Gemäß §74 Hochschulgesetz in der Fassung vom 23. Septemberr 2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021, berät und unterstützt der Hochschulrat die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusammensetzung
Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus dem Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben sowie fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Die Berufung der erstgenannten fünf Personen erfolgt durch das fachlich zuständige Ministerium; diese Mitglieder dürfen nicht Mitglieder der Hochschule oder Angehörige des zuständigen Ministeriums sein. Die Mitglieder der Hochschule werden vom Senat gewählt. Der Präsident ist beratendes Mitglied und kann Anträge stellen.
Die Amtszeit des Hochschulrates beträgt 5 Jahre.
Mitglieder
Die aktuelle Amtszeit geht vom 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2023.
Dominique Döttling | Döttling & Partner Beratungsgesellschaft mbH |
Michael Suden | Executive Director Germany South |
Prof. Dr. Thomas Barton | Studiengangleiter Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) |
Prof. Dr. Roland Conrady | Resersortleitung ITB Berlin der Deutschen Gesellschaft für Tourismuswissenschaft e.V. (DGT) Fachbereich Touristik/Verkehrswesen, Hochschule Worms |
Prof. Dr. Benno Feldmann | Studienrichtung International Business Administration |
Mathias Dornoff | Studium der Steuerlehre (B. A.), |
Angela Petermöller | Leiterin des Rechenzentrums, |
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Aufgaben
Der Hochschulrat hat insbesondere die Aufgaben:
- der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
- der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen
- den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen,
- die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten,
- Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
- dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen,
- dem Qualitätssicherungssystem nach § 5 zuzustimmen.
Desweitern macht der Hochschulrat Vorschläge zur Wahl:
- der Präsidentin, des Präsidenten
- zur Wahl der Vizepräsidentin, des Vizepräsidenten (sofern der Präsident von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht) und
- bei der Bestellung der Kanzlerin, des Kanzlers.