In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine von der Hochschule auf Basis der Kapazitäten errechnete Anzahl an Studienplätzen, die zur Verfügung stehen. Da die Anzahl der Bewerbungen für solche Studiengänge in aller Regel die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, muss die Hochschule ein Auswahlverfahren durchführen und die Studienplätze nach gewissen Kriterien vergeben. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
Nach dem Ende des Auswahlverfahrens bildet sich für das zurückliegende Verfahren eine sogenannte Grenznote heraus, die auch Numerus Clausus-Wert (kurz: NC-Wert) genannt wird. Der NC-Wert gibt in der Regel an, bis zu welchem Notendurchschnitt Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden konnten. Neben dem Notendurchschnitt gibt es jedoch noch weitere Faktoren, die hier einbezogen werden.
NC-Werte sind nicht statisch, sondern werden für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang für jedes Semester neu ermittelt. Dies geschieht allerdings erst, nachdem alle eingegangenen Bewerbungen bearbeitet wurden. Der NC ist u.a. abhängig von den verfügbaren Plätzen, der Anzahl der Bewerbungen oder der Noten der Mitbewerberinnern und Mitbewerber.
Insofern kann die Hochschule keine Prognosen für zukünftige Auswahlverfahren geben. Ferner sind NC-Werte zurückliegender Semester kein Indikator für künftige Auswahlverfahren.
Die Hochschule Worms veröffentlicht aus diesem Grund die NC-Werte der vergangenen Semester nicht.
Seien Sie optimistisch und machen eine Bewerbung nicht von den NC's der Vergangenheit abhängig!