• Zur Medienausleihe benötigen Studierende ihren Studierendenausweis, Hochschulbedienstete sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer einen Bibliotheksausweis. Dieser Ausweis ist bei einer Ausleihe immer vorzulegen.
  • Die Anzahl der Ausleihen ist auf 40 Medien begrenzt.
  • Loseblatt-Sammlungen und Zeitungen sind nicht ausleihbar.