Gleichstellung

Gleichstellungsbüro – Wir unterstützen Sie

Das Gleichstellungsbüro steht allen Mitgliedern der Hochschule sowie externen Interessierten für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung.
Sie erhalten hier Informationen und können sich bei spezifischen Problemen beraten lassen. Das umfasst u.a.:

  • Wir beraten und unterstützen die Hochschulangehörigen zu allen Fragen der Gleichstellung
  • Wir wirken bei allen organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen mit,
    z. B. Arbeitszeit, Teilzeit oder Hochschulstrukturpläne
  • Wir sind Ansprechpartnerinnen bei Fällen sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen Entscheidungen wie Berufungen, Einstellungen und Beförderungen beteiligt

Wer sind wir?

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Sie erreichen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ebenfalls unter folgender Emailadresse gleichstellungsbeauftragte@hs-worms.de

 

Mitarbeiterin Gleichstellungsbüro

Sie erreichen das Gleichstellungsbüro unter folgender Emailadresse focusfrauen@hs-worms.de.

Sie finden uns im Gebäude Q in der Erenburgerstraße 16. Bitte klingeln Sie vorne am Hoftor.
Unsere Sprechstunde findet flexibel nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Email statt.


Dezentrale Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche

Gleichstellungsbeauftragte des FB Informatik

Gleichstellungsbeauftragte des FB Wirtschaftswissenschaften

Gleichstellungsbeauftragte des FB Touristik/Verkehrswesen


Gleichstellungsausschuss

Der Senat bestellt einen Gleichstellungsausschuss und auf dessen Vorschlag für die Dauer von drei Jahren eine Hochschulbedienstete zur Gleichstellungsbeauftragten. Der Gleichstellungsausschuss unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Aktuelle Mitglieder sind:
NameFB/Bereich
Prof. Dr. Marie-Luise Sessler, Zentrale GleichstellungsbeauftragteFB Informatik
Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Dezentrale GleichstellungsbeauftragteFB Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Elisabeth Heinemann, Dezentrale GleichstellungsbeauftragteFB Informatik
Prof. Dr. Juliane Wutzler, Dezentrale GleichstellungsbeauftragteFB Touristik/Verkehrswesen
Anni HelmiPersonalrat
Dorothea Hoppe-DörwaldKommunikation/Beratung/Didaktik
Carmen Kramp-KolaSG 2 Studentische Angelegenheiten
Michael MüllerQualitätsmanagement
Susan JungGleichstellungsbüro
N.N.Studentisches Mitglied
N.N.Studentisches Mitglied

 


Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

§ 2 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HG) hat folgenden Wortlaut:

"Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen Entscheidungen wie Berufungen, Einstellungen und Beförderungen beteiligt.
  • Sie berät und unterstützt die weiblichen Hochschulangehörigen.
  • Sie wirkt an allen organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen mit, z. B. Arbeitszeit, Teilzeit, Hochschulstrukturpläne
  • Teilnahme an Sitzungen der Gremien mit beratender Stimme.
  • Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
  • Mitarbeit beim Erstellen von Frauenförderplänen/Zielvorgaben und Überwachung ihrer Einhaltung
  • Ansprechpartnerin bei Fällen sexueller Belästigung, Diskriminierung, Gewalt
  • Sie arbeitet mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundesebene, sowie in Arbeitsgemeinschaften innerhalb und außerhalb der Hochschule.
  • Der Senatsausschuss für Frauenfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.