Nachteilsausgleich - Was Sie wissen müssen!
Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich. Dieser muss frühzeitig beantragt werden. Näheres entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Error: no data found!
Organisatorischer Ablauf der Antragsstellung
Im Falle von chronischen und bekannten Einschränkungen ist ein schriftlicher Antrag spätestens 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen. Sollte nach Ablauf dieser Frist eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung (z.B. Knochenbruch an der Schreibhand) auftreten, so ist der Antrag unverzüglich nach Erscheinen der Beeinträchtigung zu stellen.
Dem Antrag ist stets ein (Fach)- ärztliches Attest/Gutachten beizufügen. Im Zweifel kann ein Amtsärztliches Attest angefordert werden.
Aus dem Attest müssen folgenden Angaben hervorgehen:
- Genaue Art der Beeinträchtigung
- Information zum Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und Studienerschwernis
- Empfehlung der Ärztin oder des Arztes welche Art von Ausgleich sinnvoll ist (z.B. Art der geänderten Prüfungsform oder genaue Angabe einer Schreibzeitverlängerung in Prozent)
- Dauer der Beeinträchtigung und daraus resultierende ggb. festzulegende Befristung des beantragen Nachteilsausgleich
Die vollständigen Unterlagen sind in der Prüfungsverwaltung einzureichen. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Ihre Ansprechpartner
Gerne können Sie sich bei der Prüfungsverwaltung, den Ansprechpartnern Ihres Studiengangs und unserer Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten beraten lassen.
Bitte nehmen Sie mit der gewünschten Stelle frühzeitig Kontakt auf!