Erstellung und Ausgabe von Zeugnisdokumenten

Sobald der Prüfungsverwaltung Ihre letzte Leistung (Prüfung, Bewertung der Abschlussarbeit, Bewertung des Praxisberichts, etc.) vorliegt, erhalten Sie automatisch per Post einen Antrag auf Exmatrikulation und einen Antrag auf Erstellung eines Abschlusszeugnisses.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Adresse im LSF-Portal aktuell ist.

Beide Anträge senden Sie bitte ausgefüllt an die Prüfungsverwaltung zurück oder geben die Anträge während den Öffnungszeiten ab.  

Erst dann kann die Exmatrikulationsbescheinigung (siehe Exmatrikulation) ausgestellt werden.
Auch das Zeugnis wird erst nach Beantragung ausgefertigt und zur Unterschrift  weitergeleitet.

Dauer der Ausstellung
Bis alle Unterschriften eingeholt wurden, verstreichen in der Regel etwa 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass es während der vorlesungsfreien Zeit zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Zusendung des Zeugnisses
Eine Zusendung der Zeugnisdokumente gegen eine Gebühr für ein Übergabe-Einschreiben ist möglich. Den o.g. Anträgen ist dann der Wert  für ein Übergabe-Einschreiben in Form von Briefmarken beizulegen.

Abholung des Zeugnisses
Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst abholen möchten, erhalten Sie eine E-Mail der Prüfungsverwaltung sobald das Zeugnis unterschrieben vorliegt.

Vollmacht zur Abholung
Sollten Sie jemanden mit der Abholung Ihrer Zeugnisdokumente beauftragen, benötigt die Prüfungsverwaltung eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen, die der Abholende vorlegen kann.
Die bevollmächtigte Person muss sich zur Identifizierung ausweisen.