Open Access

Open Access an der Hochschule Worms

Open Access“ dient dem unmittelbaren, kostenlosen, digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Volltexten.

Zudem ermöglicht OA die uneingeschränkte Nutzung der veröffentlichten Dokumente unter Wahrung der mit den Dokumenten verbundenen Verwertungs­rechten

  • Veröffentlichungswege im Open Access

    Goldener Weg: Erstveröffentlichung im Open Access

    • Erstveröffentlichung einer wissenschaftlichen Publikation in einer reinen Open Access-Zeitschrift, als Open Access-Monographie oder als Beitrag in einem Open Access-Sammelwerk.
    • Goldener Weg-Veröffentlichungen unterliegen wie traditionelle Veröffentlichungen einem Qualitätssicherungsprozess mit Peer Review => Wissenschaftliche Akzeptanz.
    • Kosten für Veröffentlichungen (Article-Processing-Charge <APC>) sind von der Autorin / dem Autoren zu tragen.

    Empfohlene Vorgehensweise bei Veröffentlichung auf dem Goldenen Weg:

    • Prüfen, welche Open Access-Zeitschrift, die einem Peer Review-Verfahren unterliegt, für eine Publikation infrage kommt und welche Kosten entstehen.
    • Einreichen der Publikation bei der ausgewählten Zeitschrift. Bei Erfüllung der festgelegten Vorgaben können die Publikationskosten durch die Hochschule Worms übernommen oder bezuschusst werden.


    Hybrid Open Access: Veröffentlichung in Hybrid Open Access Zeitschriften

    • Entscheidung einer Autorin / eines Autoren, ob ein Artikel im Open Access erscheinen soll.
    • Nicht die gesamte Zeitschrift, sondern einzelne enthaltene Artikel sind frei im Open Access verfügbar.
    • Finanzierung erfolgt i.d.R. durch die von der Autorin / vom Autoren zu tragende Article-Processing-Charge (APC).


    Grüner Weg: Zweitveröffentlichung im Open Access

    • Kostenlose Zweitveröffentlichung einer Verlagspublikation.
    • Veröffentlichung erfolgt über ein Hochschulrepositorium oder einen fachlichen OA-Server.
    • Zweitveröffentlichung erfolgt je nach vertraglicher Verein­barung entweder parallel zur Verlagsveröffentlichung oder nach Ablauf einer Sperrfrist.
    • Wird oft für Preprints (Manuskriptfassungen) oder Postprints (mit der Verlagsfassung [wei­­test­gehend] identische Fassungen, die den Peer Review-Prozess durchlaufen haben) genutzt.

    Empfohlene Vorgehensweise bei Veröffentlichung auf dem Grünen Weg:

    •     Prüfen, ob die Zeitschrift, in der publiziert wird, eine Zweitveröffent­lichung gestattet.
    •     Einreichen der Publikation bei der ausgewählten Zeitschrift.
    •     Wird die Publikation akzeptiert: Der abgeschlossene Autorinnen- / Autorenvertrag muss ein Recht auf Zweitveröffentlichung beinhalten.
  • Lizenzvertragsmodelle im Open Access

    Die Nutzung von wissenschaftlichen Publikationen durch eine andere Person als die Urheberin / den Urheber wird durch vorgefertigte „Creative Commons“-Lizenzverträge geregelt. Ihr Inhalt soll gewährleisten, dass die Urheberin / der Urheber die volle Kontrolle über die eingeräumten Rechte behält. Die Art der CC-Lizenz legt fest, wie eine Publikation genutzt werden darf.

    Die gängigsten Lizenzarten im Open Access sind:

    CC BYDer Name der Urheberin / des Urhebers ist zu nennen. Erlaubt sind das Teilen und Verändern der Publikation sowie die kommerzielle Nutzung.
    CC BY SAWie bei CC BY. Zusätzlich ist noch die Wiederveröffentlichung unter gleichen Bedingungen erlaubt.

     

    Creative Commons-Lizenzen können nur vergeben werden, wenn eine Publikation keinen anderen Nutzungsrechten (z.B. aus einem Verlagsvertrag) unterliegt. Eine einmal vergebene Lizenz kann nicht mehr geändert werden und richtet sich in ihrer Geltungsdauer nach dem Urheberrecht.

    Vertiefende Informationen:

     

  • Teilnahme der HS Worms am DEAL-Vertrag mit Springer Nature

    1)    DEAL-Springer Nature
    Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen verhandelt bundesweit geltende Lizenz­ver­träge mit wissenschaftlichen Verlagen. Die Hochschule Worms nimmt an der DEAL-Verein­barung mit Springer Nature teil. Diese Vereinbarung ermöglicht eine Kombination einer Veröffentlichung in einer renommier­ten Fachzeitschrift mit der Nach­nutzbarkeit von Open Access-Veröffentlichungen. Zusätzlich beinhaltet der Vertrag einen dauerhaf­ten Zugriff auf die Volltexte der Zeitschriftenartikel des Verlages.


    Möglichkeiten der Veröffentlichung

    I.    Gold Open Access-Zeitschriften: Ca. 600 Zeitschriften, bei denen alle Artikel im OA erscheinen.

    II.    Hybrid Open Access-Zeitschriften (Open Choice Journals): Die Autorin / Der Autor kann entscheiden, ob er im OA veröffentlichen will. OA-Veröffentlichungsgebühren sind über den Lizenzvertrag abgedeckt.

    Wer kann im Rahmen des Vertrages publizieren?
    Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule können als „corresponding author“ die OA-Optionen der Subskriptionszeitschriften sowie der OA-Zeitschriften  des Verlages nutzen. Für Publikationen gelten während des Vertragszeit­raums die DEAL-Vertragsbedingungen.

    Vertiefende Informationen:

     

  • Antragstellung zur Übernahme von APC-Gebühren

    Informationen zur Förderfähigkeit eines Artikels erhalten Sie in der Hochschulbibliothek bei: Stephan Sabel

    Die Anforderungen an den Antrag
    ⦁    Deckblatt: Kontaktdaten der beantragenden Person an der HS Worms, Einreichungsdatum, Titel der Open Access-Publikation.
    ⦁    Die beantragende Person ist als Erstautor der Publikation ausgewiesen.
    ⦁    Der Antrag ist für fachfremde Personen mit akademischer Ausbildung verständlich und umfasst maximal 2 DIN A 4-Seiten zzgl. Anhang (Schriftart: Calibri, Größe 11).
    ⦁    Angaben zur OA-Zeitschrift: Titel der Zeitschrift, Fachgebiet, Verlag/Herausgeber, Erscheinungsort, WWW-Adresse.
    ⦁    Abstract der Open Access-Publikation (max. 1000 Zeichen).
    ⦁    Der Antrag enthält Nachweis über das Peer Review-Verfahren der veröffentlichenden Zeitschrift und Bestätigung der Manuskriptannahme durch den Verlag.
    ⦁    Belege über Publikationsgebühren (Rechnung bzw. Angebot)
    ⦁    Belegexemplar der Open Access-Publikation als Ausdruck unter Angabe der URL und/oder DOI der Veröffentlichung (kann nachgereicht werden).
    ⦁    Die Publikation erwähnt die Unterstützung durch die Hochschule Worms.


    Sobald ein Artikel zur Veröffentlichung in einer Open Access-Zeitschrift angenommen worden ist, kann ein schriftlicher Antrag zur Übernahme von APC-Gebühren an den OA-Beauftragten gestellt werden. Der eingehende Antrag muss alle notwendigen Verga­be­kriterien erfüllen.
    Liegt zum Zeitpunkt der Beantragung bereits eine Rechnung vor, so kann sie zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Die Bibliothek veranlasst dann die Bezahlung.


    Die Rechnung muss folgende Kriterien erfüllen:
    ⦁    Die Hochschule Worms (bzw. ein Fachbereich oder eine Einrichtung der HS) muss Adressat der Rechnung sein.
    ⦁    Die Rechnung muss Netto-Beträge ausweisen.
    ⦁    Die USt-IdNr (VAT No.) der Hochschule Worms (DE813351149) muss bei in der EU ansässigen Rechnungsstellern ausgewiesen sein.

     

  • Open Access-Förderbedingungen der Hochschule Worms

    Die Hochschule Worms unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule, die Publikationen in Open Access-Zeitschriften veröffentlichen wollen.
    Förderanträge können jederzeit gestellt werden. 

    Wichtig:

    • Es werden nur Publikationen finanziert, an denen Angehörige der Hochschule Worms als „Submitting author“ oder „Corresponding author“ beteiligt sind.
    • Ein Nachweis der tatsächlichen Veröffentlichungskosten ist erforderlich.
    • Es werden nur Veröffentlichungen gefördert, die in Open Access-Zeitschriften erscheinen, die ihre Beiträge unmittelbar nach Erscheinen kostenfrei und ungehindert zugänglich machen.
    • Bei der Beantragung der Förderung einer bereits erschienenen OA-Publikation darf die Veröffentlichung maximal 90 Tage zurückliegen.
    • Die für die Publikation ausgewählte Zeitschrift muss über ein Peer Review-Verfahren verfügen.
    • Die Publikation muss die Unterstützung durch die Hochschule Worms erwähnen.

    Nicht gefördert werden:

    • Artikel, deren Open Access-Veröffentlichung über Drittmittel finanziert wird.
    • Hybride Open Access-Modelle subskriptionspflichtiger Zeitschriften (sofern sie nicht in das DEAL-Abkommen mit dem Verlag Springer Nature eingeschlossen sind).
    • Die nachträgliche Freischaltung von Aufsätzen in Abonnement-Zeitschriften für einen OA-Zugang.