Datenschutz und Justiziariat

Das Justiziariat der Kanzlerin berät und unterstützt das Präsidium.

Daneben hilft es den Service- und sonstigen Bereichen der Hochschule
bei Klärung ihrer speziellen rechtlichen Fragestellungen wo möglich.
Eine private Rechtsberatung von Hochschulangehörigen ist rechtlich nicht zulässig.

 

 

Dokumente und weiterführende Informationen befinden sich auf der rechten Seite im Downloadbereich >>>

Als Orientierung innerhalb der Quellen des Hochschulrechts dient die folgende

 

Übersicht:

Verfassung und Bundesgesetze

  • Das Grundgesetz (Verfassung) regelt zentrale Punkte für das Zusammenleben
    in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Rechte und Pflichten.
  • Bundesgesetze gelten für ganz Deutschland.
    Teilweise sind Abweichungen und Detailregelungen der Bundesländer möglich.

          Speziell:
                            
In Umsetzung einer Richtlinie der EU ist das Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen worden.
                             Für Meldungen aus dem Hochschulbereich ist danach das Ministerium zuständig.

                     >>> Informationen und Kontaktdaten

 

 

Landesrecht

Zu jedem Themenbereich der Hochschule gibt es Landesregelungen.

Diese legen weitere Details fest oder ermöglichen der Hochschule eigene Maßstäbe zu setzen.
     Beispiel: Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPVLVO)

Jedes Bundesland hat zudem ein eigenes Gesetz speziell zum Hochschulrecht erlassen.
So regelt auch das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz zentrale Punkte, insbesondere der Organisation, Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

 

 

Grundordnung

Die Grundordnung regelt insbesondere Details zur Organisation der Hochschule als Körperschaft.
Einzelne thematische Bereiche (Qualitätssicherung, Berufungsverfahren, etc.) sind in einem Teil ausgegliedert,
so genannte "Teilgrundordnungen".

Manche Vorgaben bestehen bereits aus dem Hochschulgesetz.
Andere kann die Hochschule selbst aufstellen oder konkretisieren, beispielsweise Aufgabenbereiche der Organe
und Einrichtungen.

 

 

Sonstiges Recht der Hochschule

Die Hochschule besitzt ein eigenes Rechtssetzungsrecht.
Sie darf und muss also für bestimmte Bereiche selbst Regeln aufstellen.
So entstehen neben der Grundordnung unter anderem eigene Satzungen, Ordnungen und Verwaltungsvorschriften.
     Beispiele: Hausordnung, Rahmenprüfungsordnung, Hochschulauswahlsatzung

Zu beachten sind dabei aber immer die Vorgaben des Hochschulgesetzes und der geltenden Bundes-
und Landesregelungen.

    Davon zu unterscheiden sind so genannte Verwaltungsakte beziehungsweise Bescheide
    im Rahmen der Hochschulverwaltung.
    Einzelne Schriftstücke können öffentlich zugestellt werden, beispielsweise im dortigen Bereich
    des Sachgebiets für Studentische Angelegenheiten (SG 2).

    Die Hochschule kann auch Verträge schließen.

    Die Hochschule Worms veröffentlicht ihre Regelwerke im so genannten „Wormser Hochschulanzeiger“.
    Berechtigte Personen können daneben rein interne Dokumente im zugriffsbeschränkten Intranetbereich einsehen.

     

     

    Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzgesetze und andere Vorgaben

    Der Schutz von sensiblen Daten ist weltweit wichtig.
    Informationssicherheitsbeauftragte arbeiten hierfür eng mit Datenschutzbeauftragten zusammen.

    Wichtig!
    Bitte melden Sie eine „Datenpanne“ so schnell wie möglich,
    da hier Fristen für die Hochschule bestehen, um zu handeln.

    Im Bereich personenbezogener Daten hat die Hochschule Worms Regelungen auf europäischer Ebene,
    des Bundes und des Bundeslands zu beachten und Datenschutzinformationen bereit zu stellen.

    Die Datenschutzbeauftragte der Hochschule Worms berät in allen Fragen hierzu.

    Im zugriffsbeschränkten Intranetbereich werden für die interne Verwendung weitere Informationen,
    Links und aktuelle Mitteilungen bereit gestellt.

     

     

     

     

     

     



    (AKTUELLE) NACHRICHTEN

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    14.04.

                 Justiziariat                               Hochschule (Recht)                            Prüfung und Ablage von Verträgen über digitale "Checkliste für Verträge",
                                                                                                                               Erreichbarkeit des Justiziariats unter neuer Funktionsadresse,
                                                                                                                               neue Dokumente im Intranetbereich

    13.11.
                 Justiziariat                               Hochschule (Recht)                             ab 01.01.2025: Umstellung der Kommunikation des Justiziariats
                                                                                                                                auch zur Einführung neuer digitaler Prozesse

                                                                                                 (hauptsächliche Nutzung der Funktionsadresse: Recht[at]hs-worms.de)


    Rechtliche Fragen?

    Gedankenschritte und Ablauf

     

     

     

     

     

    I. Vorbereitung: Sammlung von Informationen

       1. Welche Informationen habe ich von der Hochschule, speziell in meinem Bereich?
            (Beispiele: Intranet, Laufwerk/aktuelle Akten der Fachabteilung, Rundschreiben, Aktenvermerke, etc.)

       2. Welche Informationen habe ich aus eigener Recherche?
           [Internet/Datenbanken/Urteile/Bücher/Zeitschriften/(Hochschul)Kontakte, etc.]

       3. Sind meine Informationen aktuell, aus einer vertrauenswürdigen  Quelle
           und können diese direkt herangezogen werden?
           (Vorsicht: anderes Bundesland da andere Rechtsgrundlagen)

       4. Welche Idee/Vorschläge habe ich, um die Frage aktuell/für die Zukunft zu lösen und was brauche ich hierzu?
           (Beispiele: Projektplan/Genehmigung/Finanzierung, etc.)

    II. Gestaltung und Ablauf: Einbeziehung interner (ggf. externer Stellen)

       1. Klärung, ob
           a) Weitergabe der Information,
           b) Einholung einer Freigabe oder
           c) Bitte um Gegenprüfung der vorgeschlagenen Lösung

       2. Form und Dokumentation der Einbeziehung klären (E-Mail, Gespräch, Formblatt, etc.)

             hilfreich
                             
    >>> bei Vertragsschlüssen >>> "Checkliste Verträge" (Stand: 07.02.2024, bitte anfragen, Link folgt demnächst)
                              >>> bei Erstellung von Rechtstexten >>> "Checkliste Rechtstexte" (Stand: in Überarbeitung)

       3. Klärung spezieller Fragen: Unterstützung durch das Justiziariat, erreichbar unter Recht[at]hs-worms.de