Die Hochschule Worms trägt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung. Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung Kreativität, Kritikfähigkeit und Leistungsbereitschaft in der Wissenschaft zu fördern und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, wissenschaftliches Fehlverhalten zu thematisieren und nicht entstehen zu lassen.

Zur Definition der Standards wissenschaftlichen Arbeitens und Regelung bei Fehlverhalten hat sich die Hochschule Worms auf Basis der Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und der DFG "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" gegeben.

Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten können an die Vertrauensperson herangetragen werden. Es ist Aufgabe der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Verdachtsfälle zu prüfen.