- Zur Medienausleihe benötigen Studierende ihren Studierendenausweis, Hochschulbedienstete sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer einen Bibliotheksausweis. Dieser Ausweis ist bei einer Ausleihe immer vorzulegen.
- Die Anzahl der Ausleihen ist auf 40 Medien begrenzt.
- Loseblatt-Sammlungen und Zeitungen sind nicht ausleihbar.