FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Allgemeines zu Gebäuden, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in Verwaltung und Fachbereichen

    Die Gebäude der Hochschule Worms sind im Regelfall während des Semesters im Rahmen der Öffnungszeiten zugänglich. Die jeweiligen Öffnungszeiten können Sie am Gebäudeeingang einsehen. Bitte achten Sie beim Betreten des Gebäudes darauf, eine Maske zu tragen, Abstand zu halten und sich die Hände zu desinfizieren. Am Haupteingang des A-Gebäudes, B-Gebäudes und des N-Gebäudes haben Sie zudem die optionale Möglichkeit, an einem Terminal Fiebermessung durchzuführen.

    Die Serviceeinheiten der Hochschule (International Center, BAföG-Amt, Studierendenservice/Prüfungsverwaltung und die zentrale Studienberatung bieten darüber hinaus Sprechstunden an, die Sie auf der jeweiligen Homepage einsehen können. Die Bibliothek bietet Öffnungszeiten und Dienstleistungen an, die Sie hier einsehen können.

  • Bescheinigungen, Zeugnisse oder andere Dokumente beantragen, abgeben oder abholen

    Allgemeine Bescheinigungen (Leistungsübersichten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.):

    Bescheinigungen können Sie jederzeit per E-Mail (pruefungsverwaltung@hs-worms.de) beantragen. Wir werden Ihnen diese per E-Mail übersenden.

    Studienbescheinigungen/Immatrikulationsbescheinigungen:

    Diese können Sie nach erfolgreicher Rückmeldung in ein neues Semester nach erfolgtem Login im LSF-Portal ausdrucken. Dort erhalten Sie auch die Studienbescheinigungen, die Sie für BAföG-Anträge benötigen.

    Zeugnisse:

    Der Antrag auf Erstellung Ihres Zeugnisses wird Ihnen auf dem Postweg übermittelt, sobald Sie alle Leistungen im Studium abgeschlossen haben. Bitte übergeben Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Zeugniserstellung zusammen mit 4,25 Euro in Briefmarken entweder auf dem Postweg oder per Direkteinwurf in den Außenbriefkasten am M-Gebäude der Hochschule. Die Erstellung des Zeugnisses dauert aufgrund einer Vielzahl von beteiligten Akteuren durchaus ca. 3-4 Wochen, gerade wenn nicht alle beteiligten Akteure regelmäßig an der Hochschule sind. Sollten Sie zwischenzeitlich eine Bescheinigung über den Abschluss des Studiums benötigen, können Sie dies gerne bei den Kolleginnen und Kollegen der Prüfungsverwaltung per Mail (pruefungsverwaltung@hs-worms.de) beantragen.

    Alternativ können Sie Ihr Zeugnis im Rahmen der Öffnungszeiten auch im Servicebüro des Studierendenservice abholen. Sofern Sie dies planen, entfällt für Sie die o.g. Pflicht, 4,05 Euro in Briefmarken einzureichen.

    Exmatrikulationsbescheinigungen:

    Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie über unsere Homepage.

    Bitte lassen Sie uns diesen ausgefüllt entweder per Email (studieren@hs-worms.de) oder per Post zukommen. Gerne können Sie den Antrag auch in den Außenbriefkasten am M-Gebäude der Hochschule werfen.
    Die Entlastung der Bibliothek fordern Sie bitte via E-Mail (bibliothek@hs-worms.de) an und fügen die Antwortmail Ihrem Exmatrikulationsantrag bei.

    Sonstige Dokumente:

    Sofern Sie Dokumente bzgl. der Zulassung Ihres Studienplatzes abgeben möchten, können Sie diese jederzeit per Post an den Studierendenservice der Hochschule (Erenburgerstr. 19, 67549 Worms) senden oder in den Außenbriefkasten des M-Gebäudes werfen.

    Bitte beachten Sie, dass amtliche Beglaubigungen von Zeugnisdokumenten nicht per E-Mail gesendet werden können.

  • Validierung von Studierendenausweisen sowie Beantragung von neuen Ausweisen

    Validierung:

    Ihren Studierendenausweis können Sie zurzeit im A-Gebäude, 1. Stock am Validierungsterminal des Rechenzentrums für das neue Semester aktualisieren. Ein zweites Terminal befindet sich im EG des M-Gebäudes. Bitte beachten Sie hierfür, dass Sie zunächst in das neue Semester zurückgemeldet sein müssen.

    Beantragung von neuen Studierendenausweisen:

    Die Beantragung eines neuen Studierendenausweises erfolgt per Email (studieren@hs-worms.de). Die Kolleginnen und Kollegen melden sich dann bei Ihnen, um alles Weitere zu klären. 

    Ersatz für Studierendenausweise:

    Sofern Sie keinen Studierendenausweis haben, gilt ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) in Kombination mit einer aktuellen Studienbescheinigung, die Sie aus dem LSF ausdrucken können, als Ersatz für den regulären Studierendenausweis. Sofern Sie aus dem LSF keine aktuelle Bestätigung ausdrucken können, sind Sie noch nicht zurückgemeldet.

  • Rückmeldung in ein neues Semester

    Die Rückmeldung in ein neues Semester erfolgt nach erfolgreicher Verbuchung des Semesterbeitrags. Weitere Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie hier.

    Sollten Sie die Überweisung getätigt haben und binnen 1 Woche keine neue Studienbescheinigung aus dem LSF ausdrucken können, kann es sein, dass die Zahlung nicht automatisch Ihrem Studierendenkonto zugeordnet wurde.

    Bitte senden Sie uns per Email (studieren@hs-worms.de) einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug, Überweisungsquittung etc.), auf dem der Verwendungszweck, der Betrag und der Auftraggeber der Überweisung ersichtlich ist. Wir werden die Buchung dann zuordnen und Sie zurückmelden. Die Rückmeldung ist für Sie spätestens einen Tag später im LSF ersichtlich. Sollten weitere Dokumente für die Rückmeldung fehlen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.

  • Anmeldung von Praxissemestern, die während des Studiums zu erbringen sind

    Um Ihr Praxissemester anzumelden, können Sie wie folgt vorgehen:

    • Laden Sie sich das Formular zur Anmeldung eines Praxissemesters/einer Abschlussarbeit hier herunter:

    • Füllen Sie das Dokument elektronisch aus und versehen Sie es digital mit Ihrer Unterschrift (alternativ das Dokument ausdrucken, unterschreiben und zur weiteren Bearbeitung wieder einscannen.)

    • Lassen Sie das Formular Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer zukommen. Diese/dieser versieht es ebenfalls digital mit ihrer/seiner Unterschrift und leitet das Formular dann an das Fachbereichsdekanat oder das Sekretariat der Studienrichtung zur Vorlage beim Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Studienrichtung.

  • Klausureinsichten

    Die Organisation der Klausureinsicht obliegt in erster Linie den Fachbereichen und Studienrichtungen, nicht der Prüfungsverwaltung der Hochschule. Bitte erkundigen Sie sich bei den Ansprechpartnern vor Ort, ob Sie eine Klausur einsehen können oder nicht.