Im Leitbild der Hochschule steht geschrieben: „Die Hochschule versteht sich als ein offener Ort für alle Menschen unterschiedlicher sozialer, nationaler, ethnischer und religiöser Herkunft, wie auch für Menschen mit Behinderungen.“ Daher ist die Schwerbehindertenvertretung darum bemüht, allen Mitarbeitenden ein weitgehend barrierefreies Arbeiten zu ermöglichen.
Die Schwerbehindertenvertretung und ihre Stellvertretung werden von den Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch Soziales Gesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Die Vertrauenspersonen sind die zentrale Anlaufstelle für alle Belange und Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter, von der Unterstützung im Bewerbungsverfahren über Probleme am Arbeitsplatz bis hin zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Die Vertrauenspersonen nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen jeglicher Art. Sie können die Vertrauenspersonen über ihre persönlichen Mail-Adressen (siehe Sidebar) oder über die allgemeine E-Mail-Adresse: vertrauensperson@hs-worms.de erreichen. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Keine Sprechstunde, Termine nach Vereinbarung.
Vertrauensperson für schwerbehinderten Menschen
Susan Jung
Stellvertretung - Vertrauensperson für schwerbehinderten Menschen
Ute Pröllochs
Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung
Wenn Sie eine Behinderung haben und Ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen möchten, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Wohnsitzes. Ab einem GdB von 50 oder mehr gelten Sie als schwerbehindert und haben Anspruch auf entsprechende Nachteilsausgleiche und Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und beantworten Ihre Fragen zum Verfahren.
- Feststellung oder Änderung einer Behinderung - Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
- Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung - Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Antrag auf Gleichstellung
Wenn Ihr GdB zwischen 30 und 40 liegt und Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung ohne Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten (oder bekommen können), können Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Mit einer Gleichstellung sind Sie schwerbehinderten Menschen rechtlich gleichgestellt und genießen weitgehend die gleichen Schutzrechte, z. B. beim Kündigungsschutz. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und unterstützen bei der Antragstellung.
- Gleichstellung mit Schwerbehinderten Menschen - Bundesagentur für Arbeit
- Versorgungsmedizinische Verordnung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mit einem Bescheid der Schwerbehinderung oder Gleichstellung, haben Sie das Recht auf unterschiedliche Nachteilsausgleiche - abhängig von Ihrem Grad der Behinderung. Eine Auflistung sowie hochschulinterne Ausgleich entnehmen Sie dem Reiter unten auf der Seite.
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