FAQs und Handlungsempfehlungen

Fragen rund ums das richtige Verhalten für den Fall einer Krankheit oder einesVerdachtes auf eine Infektion mit dem Coronavirus.

  • Ich habe coronatypische Krankheitssymptome. Wie soll ich mich verhalten?

    1. Kommen Sie nicht an die Hochschule Worms oder verlassen sie diese umgehend, bis die Symptome ärztlich abgeklärt wurden.

    2. Kontaktieren sie unverzüglich telefonisch Ihre/n Ärztin/Arzt oder den bundesweiten Patientenservice (116 117). Befolgen die (Test-) Anweisungen.

    3. Wurden Sie positiv getestet, befolgen Sie die entsprechenden Regelungen in den FAQs (https://www.hs-worms.de/corona/).

    4. Kommen sie erst wieder an die Hochschule, wenn der Infektions- oder Erkrankungsverdacht ärztlich abgeklärt ist (ggf. durch Vorlage eines negativen Coronatests).

  • Ich wurde positiv auf das Corona-Virus getestet (zertifizierter Schnelltest/ PCR-Test). Wie soll ich mich verhalten?

    1. Kommen Sie nicht an die Hochschule Worms.

    2. Kontaktieren Sie umgehend die folgenden Stellen der Hochschule Worms:

    3. Kontaktieren Sie unverzüglich das Gesundheitsamt und befolgen Sie die Quarantäneanordnung. Bitte beachten Sie, dass die in §1 (3) AbsonderungsVO RLP aufgeführte Möglichkeit zur „Arbeitsquarantäne“ Beschäftigen von Seiten der Hochschule Worms nicht angeboten wird.

  • Das Ergebnis meiner Corona-Selbsttestung war positiv. Wie soll ich mich ver-halten?

    1. Kommen Sie nicht an die Hochschule Worms.

    2. Begeben Sie sich in ein Testzentrum, um einen zertifizierten Schnelltest durchführen zu lassen. Ist auch das Ergebnis Ihres zertifizierten Schnelltests positiv, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor (ab 3.):

    3. Kontaktieren Sie umgehend die folgenden Stellen der Hochschule Worms:

    4. Kontaktieren sie unverzüglich telefonisch Ihre/n Ärztin/Arzt oder den bundesweiten Patientenservice (116 117). Befolgen die (Test-) Anweisungen und Quarantäneanordnungen. Bitte beachten Sie, dass die in §1 (3) AbsonderungsVO RLP aufgeführte Möglichkeit zur „Arbeitsquarantäne“ Beschäftigen von Seiten der Hochschule Worms nicht angeboten wird.

    5. Kommen sie erst wieder an die Hochschule, wenn der Infektions- oder Erkrankungsverdacht ärztlich abgeklärt ist (ggf. durch Vorlage eines negativen Coronatests).

  • Ich hatte in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer Person, die mit dem Corona-Virus infiziert ist/war. Wie soll ich mich verhalten?

    1. Bitte informieren Sie sich in der derzeit gültigen Absonderungsverordnung Rheinland-Pfalz, welche Quarantäneregeln in Ihrem individuellen Fallen zu beachten sind.  Bitte beachten Sie, dass die in §1 (3) AbsonderungsVO RLP aufgeführte Möglichkeit zur „Arbeitsquarantäne“ Beschäftigen von Seiten der Hochschule Worms nicht angeboten wird. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten oder Rückfragen bitte telefonisch das zuständige Gesundheitsamt.

    2. Liegen bei Ihnen typische Symptome vor, kontaktieren Sie zusätzlich telefonisch Ihre/n Ärztin/Arzt oder den bundesweiten Patientenservice (116 117). Befolgen Sie die (Test-) Anweisungen und ggf. Quarantäneanordnungen. Wurden Sie positiv getestet, befolgen Sie die entsprechenden Regelungen in den FAQs (https://www.hs-worms.de/corona/).

    3. Hochschulbedienstete informieren die/den Vorgesetzte/n, Studierende informieren die Studiengangsleitung der Hochschule Worms über die ggf. angeordnete Quarantäne. Wurden Sie positiv getestet, befolgen Sie die entsprechenden Regelungen in den FAQs (https://www.hs-worms.de/corona/).

    4. Befolgen Sie die Testanweisungen; kommen Sie, wenn verordnet, erst nach Vorlage eines zertifizierten negativen Tests (zertifizierter Schnelltest oder PCR-Test) wieder an die Hochschule.

  • Das Gesundheitsamt hat für mich eine Isolierung oder Quarantäne angeordnet. Wie soll ich mich verhalten?

    1. Kommen Sie bis zur Vorlage eines zertifizierten negativen Corona-Tests nicht an die Hochschule Worms.

    2. Kontaktieren Sie umgehend die folgenden Stellen der Hochschule Worms:

    • Hochschulbedienstete informieren die „Notfallstelle Corona“ (praevention@hs-worms.de) und die/den Vorgesetzte/n. Legen Sie außerdem die diesbezügliche Ordnungsverfügung des Gesundheitsamts unverzüglich der Abteilung Personal vor.
    • Studierende informieren die „Notfallstelle Corona“ (praevention@hs-worms.de) und die Studiengangsleitung. Legen Sie außerdem die diesbezügliche Ordnungsverfügung des Gesundheitsamts unverzüglich dem Prüfungsmanagement/Prüfungsamt vor.

    3. Hochschulbedienstete nutzen während der Zeit der Quarantäneanordnung bitte die Möglichkeit des mobilen Arbeitens.

    4. Wurden Sie positiv getestet, befolgen Sie die entsprechenden Regelungen in den FAQs (https://www.hs-worms.de/corona/).

  • Für eine Person, mit der ich in häuslicher Gemeinschaft lebe (z.B. Familie, Wohngemeinschaft), wurde durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne ange-ordnet. Wie soll ich mich verhalten?

    1. Bitte informieren Sie sich in der derzeit gültigen Absonderungsverordnung Rheinland-Pfalz, welche Quarantäneregeln in Ihrem individuellen Fallen zu beachten sind.  Kontaktieren Sie bei Unklarheiten oder Rückfragen bitte telefonisch das zuständige Gesundheitsamt.

    2. Liegen bei Ihnen typische Symptome vor, kontaktieren Sie zusätzlich telefonisch Ihre/n Ärztin/Arzt oder den bundesweiten Patientenservice (116 117). Befolgen Sie die (Test-) Anweisungen und ggf. Quarantäneanordnungen. Wurden Sie positiv getestet, befolgen Sie die entsprechenden Regelungen in den FAQs (https://www.hs-worms.de/corona/).

    3. Kontaktieren Sie umgehend die folgenden Stellen der Hochschule Worms:

    • Hochschulbedienstete informieren die „Notfallstelle Corona“ (praevention@hs-worms.de) und die/den Vorgesetzte/n. Legen Sie außerdem die diesbezügliche Ordnungsverfügung des Gesundheitsamts unverzüglich der Abteilung Personal vor.
    • Studierende informieren die „Notfallstelle Corona“ (praevention@hs-worms.de) und die Studiengangsleitung. Legen Sie außerdem die diesbezügliche Ordnungsverfügung des Gesundheitsamts unverzüglich dem Prüfungsmanagement/Prüfungsamt vor.

    4. Hochschulbedienstete nutzen während der Zeit der Quarantäneanordnung bitte die Möglichkeit des mobilen Arbeitens.

    5. Befolgen Sie die Testanweisungen; kommen Sie, wenn verordnet, erst nach Vorlage eines zertifizierten negativen Tests (zertifizierter Schnelltest oder PCR-Test) wieder an die Hochschule.


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