleihe
    Erinnerung/Mahnung
    (1 Tag nach der Frist,
    1 Woche Karenz)
    kostenfrei
    1. Mahnung
    (2. Woche nach Fristende)
    3,00 Euro
    2. Mahnung
    (3. Woche nach Fristende)
    3,00 Euro
    3. Mahnung
    (4. Woche nach Fristende)
    3,00 Euro
    4. Mahnung
    (5. Woche nach Fristende)
    3,00 Euro

    Bei erfolglosem Mahnverfahren müssen wir leider ein Mahnverfahren über die Landeshochschulkasse in Mainz anstoßen.

    Treten Sie daher bitte frühzeitig mit uns in Kontakt, um ggf. Mißverständnisse zu klären. Vielen Dank.

     

  • Schließfachschlüssel

    Bei Verlust oder Beschädigung von Schließfachschlüsseln wenden Sie sich bitte an das SG 4 (Raum A 001).

    Für den Verlust eines technisch ausgestatteten Schlüsselanhängers müssen wir 4 Euro berechnen.