Gleichstellungsbeauftragte

Frau Prof. Dr. Keiko Kirihara stellt sich vor

Seit Mai 2015 ist Frau Prof. Dr. Keiko Kirihara Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Worms. Sie ist Professorin des Fachbereichs Touristik/Verkehrswesen.

Kirihara hat sich der Karriereförderung von Frauen verschrieben: „Es ist mir aufgefallen, dass unsere Studentinnen sehr engagiert das Studium angehen, aber bei Präsentationen, wenn es darum geht, sich selbst darzustellen und durchzusetzen, oft nicht selbstbewusst genug auftreten“.

So führte Keiko Kirihara noch in ihrem Antrittsjahr das Karriereförderungskonzept FocusFrauen ein. Ziel ist es, die Vernetzung zwischen Studentinnen der Hochschule Worms und der Wirtschaft zu intensivieren. Inzwischen konnten im Rahmen dieser Initiative zahlreiche Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen erfolgreich durchgeführt werden. So ist auch unter anderem eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der GründungsWerkstatt zustande gekommen.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Elisabeth Heinemann (Gleichstellungsbeauftragte des FB Informatik)
E:elisabeth.heinemann@hs-worms.de
T: +49(0)6241-509-256

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos (Gleichstellungsbeauftragte des FB Wirtschaftswissenschaften)
E: antonakopoulos@hs-worms.de
T: +49(0)6241-509-382

Prof. Dr. Juliane Wutzler (Gleichstellungsbeauftragte des FB Touristik)
E: juliane.wutzler@hs-worms.de
T: +49(0)6241.509-118


Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

§ 2 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HG) hat folgenden Wortlaut:

"Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen Entscheidungen wie Berufungen, Einstellungen und Beförderungen beteiligt.
  • Sie berät und unterstützt die weiblichen Hochschulangehörigen.
  • Sie wirkt an allen organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen mit, z. B. Arbeitszeit, Teilzeit, Hochschulstrukturpläne
  • Teilnahme an Sitzungen der Gremien mit beratender Stimme.
  • Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
  • Mitarbeit beim Erstellen von Frauenförderplänen/Zielvorgaben und Überwachung ihrer Einhaltung
  • Ansprechpartnerin bei Fällen sexueller Belästigung, Diskriminierung, Gewalt
  • Sie arbeitet mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundesebene, sowie in Arbeitsgemeinschaften innerhalb und außerhalb der Hochschule.
  • Der Senatsausschuss für Frauenfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.