Antidiskriminierung

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlugnsgesetz (AGG)

Die Hochschule Worms setzt sich für ein diskriminierungsfreies Arbeits-, Lehr- und Lernumfreld ein, in dem alle Studierenden und Mitarbeitenden respektvoll und gleichberechtigt behandelt werden. Diese Werte sind auch an anderen Stellen wie dem Leitbild der Hochschule festgehalten. Ebenfalls arbeitet die Hochschule Worms an einer Diversitätsstrategie.

Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die Diskriminierung aufgrund folgender Dimensionen erfahren haben oder Zeugen solcher Vorfälle geworden sind:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Religion
  • ethnische Herkunft
  • soziale Herkunft
  • sexuelle Identität
  • Beeinträchtigung

Die Beschäftigten haben ein Beschwerderecht (§ 13 AGG). Einer offiziellen Beschwerde geht ein Beratungsgespräch voraus, welches vertraulich stattfindet und nicht zwingend in ein offizielles Beschwerdeverfahren übergehen muss.

 

Alternative Anlaufstellen

Möchten Sie sich im Falle einer Diskriminierung nicht an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt wenden, können Sie natürlich auch mit einer Vertrauensperson Ihrer Wahl das Gespräch suchen. Diese können Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte, Vertretung des Personalrats, die zentrale oder eine der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten oder die Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte sein.

Eine Übersicht aller Beauftragtenpersonen finden Sie hier.

Eine exemplarische Auflistung externer Anlaufstellen finden Sie hier.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt ist hier einzusehen (externe Webseite).

 

Datenschutzbeauftragte

Sigrun Laumann
Tel.: +49 6241 / 509 - 230
E-mail: laumann@hs-worms.de
Webseite: Datenschutzbeauftragte