FAQs für Studierende

Fragen rund ums Studium werden hier gesammelt, beantwortet und Ihnen zur Verfügung gestellt. Bevor Sie anrufen schauen Sie bitte hier, ob Ihre Frage bereits beantwortet werden konnte. Wir erweitern diese Liste ständig, so dass Sie schneller an nötige Antworten kommen.


Anfragen von Studierenden

  • 1. Allgemeines zu Gebäuden, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in Verwaltung und Fachbereichen

    Nicht alle Gebäude der Hochschule Worms sind im Sommersemester 2022 voll zugänglich. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Homepage oder nehmen Sie mit dem gewünschten Bereich Kontakt auf um den Zugang zum Gebäude abzustimmen.

    Bitte achten Sie beim Betreten des Gebäudes darauf, eine Maske zu tragen, Abstand zu halten und sich die Hände zu desinfizieren. Am Haupteingang des A-Gebäudes, B-Gebäudes und des N-Gebäudes haben Sie zudem die Möglichkeit, an einem Terminal Fiebermessung durchzuführen.

    Die Serviceeinheiten der Hochschule (International Center, BAföG-Amt, Studierendenservice/Prüfungsverwaltung und die zentrale Studienberatung bieten im SoSe 2022 Sprechstunden an, die Sie auf der jeweiligen Homepage einsehen können.

    Die Bibliothek bietet Öffnungszeiten und Dienstleistungen an, die Sie hier einsehen können.

  • 2. Bescheinigungen, Zeugnisse oder andere Dokumente beantragen, abgeben oder abholen

    Allgemeine Bescheinigungen (Leistungsübersichten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.):

    Bescheinigungen können Sie jederzeit per E-Mail (studieren@hs-worms.de) beantragen. Wir werden Ihnen diese entweder per E-Mail übersenden.

    Studienbescheinigungen/Immatrikulationsbescheinigungen:

    Diese können Sie nach erfolgreicher Rückmeldung in das Sommersemester 2022 nach erfolgtem Login im LSF-Portal ausdrucken. Dort erhalten Sie auch die Studien-bescheinigungen, die Sie für BAföG-Anträge benötigen.

    Zeugnisse:

    Der Antrag auf Erstellung Ihres Zeugnisses wird Ihnen auf dem Postweg übermittelt, sobald Sie alle Leistungen im Studium abgeschlossen haben. Bitte übergeben Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Zeugniserstellung zusammen mit 4,05 Euro in Briefmarken entweder auf dem Postweg oder per Direkteinwurf in den Außenbriefkasten am M-Gebäude der Hochschule. Die Erstellung des Zeugnisses dauert aufgrund einer Vielzahl von beteiligten Akteuren durchaus ca. 3-4 Wochen, gerade wenn nicht alle beteiligten Akteure regelmäßig an der Hochschule sind. Sollten Sie zwischenzeitlich eine Bescheinigung über den Abschluss des Studiums benötigen, können Sie dies gerne bei den Kolleginnen und Kollegen der Prüfungsverwaltung per Mail (pruefungsverwaltung@hs-worms.de) beantragen.

    Alternativ können Sie Ihr Zeugnis im Rahmen der Öffnungszeiten auch im Servicebüro des Studierendenservice abholen. Sofern Sie dies planen, entfällt für Sie die o.g. Pflicht, 4,05 Euro in Briefmarken einzureichen.

    Exmatrikulationsbescheinigungen:

    Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie über unsere Homepage: Exmatrikulationsantrag

    Bitte lassen Sie uns diesen ausgefüllt entweder per Email (studieren@hs-worms.de) oder per Post zukommen. Gerne können Sie den Antrag auch in den Außenbriefkasten am M-Gebäude der Hochschule werfen.
    Die Entlastung der Bibliothek fordern Sie bitte via E-Mail (bibliothek@hs-worms.de) an und fügen die Antwortmail Ihrem Exmatrikulationsantrag bei.

    Sonstige Dokumente:

    Sofern Sie Dokumente wie Praktikumsnachweise oder andere Unterlagen bzgl. der Zulassung Ihres Studienplatzes abgeben möchten, können Sie diese jederzeit per Post an den Studierendenservice der Hochschule (Erenburgerstr. 19, 67549 Worms) senden oder in den Außenbriefkasten des M-Gebäudes werfen.

    Bitte beachten Sie, dass amtliche Beglaubigungen von Zeugnisdokumenten nicht per E-Mail gesendet werden können.

  • 3. Validierung von Studierendenausweisen sowie Beantragung von neuen Ausweisen

    Validierung:

    Ihren Studierendenausweis können Sie zurzeit im A-Gebäude, 1. Stock am Validierungs-terminal des Rechenzentrums für das neue Semester aktualisieren. Ein zweites Terminal befindet sich im EG des M-Gebäudes.

    Bitte beachten Sie hierfür, dass Sie zunächst in das neue Semester zurückgemeldet sein müssen.

    Beantragung von neuen Studierendenausweisen:

    Die Beantragung eines neuen Studierendenausweises erfolgt per Email (studieren@hs-worms.de). Die Kolleginnen und Kollegen melden sich dann bei Ihnen, um alles Weitere zu klären.

    Ersatz für Studierendenausweise:

    Sofern Sie keinen Studierendenausweis haben, gilt ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) in Kombination mit einer aktuellen Studienbescheinigung, die Sie aus dem LSF ausdrucken können, als Ersatz für den regulären Studierendenausweis.

    Sofern Sie aus dem LSF keine aktuelle Bestätigung ausdrucken können, sind Sie noch nicht zurückgemeldet.

  • 4. Rückmeldung in das Sommersemester 2022

    Die Rückmeldung in das Sommersemester 2022 erfolgt nach erfolgreicher Verbuchung des Semesterbeitrags. Weitere Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie hier.

    Sollten Sie die Überweisung getätigt haben und binnen 1 Woche keine neue Studienbescheinigung aus dem LSF ausdrucken können, kann es sein, dass die Zahlung nicht automatisch Ihrem Studierendenkonto zugeordnet wurde.

    Bitte senden Sie uns per Email (studieren@hs-worms.de) einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug, Überweisungsquittung etc.), auf dem der Verwendungszweck, der Betrag und der Auftraggeber der Überweisung ersichtlich ist. Wir werden die Buchung dann zuordnen und Sie zurückmelden. Die Rückmeldung ist für Sie spätestens einen Tag später im LSF ersichtlich. Sollten weitere Dokumente für die Rückmeldung fehlen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.

  • 5. Informationen zu Praktika und Praxissemestern

    Nachweis einer praktischen Vorbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife:

    Gemäß der uns vorliegenden Informationen müssen Sie auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Zeiten einer praktischen Vorbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife erbringen (d.h. z.B. ein Jahr Praktikum oder ein FSJ, Bundesfreiwilligendienst, eine Berufsausbildung oder Wehr-/Zivildienst).

    Vor dem Hintergrund der Pandemie können jedoch praktische Zeiten auch kumuliert werden (z.B. 6 Monate Praktikum und 6 Monate FSJ), sofern die betroffenen Personen keinen Praktikumsplatz gefunden haben.

    Ferner wird die Möglichkeit eingeräumt, die praktische Vorbildung in Form eines Praktikums auch im mobilen Arbeiten/Home Office zu erbringen. Für den Nachweis der praktischen Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife ist ausschließlich die Bescheinigung der Praktikumsstelle entscheidend.

    Vorpraktikum als Zugangsvoraussetzung für das Studium:

    Sofern Sie gemäß Ihres Zulassungsbescheids innerhalb der ersten zwei Studienjahre ein 10-wöchiges kaufmännisches Praktikum erbringen müssen, ist hierfür ein Praktikumsnachweis beim Studierendenservice einzureichen. Dieser kann per E-Mail eingereicht werden (studieren@hs-worms.de) und muss die Dauer des Praktikums sowie die Tätigkeiten umfassen, die ausgeübt wurden.

    Das Praktikum kann auch auf zwei Einheiten à 5 Wochen aufgeteilt werden. Sofern Sie Probleme bzgl. des Vorpraktikums haben, können Sie die Kolleginnen und Kollegen des Studierendenservice kontaktieren.

    Anmeldung von Praxissemestern, die während des Studiums zu erbringen sind:

    Um Ihr Praxissemester anzumelden, können Sie wie folgt vorgehen:

    • Laden Sie sich das Formular zur Anmeldung eines Praxissemesters/einer Abschlussarbeit hier herunter:
    • Füllen Sie das Dokument elektronisch aus und versehen Sie es digital mit Ihrer Unterschrift (alternativ das Dokument ausdrucken, unterschreiben und zur weiteren Bearbeitung wieder einscannen.)
    • Lassen Sie das Formular Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer zukommen Diese/dieser versieht es ebenfalls digital mit ihrer/seiner Unterschrift und leitete das Formular dann an das Fachbereichsdekanat oder das Sekretariat der Studienrichtung zur Vorlage beim Prüfungsausschussvorsitzenden

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Studienrichtung.

    Ersatzleistungen für Praxissemester:

    Sofern Sie aufgrund der Pandemie nachweislich keinen Praktikumsplatz für ein Praxissemester finden, so kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Studienrichtung mit einem begründeten Antrag auf Festlegung einer Ersatzleistung. Der Prüfungsausschuss wird den Antrag prüfen und ggf. eine praxisorientierte Themenstellung für eine Hausarbeit festlegen, die dann als Ersatzleistung herangezogen wird.

  • 6. Informationen zu Abschlussarbeiten

    Anmeldung zu Abschlussarbeiten:

    Abschlussarbeiten sind gemäß den Regularien des § 18 der Rahmenprüfungsordnung und der entsprechenden fachspezfischen Prüfungsordnung anzumelden. Die Prüfungsverwaltung stellt Ihnen hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Bitte füllen Sie dieses gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer aus und reichen dies im Sekretariat Ihrer Studienrichtung oder Ihres Fachbereichs ein. Dort wird das Formular weiter bearbeitet und geht der Prüfungsverwaltung zu, die dann die Anmeldung im System vornimmt, sodass Sie dies im LSF einsehen können.

    Abgabe von Abschlussarbeiten:

    Abschlussarbeiten sind nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen in der Regel in digitaler Form einzureichen. Hierfür stehen Ihnen die folgenden Medien zur Verfügung: 

    • USB-Stick oder
    • CD oder
    • per E-Mail 

    Eine Abgabe in gebundener Ausfertigung ist nicht notwendig, kann jedoch zusätzlich zur digitalen Fassung mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbart werden. 


    Bei einer Abgabe per USB-Stick oder CD gehen Sie wie folgt vor:

    • Versehen Sie die Dateinamen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer

    • Speichern Sie die Abschlussarbeit im PDF-Format und im DOCX-Format (oder einem anderen Format, sofern die Arbeit nicht im DOCX-Format vorliegt) auf einem der oben genannten Medien ab

    • Erstellen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung, drucken diese aus, unterschreiben diese, scannen die unterschriebene Version ein und speichern Sie diesen Scan auf dem Stick ab.

    • Alternativ können Sie das Dokument auch mit Ihrer ggf. digital vorliegenden/bereits eingescannten Unterschrift versehen, so entfällt das Ausdrucken und erneute Einscannen

    • Verpacken Sie die CD oder den USB-Stick in einem Umschlag und fügen Sie ein kurzes Anschreiben bei, in dem Sie uns auch mitteilen, ob die Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben wurde und daher ggf. sensible Daten beinhaltet und deshalb einen Sperrvermerk benötigt

    • Werfen Sie den Umschlag fristgerecht in den Außenbriefkasten der Prüfungsverwaltung am M-Gebäude und notieren Sie auf dem Umschlag das entsprechende Einwurfdatum. Alternativ können Sie den Umschlag auch im Rahmen der Öffnungszeiten unseres Büros persönlich abgeben. Sofern Sie zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit nicht an die Hochschule Worms kommen können, können Sie den Umschlag auch per Post senden. Bitte wählen Sie hierfür jedoch eine Zustellungsart, die Ihnen eine Nachverfolgung erlaubt.


    Bei einer Abgabe per E-Mail gehen Sie wie folgt vor:

    • Versehen Sie die Dateinamen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer

    • Sofern die Dokumente größer als 9MB sind, müssen Sie diese in der Cloud hochladen und uns fristgerecht per  E-Mail den Link zum freigegebenen Cloud-Ordner mitteilen. Der Link muss bis zum Abschluss der Bewertung aktiv sein. Zur Cloud gelangen Sie hier

    • Hängen Sie die Abschlussarbeit im PDF-Format und im DOCX-Format (oder einem anderen Format, sofern die Arbeit nicht im DOCX-Format vorliegt) an eine E-Mail

    • Erstellen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung, drucken diese aus, unterschreiben diese, scannen die unterschriebene Version ein und hängen Sie diesen Scan ebenfalls an die E-Mail oder legen Sie in den Cloud-Ordner

    • Alternativ können Sie das Dokument auch mit Ihrer ggf. digital vorliegenden/bereits eingescannten Unterschrift versehen, so entfällt das Ausdrucken und erneute Einscannen

    • Informieren Sie uns in der E-Mail zusätzlich bitte darüber, ob die Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben wurde und daher ggf. sensible Daten beinhaltet und deshalb einen Sperrvermerk benötigt

    • Senden Sie die E-Mail fristgerecht (d.h. spätestens bis zum Abgabetermin 23:59 Uhr) an abschlussarbeiten@hs-worms.de. Bitte nutzen Sie für die E-Mail-Kommunikation ausschließlich Ihren Hochschulaccount. 


    Bei einer persönlichen Abgabe gehen Sie wie folgt vor:

    • Sofern Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer neben der digitalen Fassung die Einreichung einer gebundenen Ausfertigung vereinbart haben, ist diese inkl. der digitalen Fassung abzugeben. 

    • Sie können die Abschlussarbeit dann im Rahmen der Öffnungszeiten unseres Büros persönlich abgeben. Eine Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten ist nicht notwendig. Fällt das Abgabedatum auf einen Tag außerhalb der Öffnungszeiten, besteht die Möglichkeit für diesen Tag einen Termin mit der Prüfungsverwaltung zu vereinbaren.

    • Fallt die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit auf einen der folgenden Tage, so gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag: 

      • Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz, Heiligabend (24.12.) oder Silvester (31.12.)

    • Zusendung per Post: Grundsätzlich ist eine persönliche Abgabe der Arbeit ratsam, da weitere Informationen zur Beendigung des Studiums in der Prüfungsverwaltung erklärt werden. Bei einer postalischen Zusendung ist zu beachten, dass die "Ehrenwörtliche Erklärung" des Studierenden unterschrieben sein muss. Eine Zusendung 3 Tage vor dem Abgabetermin und per Einschreiben ist empfehlenswert.

    • Sperrvermerk auf der Abschlussarbeit: Falls Sie einen Sperrvermerk auf der Abschlussarbeit benötigen, dann erwähnen Sie dies schriftlich oder mündlich bei der Abgabe der Abschlussarbeit. Es wird daraufhin eine Notiz mit entsprechendem Text auf dem Einband der Arbeit angebracht. Manche Studiengänge und Firmen möchten zusätzlich den „Sperrvermerk”-Hinweis in der Abschlussarbeit haben. Darüber informiert Sie Ihr Studiengang bzw. die Firma selbst. Sollte eine Firma über die Anbringung eines Sperrvermerks eine schriftliche Bestätigung fordern, so verfassen Sie diese bitte selbst und legen Sie diese bei der Abgabe der Abschlussarbeit in der Prüfungsverwaltung zur Unterschrift vor.


      Genereller Hinweis: Die Abgabe der Abschlussarbeit sowie eine eventuelle mündliche Verteidigung (Kolloquium) stellt eine Prüfungsleistung dar, für die Sie in das aktuelle Semester eingeschrieben sein müssen.

  • 7. Allgemeines zum Lehrbetrieb im Sommersemester 2022

    Um Studium, Lehre und ein gutes Miteinander in Präsenz gewährleisten zu können, gelten auf dem Campus weiterhin folgende Sicherheits- und Hygienevorkehrungen:

    • 3G-Regel - geimpft (mit vollständigem Impfschutz), getestet oder genesen. Nur Studierende und Lehrende, die entweder genesen und/oder vollständig geimpft sind oder einen aktuellen negativen Corona-Test (zertifizierter Schnelltest, max. 24 Stunden alt oder PCR-Test, max. 48 Stunden alt) vorweisen, können Lehrveranstaltungen vor Ort wahrnehmen, die Bibliothek oder die PC-Pools besuchen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird vor Betreten der Hochschulgebäude lückenlos bei jedem kontrolliert.
    • In allen Gebäuden gilt die Maskenpflicht, auch während der Vorlesungen.
    • Die Kontaktdatenerfassung wird auf freiwilliger Basis fortgeführt. Loggen Sie sich hierfür bitte über die QR-Codes in dem Raum ein, in dem sie sich aufhalten und loggen Sie sich beim Verlassen wieder aus.
    • Hinweis: Durch die Kontaktdatenerfassung ermöglichen Sie eine bessere Nachverfolgung und werden persönlich darüber informiert, wenn es bei den von Ihnen besuchten Veranstaltungen positive Coronafälle gab. Wir bitten Sie daher, Ihre Kontaktdaten auch weiterhin zu erfassen.
    • Um positive Coronafälle für alle Hochschulangehörigen transparent zu machen, werden diese zusätzlich anonymisiert im Intranet (https://campus.hs-worms.de/fallmanagement/public/) erfasst. Treten neue Coronafälle auf, so werden Sie automatisch per E-Mail informiert und können im Intranet die betroffene Veranstaltung sowie entsprechende Handlungsanweisungen einsehen.
    • Informationen zu Fragen rund um das Thema Corona finden Sie hier: Coronavirus (SARS-CoV-2) | Hochschule Worms (hs-worms.de)

    Ändert sich die aktuelle Lage, so müssen wir unsere getroffenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen an die gesetzlichen Neuerungen anpassen. Wie auch in der Vergangenheit steht immer die Risikoprävention im Vordergrund, um Ihnen ein erfolgreiches und sicheres Studieren an unserer Hochschule zu ermöglichen.

  • 8. Allgemeines zur Prüfungsphase im Sommersemester 2022 (Stand: 11.März 2022)

    Prüfungszeitraum und Prüfungsplan:

    Der Prüfungszeitraum im Sommersemester 2022 beginnt voraussichtlich Anfang Juli 2022. Einzelne Prüfungstermine können jedoch bereits vorher terminiert sein.

    Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie dem Prüfungsplan Ihres Fachbereichs oder Ihrer Studienrichtung. Dieser wird entweder per Aushang, auf der Homepage oder in allgemeinen Moodle-Kursen veröffentlicht. Für eine genaue Auskunft setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat Ihres Fachbereichs oder Ihrer Studienrichtung in Verbindung. Der Prüfungsplan beinhaltet die Prüfungstermine, die Prüfenden und die Prüfungsart. Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch einmal ändern können. Insofern empfehlen wir, den Prüfungsplan regelmäßig auf Änderungen hin zu überprüfen.

    Fristen für Prüfungsan- und -abmeldung :

    Für das Sommersemester 2022 wurden vom Präsidium folgende Fristen festgelegt: 

    Anmeldefrist für Prüfungen: 15. Juni 2021

    Abmeldefrist für Prüfungen, die während des Prüfungszeitraums terminiert sind: 19. Juni 2022

    Bitte beachten Sie die folgenden Dinge:

    • Für die Studienrichtung IBA gelten andere An- und Abmeldefristen, die den Aushängen der Studienrichtung zu entnehmen sind.
    • Darüber hinaus kann es in Ihrer Studienrichtung oder in Ihrem Fachbereich für einzelne Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraums andere An-/Abmeldefristen geben, die dann für Sie Gültigkeit haben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich, da für solche Prüfungen die oben genannten Fristen dann nicht gelten.
    • Alle für Ihre jeweilige Prüfung gültigen An- und Abmeldefristen finden Sie im Prüfungsplan Ihrer Studienrichtung bzw. Ihres Fachbereichs.

    Vorgehensweise:

    Für die An- bzw. Abmeldung zu Prüfungen nutzen Sie bitte das LSF.

    Eine An- bzw. Abmeldung gilt immer für ein Modul in seiner Gesamtheit. Wenn ein Modul aus mehreren Prüfungen besteht und Sie sich nicht separat für die Prüfungsteile anmelden können, so gilt: Eine Abmeldung erfasst dann alle Prüfungsteile.

    Informationen zur Fortsetzungspflicht:

    Im Sommersemester 2022 wird die Fortsetzungspflicht wiedereingesetzt:

    Wurde im Wintersemester 2021/2022 eine Prüfung nicht bestanden oder durch Krankheit nicht angetreten, besteht die Pflicht, diese Prüfung im Sommersemester 2022 zu wiederholen. Sie können sich für Wiederholungsprüfungen selbstständig im LSF anmelden. Tun Sie dies nicht, greift gemäß § 22 Abs. 4 RPO die Serviceanmeldung und Sie werden von der Prüfungsverwaltung für die Prüfung angemeldet.

    Eine Abmeldung von fortsetzungspflichtigen Prüfungen ist nicht möglich.

    Überprüfen Sie Ihre angemeldeten Prüfungen sorgfältig im LSF und machen Sie sich einen Ausdruck oder Screenshot VOR Ablauf der Anmeldefristen.

    Ärztliche Atteste/ Amtsärztliche Atteste:

    Generell gilt: Wenn Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und am Prüfungstag feststellen, dass Sie erkrankt sind und nicht teilnehmen können, müssen Sie hierfür ein Attest einreichen. Den entsprechend zu verwendenden Vordruck finden Sie hier.

    Sofern Sie sich für eine Prüfung bereits dreimal krank gemeldet haben, besteht die Pflicht, bei einer erneuten Krankmeldung ein amtsärztliches Attest einzureichen. Hierüber wurden bzw. werden Sie von der Prüfungsverwaltung entsprechend informiert.

    Wichtiger Hinweis: Ein positiver Coronatest begründet kein krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt. Auch in diesem Fall muss ein ärztliches/ Amtsärztliches Attest fristgerecht bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden. Den entsprechend zu verwendenden Vordruck finden Sie hier.

    Hygieneplan der Hochschule Worms ab dem 06.06.2022 ausgesetzt:

    Mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage/Pandemiesituation wird der Hygieneplan der Hochschule ausgesetzt. Aus diesem Grund sind auch die folgenden Regelungen/Maßnahmen
    ausgesetzt:

    Hinweise zur Durchführung von Prüfungen:

    Die Hochschule hat zur Durchführung von Prüfungen ein Hygienekonzept erstellt, welches Studierende und Mitarbeitende der Hochschule zu befolgen haben. Dieses können Sie hier einsehen.

    Ferner stellt der Hygieneplan der Hochschule Worms in der jeweils gültigen Fassung ein bindendes Regelwerk für alle Hochschulangehörigen dar. Den Hygieneplan können Sie im Hochschulanzeiger der Hochschule Worms abrufen.

    Für die Durchführung von Präsenzprüfungen beabsichtigt die Hochschule große Räumlichkeiten anzumieten, um Ihnen das Ablegen von Prüfungen unter den entsprechenden Hygienemaßnahmen zu ermöglichen.

    Lüftung in den Räumen ohne Fenster (z.B. Audimax):

    Bzgl. dieser Räumlichkeiten wird darauf hingewiesen, dass die Lüftung in diesen angemieteten Räumlichkeiten, genauso wie im Audimax, durch automatische Frischluftzufuhr erfolgt und somit diese Räumlichkeiten gemäß den Vorgaben des Hygieneplans ohne Einschränkungen nutzbar sind.

    Fiebermessung vor Klausurräumen durch das Aufsichtspersonal:

    Vor den Klausurräumen wird eine kontaktlose Temperaturmessung durchgeführt. Ein Bild sowie eine Anleitung zum Bedienen des Geräts finden Sie hier. Gemäß den Informationen des Gesundheitsamtes beginnt Fieber, eines der möglichen Anzeichen für eine Corona-Erkrankung, bei 38 Grad. Wird diese Temperatur festgestellt, so ist das aufsichtführende Personal aufgrund des Hygieneplans und des Konzepts zur Durchführung von Prüfungen dazu verpflichtet, die betroffene Studierende/den betroffenen Studierenden des Campus zu verweisen. Die Klausur darf dann nicht mitgeschrieben werden. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, umgehend ihren Hausarzt zu kontaktieren, und ein ärztliches Attest nachzureichen. Dies muss ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens am 3. Tag der Prüfungsverwaltung vorgelegt werden.

    Teilnahme an Prüfungen bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe:

    Für die Präsenzprüfungen sind auch Risikopersonen zugelassen. Für Informationen zu den Risikopersonen verweisen wir auf folgenden Link des Robert-Koch-Instituts: RKI Coronavirus Risikogruppen

    Wenn Sie zu einer dieser Risikogruppen gehören, benötigen wir ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass zur Risikominimierung Prüfungen nach Möglichkeit unter entsprechenden gesonderten Schutzmaßnahmen (Plexiglaswänden) abgelegt werden sollten. Bitte legen Sie dieses Attest der Prüfungsverwaltung bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin vor, damit der Fachbereich die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen kann und der Prüfungsausschuss eine Entscheidung dazu treffen kann.

    Verhalten im Quarantänefall:

    Sofern Sie für eine Prüfung angemeldet sind, und Ihnen eine Quarantäne angeordnet wurde, reichen Sie den Anordnungsbescheid bei der Prüfungsverwaltung (pruefungsverwaltung@hs-worms.de) ein. Die Kolleginnen und Kollegen werden Ihnen für die in den Quarantänezeitraum fallenden Prüfungen einen Rücktritt eintragen.

    Zumindest die "krankheitsverdächtigen" Studierenden und solche Studierenden "mit Symptomen" müssen zum Nachweis ein ärztliches Attest vorlegen, da sie keinen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt erhalten. Sie haben aber ein Betretungsverbot des Campus gem. Hygieneplan der Hochschule und der zurzeit gültigen 24. CoBeLVO sowie derCorona-Absonderungs-Verordnung RLP in der jeweils gültigen Fassung.

  • 9. Regelung zur Regelstudienzeit bzw. zur BAföG-Unterstützung für SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021 und WiSe 2021/2022

    Mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes wurde vom Landtag Rheinland-Pfalz festgelegt, dass für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 in einem Studiengang des Landes Rheinland-Pfalz eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt.

    Gemäß der LVO Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vom 14.02.2022 gilt für Studierende die für das Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang des Landes Rheinland-Pfalz eingeschrieben und nicht beurlaubt waren eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

    Was bedeutet das für Sie?

    Um diese Regelung zu verstehen, bedarf es zunächst einiger Ausführungen zum Thema Semesterzählung. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

    1. Fachsemester

    2. Hochschulsemester

    3. Regelstudienzeit eines Studiengangs

    4. Individuelle Regelstudienzeit eines Studierenden aufgrund der oben genannten Regelung des Hochschulgesetzes

    Zu 1. und 2.: Fachsemester sind diejenigen Semester, die gezählt werden, solange Sie in einen Studiengang einer Hochschule eingeschrieben sind.

    Hochschulsemester sind diejenigen Semester, die gezählt werden, solange Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind (Fachsemester + Urlaubssemester).

    Sowohl Fachsemester als auch Hochschulsemester sind von der Ausnahmeregelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit nicht betroffen und werden normal weitergezählt.

    Dies ist wichtig: Es erfolgt aufgrund dieser Ausnahmeregelung kein Zurückstellen oder Zurücksetzen des Semesterzählers! Das Sommersemester 2020 wird auch nicht (!) aus Ihrem Studienverlauf gelöscht!

    Zu 3.: Die allgemeine Regelstudienzeit eines Studiengangs (in der Prüfungsordnung geregelt) bleibt gleich. Wenn der Bachelorstudiengang Handelsmanagement also laut Prüfungsordnung eine Regelstudienzeit von 6 Semestern hat, dann bleibt diese Regelstudienzeit allgemein erhalten.

    Zu 4.: Die Ausnahmeregelung greift lediglich für Ihre individuelle Regelstudienzeit in Ihrem Studiengang, wenn Sie im Sommersemester 2020 in diesen Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren.

    Studieren Sie also im Studiengang Handelsmanagement, der laut Prüfungsordnung eine Regelstudienzeit von 6 Semestern hat, und waren Sie in diesem Studiengang im Sommersemester 2020 eingeschrieben und nicht beurlaubt, so wird Ihre Regelstudienzeit um ein Semester auf 7 Semester verlängert.

    Ein Fallbeispiel hierzu:

    Sie studieren im Bachelorstudiengang Handelsmanagement (Regelstudienzeit laut Prüfungsordnung: 6 Semester) im Sommersemester 2020 im 3. Fachsemester. Trotz der Ausnahmeregelung haben Sie weiterhin 3 Fachsemester und kommen im Wintersemester 2020/21 in das 4. Fachsemester.

    Der Studiengang an sich hat auch weiterhin eine Regelstudienzeit von 6 Semestern.

    Allerdings haben Sie im vorliegenden Beispiel durch die Ausnahmeregelung eine individuelle Regelstudienzeit von 7 Semestern. Ein Abschluss im 7. Fachsemester ist dann also innerhalb der Regelstudienzeit.

    Bitte beachten Sie, dass wir diesbezüglich keine Bescheinigungen ausstellen, da der Sachverhalt der individuellen Regelstudienzeit gesetzlich verankert ist und die Referenz hierfür der § 27 Absatz 5 Hochschulgesetz RLP ist und damit von uns automatisch angewendet wird.

    Diese Regelung wurde in erster Linie für das Thema Ausbildungsförderung (BAföG) eingerichtet und ist dem BAföG-Amt bereits bekannt, insofern bedarf es diesbezüglich keiner weiteren Bescheinigungen.


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