Finanzielle Unterstützung

Studieren mit Kind

Zahlreiche Informationen gibt es auf folgenden Seiten:

https://www.hs-worms.de/studieren/unterstuetzung-und-beratung/finanzen/weitere-stipendien/

http://www.studieren-mit-kind.org/
http://www.optikur.de/familie/studium/studieren-mit-kind/,
http://www.studieren-mit-kind.info,
http://www.studentenkind.de,
http://www.studis- online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php

BAföG 

Das BAföG kann um einen Kinderbetreuungszuschlag erhöht werden (zur Zeit 130 € / Kind).

Auf Antrag kann man als Studierende/r mit Kind einen Aufschub für den Leistungsnachwies und die Verlängerung der Förderungshöchstdauer erreichen.

Mehr Informationen gibt es hier:  

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=4

 https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-mit-kind

 

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und

- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und

- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und

- ein zu versteuerndes Gesamteinkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor dem Jahr der Geburt des Kindes hatte, welches 250.000 € (allein anspruchsberechtigt) bzw. 500.000 € (Elternpaare) nicht überstieg  

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes.

Es beträgt mindestens 300 € und maximal 1800 €/ Monat und kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden.

Ein Elternteil kann für höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen.

Partnermonate:   

Anspruch auf zwei zusätzliche Monate haben Eltern, wenn beide Elterngeld in Anspruch nehmen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt.      

Teilzeiteinkommen mindert das Elterngeld.  

Man hat einen Anspruch auf Beratung und Probeberechnung, kann aber auch hier eine erste Information finden:  

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

http://www.mein-elterngeld.de/  

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Zuständig in Worms ist der Bereich 5 -Soziales, Jugend und Wohnen der Stadtverwaltung Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms  

Elterngeld Plus

Wer nach der Geburt seines Kindes Teilzeit arbeiten möchte, kann ElterngeldPlus beantragen. Es ist halb so hoch und kann doppelt so lange (bis zu 24 Monaten) bezogen werden. D. h.

1 Elterngeld-Monat = 2 ElterngeldPlus-Monate

Ein frei festlegbarer Teil an regulären Elterngeld-Monaten kann in ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.  

Partnerschaftsbonus:

Arbeiten beide Eltern über einen Zeitraum von vier Monaten parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElternGeldPlus-Monate.   

 

Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld hat

jede/r, die /der ein Kind hat und dessen Wohnsitz / ständiger Aufenthaltsort in Deutschland ist (für ausländische Eltern gilt der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung).

Wo beantrage ich das Kindergeld?

Bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit.

Kinderzuschlag

erhalten Eltern mit geringem Einkommen (Paare mind. 900 €, Alleinerziehende mind. 600 € / Monat) zusätzlich zum Kindergeld.    

Weitere Informationen unter: www.kinderzuschlag.de
Download Anträge

Wo gibt es weitere Informationen zum Thema "Finanzielle Unterstützung"?

Kindesunterhalt
Informationen unter
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38340.html

Unterhaltsvorschuss
Informationen unter
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Für Schwangere /Bundesstiftung Mutter und Kind
Weitere Informationen unter
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bundesstiftung-mutter-und-kind.html