Fachwissen erweitern: Interdisziplinäre Kompetenzen für die Zukunft
Im Berufsleben zählt mehr als nur Fachwissen – wer über den Tellerrand schaut, vernetzt denkt und die Kundenperspektive versteht, hat klare Vorteile.
Ob in der Informatik, Wirtschaft oder im Bereich von Touristik und Verkehrswesen – interdisziplinäre Skills sind gefragt!
Technologien müssen branchenübergreifend angewendet, getestet und optimiert werden. Gleichzeitig sind IT- und Schnittstellenkompetenzen für wirtschaftsorientierte Berufe essenziell – von Künstlicher Intelligenz, Cloud-Technologien und Business Intelligence bis hin zu Nachhaltigkeit, Mobilität und digitaler Transformation.
Wer vernetzt denkt, bleibt zukunftsfähig.
Also: Fachwissen erweitern, neue Perspektiven gewinnen und die Zukunft aktiv mitgestalten!

Neue Möglichkeit im Wahlpflichtbereich
Um Ihnen an der Hochschule Worms eine individuelle Erweiterung Ihres Fachwissens zu ermöglichen, haben unsere drei Fachbereiche gemeinsam eine flexible Grundlage geschaffen. So können innerhalb des festgelegten Wahlpflichtbereichs auch Module aus anderen Studiengängen belegt und Wissen interdisziplinär erweitern werden. Je nach Fachbereich und/ oder Studienrichtung gibt es pauschale oder individuelle Regelungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Bereits zum Sommersemester 2025 können erste Studierende die neue Möglichkeit nutzen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie zentral über die geltenden Regelungen!
Für Studierende des Fachbereichs Informatik
Error: no data found!
Anmeldeprozess für die Prüfung
Im Sommersemester 2025 startet dieses Konzept mit einzelnen Studiengängen und wird sukzessive ausgebaut.
Die Prüfungsanmeldung zu interdisziplinären Lehrveranstaltungen erfolgt derzeit formlos per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: interdisz-wpf@hs-worms.de.
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen des jeweiligen Studiengangs des gewählten WPF (siehe Planungstipp 2). Bitte erkundigen Sie sich auch zu Beginn des Semesters bei den Lehrenden, ob eine Teilnahme im jeweiligen Fach möglich ist und ob noch Plätze frei sind.
Planungstipps: Regeln, die zu beachten sind!
Organisatorische Hinweise:
- Bei der Teilnahme an interdisziplinären Modulen kann nicht garantiert werden, dass sich Vorlesungs- und Prüfungstermine nicht mit anderen überschneiden. Die Teilnehmenden sind sich dieses Risikos der gewonnenen Flexibilität bewusst. Sie planen ihre Teilnahme an interdisziplinären Lehrveranstaltungen und Prüfungen entsprechend frühzeitig und koordinieren diese eigenständig und eigenverantwortlich.
- Wichtig: Die An- und Abmeldefristen richten sich nach den Regelungen der Lehreinheit, die das jeweilige Modul anbietet. Das bedeutet: Wer z.B. im Studiengang Angewandte Informatik eingeschrieben ist, aber ein Modul aus dem Studiengang Global Trade Management belegt, muss die dort geltenden Anmeldefristen beachten!
Regeln für den interdisziplinären Austausch - Bachelorstudierende können interdisziplinäre Wahlpflichtmodule nur aus anderen Bachelorstudiengängen belegen. Masterstudierende können entsprechend nur Mastermodule belegen. Weiterbildungsangebote z.B. aus einem kostenpflichtigen MBA-Studiengang oder zentrale Weiterbildungskurse sind in der Regel ausgeschlossen.
- Interdisziplinäre Wahlpflichtfächer sollen eine Ergänzung zu den Modulen des eigenen Studiengangs darstellen. Ein interdisziplinäres Wahlpflichtfach wird daher nicht als Leistung im eigenen Studiengang anerkannt, wenn es hinsichtlich des Inhalts bzw. der zu erwerbenden Kompetenzen und des Umfangs im Wesentlichen einem Modul des eigenen Studiengangs entspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der eigene Prüfungsausschuss über die Gleichwertigkeit. Der Besuch von interdisziplinären Aufbau-/Vertiefungskursen wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
- Auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit besteht, an Modulen eines anderen Studiengangs teilzunehmen, können Dozierende oder Studiengangsverantwortliche die Teilnahme verweigern, z.B. wenn besondere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind oder die Lehrveranstaltung bereits voll belegt ist. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, bei der ersten Lehrveranstaltung die Dozierenden kurz zu informieren und um Teilnahme zu bitten (das schadet nicht und ist ein guter Anfang ;-) )
- Wenn die Anzahl der SWS bzw. die Anzahl der ECTS zwischen dem im eigenen Studiengang vorgesehenen Wahlpflichtmodul und dem gewünschten interdisziplinären Wahlpflichtmodul (aus einem anderen teilnehmenden Studiengang) differiert, ist eine Abweichung von ± 1 SWS bzw. ± 1 ECTS zulässig. In diesem Fall wird das interdisziplinäre Wahlpflichtmodul mit den SWS/ECTS des eigenen Studiengangs in den Studienplan und später in das Zeugnis aufgenommen.
Beispiel:
Eine Studentin der Angewandten Informatik (Bachelor) benötigt laut Prüfungsordnung ein WPF mit 4 SWS bzw. 6 ECTS und möchte z.B. „Investition & Finanzierung“ aus einem der IBA-Bachelorstudiengänge mit dort 5 ECTS bzw. 3 SWS hören. Dies wäre im Rahmen dieser Regelung in Ordnung und würde im Informatikstudium mit 6 ECTS bzw. 4 SWS als Wahlpflichtfach eingetragen werden (wie in der eingeschriebenen Prüfungsordnung vorgesehen). Begründung: Die Differenz von ± 1 SWS bzw. ± 1 ECTS ist verhältnismäßig, um einen interdisziplinären Austausch trotz unterschiedlicher Prüfungsordnungen zu ermöglichen. Ebenso ist bei einer fachfremden Teilnahme ein höherer Lernaufwand zu erwarten, insbesondere auch, da die Prüfung für fachfremde TeilnehmerInnen nicht angepasst wird.